GdB

Hubert @, Sunday, 22.08.2004, 21:06 (vor 7189 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!

Habe da mal eine Frage>>
Meine Lebenspartnerin bekommt demnächst eine neue
Hüfte, das dürften doch 20 - 30 % GdB ergeben, was aber
noch viel schlimmer ist, sie hat auch eine unheilbare
Hautkrankheit, die sich Hailey Hailey nennt. Diese
Hautkrankheit ist ein Gendeffeckt der nicht behoben
werden kann. Diese Hautkrankheit führt teilweise zu
offenen Stellen der Haut ( das rohe Fleisch ist zu
sehen, oder die Haut wird dünn wie Pergamentpapier )
und vor allem zu sehr starken Schmerzen und sehr
eingeschränkter Bewegungsfreiheit.

Wieviel % GdB gibt es für einen solchen Gendeffeckt>>>

Ich hoffe, das ihr liebe Kolleginnen und Kollegen, mir
darauf eine Antwort geben, oder zumindest Tipps dafür
geben könnt.

LG Hubert

Re: GdB

hackenberger, Monday, 23.08.2004, 21:38 (vor 7188 Tagen) @ Hubert

Hallo Hubert,

einen GdB oder GdB-Spanne für diese gesundheitliche
Beeinträchtigung kann ich Dir leider nicht sagen. In
meinen Unterlagen finde ich diese Krankheit nicht.

Doch grundsätzlich kann ich folgendes sagen:

Wende dich doch ruhig einmal an das zuständige
Versorgungsamt und frage dort nach. Ich habe die
Erfahrung gemacht, dass man auf nette Anfragen auch
stets gute Auskünfte erhält.

Weiter führt ja nur eine "abnormale" im Vergleich zu
gesunden gleichaltrigen Menschen gesundheitliche
Beeinträchtigung bzw. deren Auswirkungen zu einem
bestimmten GdB. Wenn diese entsprechend beantrag
worden ist. Denn nur was beantrag ist kann und darf
anerkannt werden. Es gibt ja durchaus Menschen, welche
an bestimmten Erkrankungen leiden und diese aber nicht
aktenkundíg werden lassen möchten (z.B. bei AIDS).
Daher kann und darf nur anerkannt werden was beantrag
wurde.

Es ist daher auch möglich, dass bestimmte Erkrankungen
z.B. in diesem Falle Hautleiden zu gesundheitlichen
Beeinträchtigungen im seelischen Bereich führen. Daher
sollte man bei der Antragstellung auch darauf achten,
dass in einem solchen Falle auch diese
gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ggf. weitere
zur Anerkennung mit beantragt werden.

Bernhard

Re: GdB

Raphael, Saturday, 28.08.2004, 21:12 (vor 7183 Tagen) @ Hubert

Evtl. findest du etwas unter "Anhaltspunkte für die
gutachterliche Tätigkeit" --> http://hagobaer.bei.t-
online.de/anhalt1.htm
Diese werden unter anderem dazu genutzt, um den Grad
einer Behinderung festzulegen.

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