Sonderurlaub? (Allgemeines)

Dagmar Harder, Kiel, Tuesday, 17.04.2007, 13:33 (vor 6225 Tagen)

Hallo

ichhätte gerne gewusst, ob einer Mitarbeiterin, die ein Kind mit einem GdB von 100 sowie der Merkzeichen B + H "Sonderurlaub" zusteht, wenn Sie ihr Kind auf eine Klassenfahrt begleitet. Sollte die Mutter nicht mitfahren können, kann das Kind an der Klassenfahrt nicht teilnehmen.

Viele Grüße

Dagmar

Sonderurlaub?

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 18.04.2007, 07:46 (vor 6224 Tagen) @ Dagmar Harder

Hallo Dagmar,

Es kommt darauf an, was im Tarifvertrag steht, mit Betreuung von Kindern.

Aber nach meeinen persönlichen Erfahrungen würde ich eher sagen nein, es besteht kein Anrecht darauf, habe genau mit solch einem Fall (GdB100-B-H) persönliche Erfahrungen gemacht vor allerdings schon ca. 15 Jahren.

Vermutlich wäre aber eine Freistellung nach dem Motto unbezahlter Urlaub möglich und in dieser Zeit dann entsprechend Krankengeld von der Krankenkasse.
Schnell reden mit IA, ob da Förderung/ UNterstützung möglich ist, da Schule ja Ausbildung ist und gleichzeitig Teilhabe am täglichen Leben.
Parallel mit dem AG wegen Urlaub oder unbezahlten Urlaub. Der ist ja frei zu machen was er will, soweit es über die bestehenden Regelungen hinausgeht.
Gleichzeitig auch noch mit den Leuten von der Krankenkasse, wg. Krankengeld wenn unbezahlter Urlaub genommen werden müßte.
Eventuell auch Pflegekasse, denn GdB 100 + B + H bei einem Kind könnte u.U. ja sogar eine Pflegestufe mit entsprechendem Geld auslösen, und wenn's nur für die Zeit der Klassenfahrt wäre.

Wie sieht es aus mit Zuschüssen vom Schulträger>

Viel Erfolg
Ede

Sonderurlaub?

Dagmar Harder, Kiel, Thursday, 19.04.2007, 10:42 (vor 6223 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

» Hallo Dagmar,
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» Es kommt darauf an, was im Tarifvertrag steht, mit Betreuung von Kindern.
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» Aber nach meeinen persönlichen Erfahrungen würde ich eher sagen nein, es
» besteht kein Anrecht darauf, habe genau mit solch einem Fall (GdB100-B-H)
» persönliche Erfahrungen gemacht vor allerdings schon ca. 15 Jahren.
»
» Vermutlich wäre aber eine Freistellung nach dem Motto unbezahlter Urlaub
» möglich und in dieser Zeit dann entsprechend Krankengeld von der
» Krankenkasse.
» Schnell reden mit IA, ob da Förderung/ UNterstützung möglich ist, da
» Schule ja Ausbildung ist und gleichzeitig Teilhabe am täglichen Leben.
» Parallel mit dem AG wegen Urlaub oder unbezahlten Urlaub. Der ist ja frei
» zu machen was er will, soweit es über die bestehenden Regelungen
» hinausgeht.
» Gleichzeitig auch noch mit den Leuten von der Krankenkasse, wg.
» Krankengeld wenn unbezahlter Urlaub genommen werden müßte.
» Eventuell auch Pflegekasse, denn GdB 100 + B + H bei einem Kind könnte
» u.U. ja sogar eine Pflegestufe mit entsprechendem Geld auslösen, und
» wenn's nur für die Zeit der Klassenfahrt wäre.
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» Wie sieht es aus mit Zuschüssen vom Schulträger>
»
» Viel Erfolg
» Ede

Vielen Dank für die Tips, ich werde das mit der Mutter besprechen. Damit kann ich ihr sicher schon mal weiter helfen.

Gruß
Dagmar

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