Sozialauswahl ohne SBV ?

Torben Witte @, Monday, 23.08.2004, 16:47 (vor 7187 Tagen)

Hallo,

ich habe bei uns im Betrieb einen Fall in dem einer
Person aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden
muss.
Nun hat man zwar eine Sozialauswahl getroffen, aber
mich lediglich über das Ergebnis informiert. (Der BR)
Ist das ausreichend, oder ist diese nur gültig wenn
Ich als SBV auch in diese Auswahl mit einbezogen
worden bin >

Gruß Torben Witte

Re: Sozialauswahl ohne SBV ?

hackenberger, Monday, 23.08.2004, 21:44 (vor 7187 Tagen) @ Torben Witte

Hallo Torben,

wenn kein Schwerbehinderter oder Gleichgestellter von
der betriebsbedingten Kündigung betroffen ist, muss
die SBV nicht beteiligt werden.

Sofern in euerem Betrieb/Unternehmen aber
betriebsbedingte Kündigungen im Gespräch sind,
solltest Du prüfen, ob ggf. auch Arbeitsplätze von
Schwerbehinderten oder Gleichgestellten betroffen sein
könnten. Dann wäre der § 84 SGB IX Prävention zu
beachten und anzuwenden.

Zúm Thema § 84 findest Du auf den Web-Seiten von Hans-
Peter einen Beitrag von mir. Weiter ist beim § 84 auch
zu beachten, dass der Absatz 2 für alle
ArbeitnehmerInen, also auch Nichtbehinderte gilt und
zu beachten ist.

Bernhard

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