Kündigungsschutz! BR+Schwerbeh.+gesetzlich! Was zählt genau? (Kündigung)

anja @, Thursday, 19.04.2007, 21:16 (vor 6223 Tagen)

hallo zusammen,
wir kriegen für einen kollegen eine änderungskündigung!
dieser ist br, schwerbehindert und hat einen gesetzlichen küschutz von 6 monaten!
nun frägt er, welche frist zählt!
erst die 6 monate, danach der schutz als br (1 Jahr)>>>
oder zählt nur der längste schutz> (also 1 Jahr)>>>

besten dank im voraus.
anja

Kündigungsschutz! BR+Schwerbeh.+gesetzlich! Was zählt genau?

Wolfgang H., Friday, 20.04.2007, 08:35 (vor 6223 Tagen) @ anja

Hallo Anja,

zunächst einmal: Kummuliert wird beim Kündigungsschutz nicht. Es gilt die längste Kündigungsfrist.

Aber warum beim BR ein Jahr> Ist er aus seinem Amt ausgeschieden> Als BR kann er nur außerordentlich, also fristlos gekündigt werden. Änderungskündigungen sind m.W. ausgeschlossen.

Kündigungsschutz! BR+Schwerbeh.+gesetzlich! Was zählt genau?

Ede vom Bayerwald, Friday, 20.04.2007, 09:24 (vor 6222 Tagen) @ anja

Hallo anja,

hat da eigentlich das IA zugestimmt>
Wenn der schwerbehindert ist, muss das IA gefragt werden auch bei Änderungskündigung!!!
Und angesichts der Rechtslage, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass die da entsprechend Gesetz und Verwaltungsvorschriften eine Zustimmung auch nur andeutungsweise in Erwägung gezogen haben.

Wenn ja, genau prüfen und notfalls beschweren als SBV, eventuell bis Dienstaufsichtsbeschwerde wenn die die Regeln nicht eingehalten haben sollten!!
(Bin so sauer, weil im Zusammenhang mit IA und Änderungskündigung Erfahrungen da sind, dass die sich einen Dreck drumm gekümmert haben, was im SGB IX steht,
>> Denn der AG wird schon einen Grund haben, wenn er kündigen will und wir haben da eh keine Chance, also stimmen wir ungeprüft zu)

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