Trotz Gleichstellung Attest ab dem 1. Tag Krankheit (Allgemeines)

RabbitX, Friday, 20.04.2007, 17:02 (vor 6222 Tagen)

Hallo Beisammen,

meine Fragen lauten:

1.)
Mein Chef hat mich im Jan. 2007 (nach 13 Monaten Krankheit und 8 Wochen Wiedereingliederung)schriftlich angewiesen, daß ich ab dem 1. Krankheitstag ein Attest vom Arzt vorlegen muß. Also, wenn ich wegen meiner Krankheit mal ein oder zwei Tage fehle, muß ich schon ein Attest vorlweisen. Laut Arbeitsvertrag vom Dez. 1999 darf er das auch. Seit Aug. 2005 habe ich einen GdB von 30% und seit Dez. 2005 eine Gleichstellung als Schwerbehinderter, was der Firma auch vorliegt.
Ist das so rechtlich haltbar> Warum habe ich dann eine Gleichstellung als Schwb.> Nur wegen des Kündigungsschutzes und den paar anderen Vergünstigungen>

2.)
Ferner, wenn ich zum Arzt muß, z.B. wenn ich eine Infusion brauche oder auch andere Arztbesuche, wird entweder ein halber Krankheittstag gebucht oder ich muß die Stunden nacharbeiten.
Ist das so bei Schwerbehinderten so üblich>

Für eure Antworten bedanke ich mich jetzt schon.

Liebe Grüße und schönes Wochenende,
Ingo (also known as RabbitX)

Trotz Gleichstellung Attest ab dem 1. Tag Krankheit

hackenberger, Friday, 20.04.2007, 20:55 (vor 6222 Tagen) @ RabbitX

Hallo Ingo,

das hat mit Gleichstellung oder Schwerbehinderung nichts zu tun. Aber sofern nicht alle AN diese ab dem ersten Tag vorlegen müssen und ihr einen BR habt, so müsste dieser beteiligt werden.

Trotz Gleichstellung Attest ab dem 1. Tag Krankheit

traute, Sunday, 22.04.2007, 00:15 (vor 6221 Tagen) @ RabbitX

sieh mal in deinen tarifvertrag, ob darin steht, dass du die zeit nacharbeiten mußt. in der regel hat der AG die zeit dafür zur verfügung zu stellen, wenn du mit einer arztbescheinigung den besuch nachweist.

ein halber krankheitstag> was ist das denn> sowas gibt es nicht.

gruß, traute

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