Durchführung einer Versammlung schwerbehinderter Menschen (Versammlung)

joachim, Bayern, Monday, 23.04.2007, 21:25 (vor 6219 Tagen)

Hallo zusammen,
ich bin Schwerbehindertenvertreter in einem Betrieb mit ca. 150 Angestellten, davon 7 Schwerbehinderte.
nun soll ich zum erstenmal eine Versammlung abhalten.
kann mir jemand sagen was ich da zu tun habe, und wie ich es vorbereiten soll - kann!
danke im vorraus.

Durchführung einer Versammlung schwerbehinderter Menschen

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 24.04.2007, 11:04 (vor 6219 Tagen) @ joachim

Hallo Joachim,

Such dir Themen, die du deinen Kollegen weitergeben willst, z.B.:
Gesetze, bekannt machen (SGB IX, AGG, Bundesgleichstellungsgesetz oder LAndessgleichstellungsgesetz, Infos zu Merkzeichen, Nachteilsausgleiche Steuerliche Behandlung bei anerkannter Behinderung usw).
Stellungnahme zu dem was im Betrieb so läuft (Behindertenbezogen>)
Hinweise auf besondere Gefahren in der Arbeit.

usw.

Lade eventuell den Dienstherrn ein zum Bericht über die Organisation des AG und das was der AG tut und plant mit und für die Behinderten Kollegen.

Kannst dir auch Mitarbeiter vom Integrationsamt als Referenten holen oder Integrationsfachdienst oder VdK, Gewerkschaften, Krankenkassen, Rentenkassen o.ä. In der Regel muss du da nicht mit einer Geldforderung rechnen.

Den Termin mußt du mit dem AG/Personalstelle absprechen, eventuell mit dem Beauftragten des AG für die Behinderten.

Raum beschaffen und buchen (kann auch z.B. in einer naheliegenden GAststätte sein). Und dann die Kollegen rechtzeitig einladen, so ca. 8 bis 14 Tage vorher. Durch Aushang an der Betriebsüblichen Stelle und eventuell auch noch persönlich.

Solch eine Versammluung der Schwerbehinderten und Gleichgestellten ist vergleichbar mit einer Personalversammlung und somit muss der AG nach Absprache allen betroffenen Kollegen entsprechend der Personalversammlung die Teilnahme unter Fortzahlung der Bezüge ermöglichen, eventuell sogar Reisekosten übernehmen.

Viel Erfolg!

Durchführung einer Versammlung schwerbehinderter Menschen

Hans @, Himmekron, Wednesday, 25.04.2007, 18:08 (vor 6217 Tagen) @ joachim

» Hallo »
Leider erging es mir genauso wie dir. Was für Themen bringe ich bei einer Versammlung an. Deshalb gebe ich dir den Rat, weil ich auch in unserem Betrieb eine Anzahhl von 8 Schwerbehinderte zu betreuen habe. Als Bild machte ich mir was hat sich bereits in unserem Betrieb getan, hat es sich Probleme mit den Arbeitgeber oder Maßnahmen die gegen einen betroffenen Kollegen handelt. Ich halte es für besser erst mal am schwarzen Brett zu klären oder zu informieren ob es unbedingt in einer Versammlung geschehen soll. Gehe bitte auf deine Leute zu und frage nach ob alles stimmt und sie zufrieden sind.

Durchführung einer Versammlung schwerbehinderter Menschen

andisausp, Monday, 19.03.2012, 14:35 (vor 4428 Tagen) @ Hans

Hallo,

nachdem ich gerade dabei bin die nächste Versammlung zu planen wollte ich euch mal fragen wie es denn eigentlich mit der Kostenübernahme für kostenpflichtige Referenten aussieht.

Muss der Arbeitgeber auch die Kosten für einen kostenpflichtigen Referenten übernehmen, da er ja nach §96 Abs 8 SGB IX die entstehenden Kosten zu tragen hat.

Danke schon einmal für eure Antworten.

Durchführung einer Versammlung schwerbehinderter Menschen

hackenberger, Monday, 19.03.2012, 15:50 (vor 4427 Tagen) @ andisausp

Hallo,

» nachdem ich gerade dabei bin die nächste Versammlung zu planen wollte ich
» euch mal fragen wie es denn eigentlich mit der Kostenübernahme für
» kostenpflichtige Referenten aussieht.
»
» Muss der Arbeitgeber auch die Kosten für einen kostenpflichtigen Referenten
» übernehmen, da er ja nach §96 Abs 8 SGB IX die entstehenden Kosten zu
» tragen hat.
grundsätzlich ja, ABER es geht ja immer alles nach dem Grundsatz "mit bestem Wissen und Gewissen sowie angemessen".

Also, wenn dann auf ALLE Fälle auch im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem AG vorher absprechen.

Man kann aber auch beim Integrations- und Versorgungsamt anfragen, die kommen sofern man zeitig und nett anfragt gerne ohne Kosten. Diese decken dann auch i.d.R. die Themen ab welche die Koll. interessieren. Wie Themen „was wird anerkannt und wie sind die Verfahren und was ist wichtig usw.“

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