Versetzung und Lohnminderung (Umgang mit Arbeitgeber)

Hans @, Himmelkron, Tuesday, 24.04.2007, 17:15 (vor 6218 Tagen)

Hallo Kollegen und Kolleginnen.
Habe eine wichtige Frage und sitze momentan auf den Schlauch. Folgender Fall spielt sich bei uns ab. Ein Kollege der erst gekündigt worden ist hat nun seine Schwerbehinderung von 50 % und ist Gleichgestellt. Nun wurde er wieder
eingestellt und ist auf einen anderen Arbeitsplatz tätig und somit versetzt worden. Meine Frage wäre>
Kann ihn der Arbeitgeber nun eine Lohnminderung zu seinem alten Vertrag aufdringen.

Wer kann mir helfen.

Danke

Versetzung und Lohnminderung

hackenberger, Tuesday, 24.04.2007, 19:44 (vor 6218 Tagen) @ Hans

Hallo Hans,

sofern der betroffene Koll. wieder eingestellt (eigentlich weiterbeschäftigt) werden musste weil die Kündigung sozialwidrig war, ist sein Beschäftigungsverhältnis nicht beendet worden. Er muss also auf dem alten Arbeitsplatz zu den alten Konditionen beschäftigt werden. Eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz unterliegt der Mitbestimmung des BR und der Beteiligung der SchwbV. Sollte eine negative Veränderung des Arbeistvertrages, also auch weniger Geld, vom AG angestrebt werden, so muss er hier eine Änderungskündigung aussprechen. Diese unterliegt ebenfalls der Mitbestimmung des BR und der Beteiligung der SchwbV ge. § 95 (2) und bedarf aber auch der Zustimmung des IA (§ 85 SGB IX). Weiter kann der AN hier auch dann ggf. eine Änderungskündigungsschutzklage (Achtung nur innerhalb von 3 Wochen) erheben.

Versetzung und Lohnminderung

traute, Tuesday, 24.04.2007, 21:18 (vor 6218 Tagen) @ Hans

. Ein Kollege der erst gekündigt worden ist hat
» nun seine Schwerbehinderung von 50 % und ist Gleichgestellt.

hallo hans,
beides gibt es nicht. entweder hat er einen GdB von 50 oDER er ist gleichgestellt. das nur zum verständnis.

die arbeitsrechlichen maßnahmen sind allerdings dieselben.

gruß, traute

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