Altersteilzeit Anspruch
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hätte da mal eine Frage:
Ein schwerbehinderter in unserer Dienststelle möchte
gerne Altersteilzeit machen.
Er ist Jahrgang 52 und die Wahrscheinlichkeit, dass
sie genehmigt wird, ist sehr gering, da unsere
Dienststelle eine max. Altersteilzeitquote hat, die
bereits überschritten ist.
Nun hat er ja erst einen Rechtsanspruch auf
Altersteilzeit ab dem 60. Lebensjahr (im Jahre 2012).
Allerdings muss die Altersteilzeit laut Tarifvertrag
bis zum 31.12.2009 begonnen sein.
Nun die Frage, gibt es da eine Sonderregelung bzw.
Ausnahme für Schwerbehinderte>
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß
Marcus