Altersteilzeit Anspruch

Marcus, Monday, 30.08.2004, 15:21 (vor 7181 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich hätte da mal eine Frage:

Ein schwerbehinderter in unserer Dienststelle möchte
gerne Altersteilzeit machen.

Er ist Jahrgang 52 und die Wahrscheinlichkeit, dass
sie genehmigt wird, ist sehr gering, da unsere
Dienststelle eine max. Altersteilzeitquote hat, die
bereits überschritten ist.
Nun hat er ja erst einen Rechtsanspruch auf
Altersteilzeit ab dem 60. Lebensjahr (im Jahre 2012).
Allerdings muss die Altersteilzeit laut Tarifvertrag
bis zum 31.12.2009 begonnen sein.

Nun die Frage, gibt es da eine Sonderregelung bzw.
Ausnahme für Schwerbehinderte>

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Gruß

Marcus

Re: Altersteilzeit Anspruch

hackenberger, Monday, 30.08.2004, 19:12 (vor 7180 Tagen) @ Marcus

Hallo Marcus,

NEIN!!!

siehe auch Kommentar § 81 SGB IX:

Aus dem Anspruch des schwerbehinderten Menschen auf
Teilzeitbeschäftigung gem. Abs. 5 Satz 3 ergibt sich
aber >>>>>>> kein Vorrecht bei der Begründung eines
Altersteilzeitarbeitsverhältnisses mit den tariflich
bestimmten Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers.

Der Anspruch ist nicht auf Herabsetzung

der Arbeitszeit unter Inanspruchnahme der Vorteile der
Altersteilzeit nach § 1 Abs. 1 AltersteilzeitG
gerichtet (BAGE 98, 114 = NZA 2002, 44; LPK-SGB IX /
Düwell Rdnr. 36). Die Vertragsfreiheit des
Arbeitgebers hinsichtlich des Abschlusses von
Altersteilzeitvereinbarungen wird durch Abs. 5 Satz 3
also nicht eingeschränkt.

Bernhard

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