Muss mein AG mir einen neuen Arbeitsplatz "besorgen" (Umgang mit Arbeitgeber)

andrea091068, Tuesday, 01.05.2007, 14:25 (vor 6226 Tagen)

:-) Hallo zusammen, ich bin37 Jahe alt, aufgrund verschiedener chron. Erkrankungen GdB 50% und seit nunmehr 5 Jahren als "Dauerkrank" bei meinem Arbeitgeber gemeldet. Ich bin aber immer noch angestellt. Zuletzt arbeitete ich als Krankenschwesetr in einer Uniklinik als OP-Leitung. Von der leitenden Position musste ich bereits zurücktreten, da ich über die BfA eine berufliche Reha begonnen hatte, die aber auch aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden musste. Nachdem Krankengeld, Arbeitslosengeld und andere Zahlungen ausgelaufen sind habe ich kein Einkommen mehr. (Lieber Gott, erhalte den Arbeitsplatz und die Gesundheit meines Mannes:-))!!
In der zwischenzeit war ich bereits bei meiner Pflegedienstleitung vorstellig geworden um wieder zu arbeiten. Selbst mit den vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen müsse ja wohl in einem so großen Betrieb wie einer Uniklinik eine Arbeitsstelle für mich zu finden sein. Die gesundheitlichen Einschränkungen sind meinem Arbeitgeber bekannt und es ist auch bekannt das ich in meiner alten Position nicht wieder arbeiten kann. Es ist sogar fraglich ob ich wieder vollzeit arbeiten kann. Leider hat mich mein AG damals ziemlich im Regen stehen lassen und mir gesagt sie hätten nichts für mich. Es wären die geeigneten Stellen bereits mit anderen "Kranken" besetzt. Den Klagemarathon gegen die BfA weg. Erwerbsminderungsrente habe ich nach 6 Jahren entnevt abgerochen (andere lange Geschichte!) Auch aus finaziellen Gründen will ich wieder arbeiten gehen.
Nun meine eigentliche Frage: Muss mir mein AG im Betrieb eine geeignete Arbeit zu verfügung stellen> In ähnlicher Position, zu ähnlichen Arbeitszeiten, unter welchen Voraussetzungen> In der Klinik gibt es eien Betriebsrat und eine Schwerbehindertenvertretung.Diese möchte ich auch einbinden. Es wäre toll wenn auch von Euch einige Antworten und Tipp's für mich dabei wären. Vielen Dank, Andrea

Muss mein AG mir einen neuen Arbeitsplatz "besorgen"

hackenberger, Tuesday, 01.05.2007, 14:41 (vor 6226 Tagen) @ andrea091068

Hallo Andrea,

erst einmal toll, dass Du nicht einfach „die Flinte ins Korn wirfst“ wie man so schön zu sagen pflegt.

Da ihr ja eine SchwbV und einen BR habt, spreche doch mit diesen. Die sind für Dich da und sollten dein Anliegen aufgreifen und handeln. Die Rechtsgrundlage hier sind die §§ 81 (4) und 84 des SGB IX. Voraussetzung ist aber, dass eine grundsätzliche Arbeitsfähigkeit gegeben ist. Es besteht dann u.U. auch einen Anspruch auf Teilzeit. Leider musst Du aber akzeptieren, dass es eine Änderung in der Art der Tätigkeit geben kann und leider auch was die Bezahlung betrifft.

Du hast grundsätzlich einen Anspruch auf eine Beschäftigung unter Berücksichtigung Deiner Möglichkeiten auch unter Beachtung der Behinderung bzw. deren Auswirkungen. Hier sind an die AG auch bestimmte Anforderungen gestellt, diese können bei größeren AG höher sein als bei kleinen AG. Hier kann es sogar bis auf für den AG zumutbaren organisatorischen Maßnahmen gehen, sofern erforderlich.

Aber der AG muss keine „Wunder“ bewirken.

Du findest zu diesem Thema auch sehr viel unter den Suchbegriffen „BEM“ bzw. „Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement“ oder auch „§ 81 (4) SGB IX“

Deine SchwbV und Dein BR sollte hier aber das notwendige Wissen haben, also wende dich an diese.

Du kannst auch den Integrationsfachdienst des IA um Unterstützung bitten. Diese kennen u.U. den Betrieb und die Möglichkeiten auch schon, falls sie schon einmal hier tätig waren.

Viel Erfolg!

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