Aufhebungsvertrag mit Abfindung zum 30.11.07. Abfindungszahlung 2008 mög (Kündigung)

anja @, Wednesday, 02.05.2007, 16:08 (vor 6225 Tagen)

Hallo zusammen,
eine kollegin hat mich gefragt, ob dies möglich sein.
sie ist einen aufhebungsvertrag mit abfindung eingegangen.
die kündigungsfristen werden eingehalten.
diese laufen am 30.11.07 aus.
ihre frage war, ob sie die abfindung auf im jan. 2008 auszahlen lassen kann.
falls ja, wie muß sie das im aufhebungsvertrag vermerken>
hier steht "abfindung wird bei beendigung des arbeitsverhältnisses fällig"....
kann sie das so machen> oder ist die abfindung immer bei beendigung sofort fällig>
es geht wohl um die steuer...
danke
anja mit team

Aufhebungsvertrag mit Abfindung zum 30.11.07. Abfindungszahlung 2008 mög

hackenberger, Thursday, 03.05.2007, 11:06 (vor 6224 Tagen) @ anja

Hallo Anja mit Team,

Ich bin zwar kein Steuerfachmann, aber nach meinem Kenntnisstand ist der Zeitpunkt der Auszahlung nicht so relevant. Die Versteuerung richtet sich immer nach dem Jahr auf welchen der Betrag anzurechen ist. Dieses wäre hier also Einkommen des Jahres 2006, daher wird es steuerlich auch so behandelt. Große Firmen machen im Dez. meistens eine „Jahreseinkommensversteuerung“.

Du kannst hierzu aber auch beim Finanzamt anfragen.

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