Rückwirkende Anerkennung einer Schwerbehinderung

Claudia Jacobs, Monday, 06.09.2004, 11:03 (vor 7174 Tagen)

Hallo zusammen,
letzten Freitag wurde eine Anfrage eines Mitarbeiters
an mich herangetragen, der an Morbus Osler leidet. Er
hat am Freitag den Antrag auf Anerkennung der
Schwerbehinderung ausgefüllt und möchte diesen nun an
das Versorgungsamt weiterleiten.
Er ist wegen dieser Krankheit (im weitesten Sinne
plötzlich auftretende innere Blutungen) schon seit
langem in haus- und fachärztlicher Behandlung und
fragt nun, ob ihm die Schwerbehinderteneigenschaft
rückwirkend zuerkannt werden kann oder erst ab dem
Datum seiner Antragstellung beim V-Amt.
Danke für Eure Hilfe.
Liebe Grüße
Claudia

Re: Rückwirkende Anerkennung einer Schwerbehinderung

hackenberger, Wednesday, 08.09.2004, 18:45 (vor 7172 Tagen) @ Claudia Jacobs

Hallo Claudia,

er kann die rückwirkende Anerkennung beantragen und
das Versorgungsamt kann diesem Antrag stattgeben.
Kann!!
Er muss aber dann auch belegen können (z.B. durch
ärtzl. Bescheinigung/Bestätigung), dass die
vorgebrachte gesundheitliche Beeinträchtigung auch
schon länger besteht.

Bernhard

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