Aktuelles Problem wg. Schwerbehinderung und Neueinstellung! (AGG)

s.bauer @, Thursday, 03.05.2007, 22:01 (vor 6206 Tagen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Schwerbehindertenvertretung wurde ich heute von einem
Ex-Kollegen etwas gefragt, wo ich leider keine passende Antwort hatte.

Mein Kollege ist Schwerbehindert, und hat sich bei einem anderen Arbeitgeber
beworben.
Lt. Ihm wurde nicht nach einer Schwerbehinderung gefragt. Er sagte daraufhin
auch nichts.
Nun hat er gestern seine neue Stelle angefangen, und fragte mich als Ex-Kollege,
was sei, wenn er doch seinen Ausweis zeigt.
Es geht ihm nicht um den Extra-Urlaub, sondern um den Kündigungsschutz.
Er wollte beim Bewerbungsgespräch nicht von selbst hindeuten, da er sonst
wohl den Job nicht erhalten hat.

Was kann Ihm passieren, wenn er praktisch nach einigen Tagen dem Boss
doch von der Schwerbehinderung erzählt>>>
Kann Ihm dann gleich gekündigt werden>>> (Probezeit)
Falls die Firma das "hinnimmt", hat er dann zumindest 6 Monate Kündigungsschutz>

Ich konnte Ihm nicht helfen, und hab auch im Netz nichts gefunden!

Über einen Tip wäre ich sehr dankbar!

Schönen Abend noch

S.Bauer

Aktuelles Problem wg. Schwerbehinderung und Neueinstellung!

leines @, Thursday, 03.05.2007, 22:15 (vor 6206 Tagen) @ s.bauer

Hallo
Mit der Schwerbehinderung ist das nicht so ganz einfach
Ist die Angabe der Schwerbehinderung für die neue Arbeitsstelle relevant, d.h. gibt es Einschränkungen kann der Arbeitsvertrag mit Begründung der arglistigen Täuschung unter Umständen nichtig sein.
Der Kündigungsschutz beginnt auch für einen schwerbehinderten Menschen erst nach 6 Monaten.
Der Kollege hätte besser mit offenen Karten gespielt, eine Schwerbehinderung kann auch für einen neuen Arbeitgeber ein positiver Faktor sein.
Ich drücke dem Kollegen aber trotzdem die Daumen.
Gruß
Leines

Aktuelles Problem wg. Schwerbehinderung und Neueinstellung!

Ede vom Bayerwald, Friday, 04.05.2007, 09:48 (vor 6205 Tagen) @ s.bauer

Hallo Herr / Frau S.Bauer,

meines Erachtens hat der Kollege nichts zu befürchten, wenn die Arbeitsstelle nicht Ansprüche stellt, die behinderungsbediingt nicht erbringbar sind.
Es wurde nicht gefragt, als hat er nicht gelogen und es darf nach AGG ja auch keine Rolle spielen (Ausnahme körperliche Nichteignung!)

Und mit dem Ausweis kann er ja warten, bis er die Probezeit hinter sich hat(da hilft er eh nicht!) und den dann naach der Probezeit, oder im Fall einer Kündigung (nach der Probezeit) sofort vorlegen. Liegt ihm nicht am Urlaub, steht ihm ja frei sich nicht zu outen.

Gruß Ede vB

Aktuelles Problem wg. Schwerbehinderung und Neueinstellung!

hackenberger, Friday, 04.05.2007, 14:26 (vor 6205 Tagen) @ s.bauer

Hallo S.Bauer,

benutze doch bitte die Suchfunktion. Dieses Thema haben wir schon sehr gut behandelt. Auch bezüglich einer geänderten Rechtslage hier.

So viel vorab: Ein Schwerbehinderter mit Störungen im Gleichgewichtssinn der sich für den Hochbau bewirbt, muss dieses offenlegen, da er augf Grund seiner Behinderung eine Gefahr für sich und andere darstellen kann. Wenn dieser sich aber um den Job eines Hausmeisters bewirbt, muss er es nicht offenlegen. Auch die Frage, darf man hier im Vorstellungsgespräch die Unwahrheit sagen, ist so ähnlich. Nutz die Suchfunktion, dann findest Du mehr hierzu.

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