Darf während Probezeit und Krankheit gekündigt werden? (Kündigung)

Jutta @, Friday, 04.05.2007, 17:08 (vor 6224 Tagen)

Hallo zusammen,
ich hätte folgende Frage.
Darf einem Schwerbehinderten während der Probezeit gekündigt
werden, wenn er sich im Krankenstand befindet>
Oder muß der AG warten, bis er wieder zur ARbeit kommt>
Danke
Jutta

Darf während Probezeit und Krankheit gekündigt werden?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 04.05.2007, 17:29 (vor 6224 Tagen) @ Jutta

Hallo Jutta,

» Darf einem Schwerbehinderten während der Probezeit gekündigt werden, wenn er sich im Krankenstand befindet>
Ja.

§622 BGB:
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

§90 SGB IX:
(1) Die Vorschriften (Besonderer Kündigungsschutz) dieses Kapitels gelten nicht für schwerbehinderte Menschen,
1. deren Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als sechs Monate besteht.


» Oder muß der AG warten, bis er wieder zur ARbeit kommt>
Nein.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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