Hallo Jutta,
» Darf einem Schwerbehinderten während der Probezeit gekündigt werden, wenn er sich im Krankenstand befindet>
Ja.
§622 BGB:
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
§90 SGB IX:
(1) Die Vorschriften (Besonderer Kündigungsschutz) dieses Kapitels gelten nicht für schwerbehinderte Menschen,
1. deren Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als sechs Monate besteht.
» Oder muß der AG warten, bis er wieder zur ARbeit kommt>
Nein.