Sperrzeit, weil Schwerbeh.nicht angegeben wurde?? (Kündigung)

tomtom99 @, Friday, 04.05.2007, 22:43 (vor 6223 Tagen)

Hallo!
Ich habe folgende Frage!
Sollte ich während der Probezeit gekündigt werden,
bekomme ich dann vom Arbeitsamt eine Sperre, weil
ich bei der Einstellunge meine Schwerbehinderung verschwiegen habe>>>
Ich wurde gefragt, habe aber verneint.
Meine Behinderung hindert mich überhaupt nicht in diesem Beruf (Kaufmann).
Deshalb wollte ich es nicht riskieren durch eine Offenlegung die Stelle
nicht zu bekommen!
Jetzt hab ich die Stelle, habe aber Angst, dass ich während der Probezeit
gekündigt werde...

danke
Thomas

Sperrzeit, weil Schwerbeh.nicht angegeben wurde??

hackenberger, Saturday, 05.05.2007, 12:07 (vor 6222 Tagen) @ tomtom99

Hallo Thomas,

ich denke nein, denn während der Probezeit besteht der besondere Kündigungsschutz ja ehe nicht, da dieser ja erst nach 6 Monaten einsetzt, siehe auch http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=5025

Aber bei solchen Fragen bekommt man auch stets eine verwendbare Aussage durch einen kurzen Anruf bei der Agentur für Arbeit.;-)

Sperrzeit, weil Schwerbeh.nicht angegeben wurde??

Ede vom Bayerwald, Monday, 07.05.2007, 08:42 (vor 6220 Tagen) @ tomtom99

Hallo Tomtom,

Wurdest du nach der Behinderung vor oder nach August 2006 gefragt> Mitte August kam das AGG (Antidiskriminierungsgesetz).:-D
Wenn die gefragt haben nach dem AGG, könnte darin schon eine Diskrimiinierung liegen und eine Lüge somit rechtfertigen im rechtlichen Sinne. Wäre im Zweifel durch Rechtsvertreter zu prüfen!

Ist deine Behinderung negativ für die Arbeitsstelle, d.h. bringt die Behinderung dich unter Umständen bei Ausübung deiner Tätigkeit in persönliche Gefahr, oder Kollegen> Dann hättest du wahrheitsgemäß antworten müssen!

Übrigens gibt es wohl sicher keine Probleme, solange dein AG, - auch nicht durch dunkle KAnäle (liebe Kollegen und Bekannte!) - von deiner Behinderung hört.
Dazu gehört natürlich auch, dass du selber keinerlei Ansprüche aus der behinderung herleitest wie Zusatzurlaub, Kündigungsschutz o.ä.

Lass dich rechtlich beraten, durch RA oder Gewerkschaft.

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