Öffentlicher Dienst und Einstellung von Schwerbehinderten (Allgemeines)

Anonymus, Monday, 07.05.2007, 18:15 (vor 6222 Tagen)

Hallo!

Ich schildere einfach mal meinen konkreten Fall:
In zwei Monaten beende ich meine Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Verwaltung. Übernahme war von Anfang an grundsätzlich ausgeschlossen. Und: Darüber bin ich froh! in den praktischen Phasen habe ich mich aufgrund meiner Erkrankung (und der damit verbundenen Schwerbehinderung) zum Schluss nur noch unter Schmerzen gequält. Darunter litten sehr wahrscheinlich auch meine praktischen Noten, bin in der Theorie deutlich besser. Auch mit Anpassung des Arbeitsplatzes kann man dieses Problem aufgrund der Komplexität meiner Erkrankung nicht lösen, auch nicht mit einer Assistenz, alles schon durchgespielt.

Mit diesem Zustand kann ich mich nirgendswo bewerben, obwohl ich nicht schlecht abschließen werde. Kommt es zu keiner gesundheitlichen Besserung, wartet auf mich nun ein Hin- und Herschieben zwischen den Behörden (Arbeitslosengeld 2, Reha, Rente wo auch immer mich das soziale Netz auffangen wird). Fakt ist, dass in meinem Lebenslauf eine längere krankheitsbedingte Lücke entstehen wird - abhängig vom Fortschritt der Medizin. In der freien Wirtschaft wird das dann so aussehen: lange Lücke wegen Krankheit schon in jungen Jahren - Absage. Doch wie sieht das im öffentlichen Dienst aus, bei dem ich mich bewerben würde> Müsste eine krankheitsbedingte Lücke aufgrund der Schwerbehinderung "ignoriert" werden oder könnte man mir dann trotzdem absagen, da zu wenig Berufserfahrung o.ä. vorliegt> Ersteres wäre sehr beruhigend. Ist es sinnvoll, Bewerbungen dann direkt als Kopie an die Schwerbehinderten Vertretung zu schicken>

Sorry, dass der Text so lang wurde. Vielen Dank im Voraus für Antworten!

Öffentlicher Dienst und Einstellung von Schwerbehinderten

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 08.05.2007, 08:01 (vor 6222 Tagen) @ Anonymus

Hallo,

Also ignorieren darf man so etwas auch im Öffentlichen Dienst nicht. Allerdings hat der öffentliche Dienst eine kaum zu umgehende PFLICHT, Schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen. UNd da stehen dann alle Türen offen, zu zeigen, dass man sein Fach beherrscht und auf dem aktuellen Stand der Technik / des Wissens ist usw.

Die Idee mit der SBV Kontakt aufzunehmen finde ich SEHR gut. Dann kennt die dich schon und du kannst deine Bedenken und Hoffnungen und alles was dich bewegt im Bezug auf die Stelle und deine Behinderung los werden. Die SBV kann sich dann auch noch bezüglich deiner Behinderung informieren und ist beim Gespräch dann auch fit.

Allerdings gibt es auch im öffentlichen Dienst SBV'en, die ihr Amt nicht so ernst nehmen und handeln so, dass sie eigentlich nur das Amt, die "Ehre" und ihre Ruhe haben wollen.
Und ausserdem wären sie ja nicht als SBV eingestellt und bezahlt, sondern das Geld bekommen sie für die Arbeit und die muss laufen, die SBV nur dann, wenn's Lücken gibt nebenher.

Aber hab Mut und halte dich beruflich so fit, wie es dir möglich ist. Behinderte müssen vergleichbare Eignung haben nicht die selbe oder gar bessere !! und das zu beweisen ist dein Job!! Und es gibt im Grunde bei jeder Ausschreibung Berufsanfänger oder Wiedereinsteiger.

Also Mutig und denk dran, bei jeder Stellenausschreibung, auf die du dich nicht bewirbst, hast du das Nein zu deiner Einstellung in der Tasche.
Chancen eine Stelle zu bekommen hast du nur, wenn du bereit bist (Trotz allem Frust bei Absagen) auch die hundertste oder tausendste Bewerbung ordentlich zu erstellen und rechtzeitig abzuschicken.

Öffentlicher Dienst und Einstellung von Schwerbehinderten

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 08.05.2007, 16:39 (vor 6221 Tagen) @ Anonymus

Hallo Anonymus,
wo wohnst du> welches Bundesland> wo möchtest du arbeiten> Bist du bereit um zu ziehen>

Was willst du arbeiten/kannst du arbeiten> In was für einem Betrieb/Dienststelle hast du gelernt> Verwaltung, was spezielles> IT-Spezialist> Oder....

Unter Umständen würde sich in meinem Bundesland was mit öffentlichem Dienst tun, zwar wohl nur ein kleines Fenster, aber immerhin doch Licht.:-) :-)

Könnte da eventuell einige Kontakte vermitteln.

Öffentlicher Dienst und Einstellung von Schwerbehinderten

Anonymus, Monday, 21.05.2007, 22:29 (vor 6208 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo!

Das ist nett von dir, doch die Antwort auf die Frage, was ich WILL und was ich - gesundheitlich - KANN, driftet weit auseinander. Suchen würde ich etwas im Raum Berlin/Brandenburg. Bereich Sozialversicherung. Verwaltung. Ich denke sogar, unter normalen Umständen würde ich schon etwas finden. Doch als Sachbearbeiter bräuchte ich gewisse motorische Fähigkeiten oder zumindest den Verlass auf verbale Kommunikationsmöglichkeit, um notfalls eine Arbeitsplatzassistenz zu "leiten". Leider ist darauf derzeit kein Verlass - deswegen auch die späte Antwort, sorry. Deshalb geht es mir darum, wie ich mich am besten verhalte, während dieser Krankheits-Phase, ohne eine lebenslange Strafe in Form späterer Ablehnung dafür zu kassieren. Was mich noch interessieren würde: gibt es im öffentlichen Dienst grundsätzlich die Möglichkeit, auch geringfügig zu arbeiten, z.B. 10 Stunden die Woche> Vielen Dank nochmals für deine Hilfe!

Öffentlicher Dienst und Einstellung von Schwerbehinderten

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 22.05.2007, 08:02 (vor 6208 Tagen) @ Anonymus

Hallo Anonymus,

natürlich gibt es im Öffentlichen Dienst Teilzeit und geringfügig Beschäftigte, zumindest bei uns hier im Süden. Denke aber auch, dass dies im Großraum Berlin nicht anders sein wird - es sei denn Berlin hat zuviel Kollegen, die nicht wirklich benötigt werden und dann so herumgeschoben werden, dass von außen derzeit keiner reinkommt.
ABer eventuell geht's ja in Potsdam oder der einen oder anderen Gemeinde- oder Kreisverwaltung.

Wegen Hilfen für die Stellensuche wende dich doch ans Integrationsamt oder einen Integrationsfachdienst. DIe haben Gelder um Arbeitsplätze leidensgerecht einzurichten oder wissen örtliche Wege usw.
Dann weißt du schon bei der Bewerbung, was du an Hilfsgeldern und Einrichtungshilfe für den neuen AG "mitbringen" kannst.
So wie du es beschreibst könnte für einen AG bei deiner Behinderung ja wenigstens zeitweise sogar eine Mehrfachanrechnung deines Arbeitsplatzes möglich sein (kann dir das Arbeitsamt sagen!), auch das eine mögliche Hilfe, die es dem AG eventuell schmackhaft machen könnte, dich zu beschäftigen.

Viel Erfolg und einen guten Arbeitsplatz

Ede vB

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