Zustätzlicher Urlaub

Martina @, Wednesday, 08.09.2004, 12:06 (vor 7171 Tagen)

Hallo liebe Leute,
habe das Forum heute empfohlen bekommen (Mobbing-
Forum)
habe folgendes Probelm:
Habe eine 40%Schwerbehinderung +Gleichstellung
besitzte nur ein Schreiben kein Ausweis>!
In diesem Schreiben steht das ich kein Mehranspruch
auf Urlaub habe, dieses wurde allerdings erst dieses
Jahr festgestellt!!!
Als ich in dieser Fa. anfing berichtete meine
Abteilungsleiterin freudig:"Tina, du bekommst 3 Tage
mehr Urlaub!"
Ich habe keine Ahnung von der rechtlichen Seite,
bemerkte aber noch das ich beim AG davor keine
Urlaubstage zustätzlich bekam.
Zu dieser Zeit verstand ich mich noch gut mit der AL!
Drei volle Jahre habe ich je 3Urlaubstage mehr
erhalten.
Nun komme ich Montag zurück und das erste was sie
sagt ist, ich hätte zuviel Urlaub genommen.
(Abgezeichnet!)
Nun verlangt sie, ich muss die 3 Tage nacharbeiten!
1. Gewährt ist gewährt,oder>
2. Man hätte mich anrufen können!>
3. Habe ich nicht eine Art Gewohnheitsrecht>
Also wäre Dankbar für ein paar Tipps
Viele Grüsse
Tina

Re: Zustätzlicher Urlaub

hackenberger, Wednesday, 08.09.2004, 19:02 (vor 7171 Tagen) @ Martina

Hallo Tina,

einen Anspruch auf den Zusatzurlaub gem. SGB IX
bekommt man erst ab einem GdB von 50
(Schwerbehindert). Es gab mindest einmal eine Ausnahme
in einigen Bundesländern (nicht in Hessen) dort
bekamen auch Gleichgestellte Zusatzurlaub (ich glaube
3 Tage). Ob Du in einem solchen Bundesland wohnst und
ob es diese Sonderregelung in einigen Bundesländern
(Saarland ist oder war so ein Bundesland, musst Du am
besten mit dem zuständigen Integrationsamt abklären.

So nun zu dem bereits gewährten und genommenen
Zusatzurlaub.

Selbst wenn Du keinen Anspruch hattest, der AG Dir
aber diesen gewährt hat und dieser genommen ist hat
der AG nach meinem Kenntnisstand keinen Anspruch auf
Abgeltung. Der AG hat hier Dir ggf. zuviel Urlaub
bewilligt, dass ist aber sein Pech. Das ist das selbe
wie wenn der AG dir mehr Lohn zahlt als vereinbart,
der Chef darf immer mehr geben, er hat dann aber
keinen Erstattungsanspruch. Er kann sich nach meinem
Kenntnisstand sich hier auch nicht auf Irrtum im
handeln berufen.

Verlange einfach mal von dem Arbeitgeber (AG) die
Rechtsgrundlage für seine Forderung. Du kannst ihm ja
mitteilen, dass Du diese gerne von deinem
Rechtsbeistand überprüfen lassen möchtest.

Bernhard

PS: Es muss aber auch verständlich sein, dass diese
nicht unbedingt die Basis für die Zusammenarbeit
positiv verbessert.


Habt ihr keinen Betriebsrat oder was sagt der zu
diesen Forderungen> Du kannst auch Hilfe bei
Integrationsamt holen.

RSS-Feed dieser Diskussion