Stellvertretendes Mitglied (Freistellung)

Elisabeth @, Wednesday, 09.05.2007, 14:29 (vor 6206 Tagen)

Hallo.

Meine Frage zielt auf das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied ab.

Besteht gesetztlich die Chance, dass auch dieses Mitglied ab einer Anzahl von 200 Schwerbehinderten vom Dienst zu 50% freigestellt werden kann.

Wenn ihr mir gesetztliche Vorschriften oder Gerichtsentscheidungen dazu nennen könntet, würde ich mich sehr freuen. Ich kann in den §§ 95 SGB IX dazu konkret nämlich nichts finden.

Viele Grüße,

Elisabet

Stellvertretendes Mitglied

der steffen, Wednesday, 09.05.2007, 14:48 (vor 6206 Tagen) @ Elisabeth

» Hallo.
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» Meine Frage zielt auf das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte
» stellvertretende Mitglied ab.
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» Besteht gesetztlich die Chance, dass auch dieses Mitglied ab einer Anzahl
» von 200 Schwerbehinderten vom Dienst zu 50% freigestellt werden kann.
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» Wenn ihr mir gesetztliche Vorschriften oder Gerichtsentscheidungen dazu
» nennen könntet, würde ich mich sehr freuen. Ich kann in den §§ 95 SGB IX
» dazu konkret nämlich nichts finden.
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» Viele Grüße,
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» Elisabet

hallo! soweit mir bekannt ist, besteht die möglichkeit, sich die freistellung des schwerbehindertenvertreters zu "teilen". allerdings erst ab einer anzahl von 200 schwerbehinderten/ gleichgestellten in einem betrieb!

Stellvertretendes Mitglied

der steffen, Wednesday, 09.05.2007, 14:54 (vor 6206 Tagen) @ der steffen

nochmal ich ;-)

schau mal in § 96 IV SGB IX

Stellvertretendes Mitglied

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 09.05.2007, 15:45 (vor 6206 Tagen) @ Elisabeth

Hallo Elisabet,

stellt doch Antrag eventuell nach Vorgespräch mit dem AG. Dem AG steht es frei, zu machen, was er will, soweit er den Auftrag von Gesetzen und Tarifverträgen nicht einengt sondern großzügiger fast. In diesem Fall wäre dies großzügiger!

Schaff deine Voraussetzungen dazu, zeichne auf, wann der Stelli und wann du tätig wirst. Wie hoch ist der Zeitaufwand> Schaff ein gutes Klima im Aufgabenbereich/Haus/Dienststelle, Stichwort Vertrauensvoll!
Zeige, dass deine Arbeit wichtig ist und geschätzt wird und setze den Stelli einfach viel ein mit Aufzeichnung der notwendigen Zeit.
(Achtung nicht Namen und Besprechungsthemen nennen!!Nur allgemein!)

Und mit dem versuch es einfach. In der Regel wird die Stelli Freistellung nur dann gelingen, wenn du als SBV schon 100% freigestellt oder tätig bist und du den Stelli noch mehr als 50% seiner Arbeitszeit benötigst.

Gruß
Ede vB

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