Behinderung rückwirkend anerkannt? (Fragen zu einer Behinderung)

wesa @, nähe Heidelberg, Thursday, 10.05.2007, 20:53 (vor 6209 Tagen)

Hallo an alle,

wer kann mir mitteilen inwieweit man eine Erkrankung rückwirkend geltend machen kann. D.h. in meinem Fall habe ich Anfang Mai 2007 den Bescheid erhalten mit 50% Schwerbehinderung rückwirkend zum 1.1.2003. Da ich aber schon 1999 behindert war aber keinen Antrag gestellt habe ist meine Frage: hat jemand Erfahrung damit gemacht im nachhinein seine Behinderung bis in das Jahr 1999 rückwirkend anerkannt zu bekommen> Bzw. über 7 Jahre zurück die Anerkennung erhalten> Laut einem Artikel im Internet unter www.bvhk.de/dokument_8.33.393.html kann eine Behindernug bis max. 5 Jahre rückwirkend anerkannt werden. Gibt es andere Erfahrungen>

Bin für jeden Hinweis sehr dankbar.

Liebe Grüße
wesa

Behinderung rückwirkend anerkannt?

leines @, Saarland, Sunday, 13.05.2007, 11:48 (vor 6207 Tagen) @ wesa

» Hallo an alle,
»
» wer kann mir mitteilen inwieweit man eine Erkrankung rückwirkend geltend
» machen kann. D.h. in meinem Fall habe ich Anfang Mai 2007 den Bescheid
» erhalten mit 50% Schwerbehinderung rückwirkend zum 1.1.2003. Da ich aber
» schon 1999 behindert war aber keinen Antrag gestellt habe ist meine Frage:
» hat jemand Erfahrung damit gemacht im nachhinein seine Behinderung bis in
» das Jahr 1999 rückwirkend anerkannt zu bekommen> Bzw. über 7 Jahre
» zurück die Anerkennung erhalten> Laut einem Artikel im Internet unter
» www.bvhk.de/dokument_8.33.393.html kann eine Behindernug bis max. 5
» Jahre rückwirkend anerkannt werden
. Gibt es andere Erfahrungen>
»
» Bin für jeden Hinweis sehr dankbar.
»
» Liebe Grüße
» wesa

Hallo Wesa
Um was geht es, etwa um den Anspruch des früheren Rentenbeginns nach altem Recht>
denke das wirst du nur über eine Klage beim Sozialgericht klären können, denn es ist im Rentenrecht eindeutig auf einen Vertrauensschutz hingewiesen.
Leines

Behinderung rückwirkend anerkannt?

Heinz SBV, Sunday, 13.05.2007, 18:11 (vor 6206 Tagen) @ wesa

Hallo Wesa,

mir ist ein Fall bekannt, wo das Versorgungsamt (NRW) für 15 Jahre rückwirkend die Behinderung anerkannt hat. Es handelte sich dabei um einen Fall von Diabetes. Die Erkrankung trat im vorgenannten Fall, ärztlich nachweisbar bereits im Kindesalter auf.

Herzliche Grüße

Heinz SBV

Behinderung rückwirkend anerkannt?

BirgitKE, Berlin, Monday, 14.05.2007, 06:43 (vor 6206 Tagen) @ wesa

Hallo Wesa,
bei mir wurde eine Behinderung rückwirkend für 3 Jahre anerkannt. Beantragt hatte ich ab Geburt, da ich dies anhand von Befunden jedoch nicht eindeutig nachweisen konnte, wurde dieser Antrag abgelehnt.

Du musst also eindeutig und unzweifelhaft das Bestehen der Behinderung für den beantragten Zeitraum nachweisen können.

Gruß
Birgit

--
MfG
Birgit

Behinderung rückwirkend anerkannt?

Gabi @, Bayern, Wednesday, 16.05.2007, 11:15 (vor 6204 Tagen) @ wesa

Hallo Wesa,

Ich habe bei zwei Fällen geholfen, eine Schwerbehinderung vor 2000 anerkannt zu bekommen. Beide Kollegen hatten schon einen GDB.

1. Mitarbeiter hatte einen Selbstmordversuch hinter sich, dessen Folgen in einem Krankenhaus behandelt wurden, aber die Ursache nicht bekannt war.
2. Mitarbeiter hatte einen Unfall und bekam als Folge eine neue Hüfte.

Viele Grüße

Gabi

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