Einsicht in Personalakte (Allgemeines)

Jan, Friday, 11.05.2007, 13:56 (vor 6217 Tagen)

Hallo,
der Arbeitgeber hat angekündigt einen Schwerbehinderten mitarbeiter kündigen zu wollen. Habe ich als Schwerbehindertenvertretung Einsicht in die PersoAkte des Kollegen, natürlich in seinem beisein>
Darf ich mir auch Kopien ziehen, Notizen machen und in einen extra ungestörten Raum verschwinden>

Wäre toll wenn Ihr mir auch sofort den richtigen § nennen könnt.

bis denne

Jan

Einsicht in Personalakte

hackenberger, Friday, 11.05.2007, 14:19 (vor 6217 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,

§ 95 Abs. (3) Der schwerbehinderte Mensch hat das Recht, bei Einsicht in die über ihn geführte Personalakte oder ihn betreffende Daten des Arbeitgebers die Schwerbehindertenvertretung hinzuzuziehen. Die Schwerbehindertenvertretung bewahrt über den Inhalt der Daten Stillschweigen, soweit sie der schwerbehinderte Mensch nicht von dieser Verpflichtung entbunden hat.

Achtung: Die Schwerbehindertenvertretung aber kann nicht von sich aus Einblick in die Personalakten der im Betrieb bzw. in der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen oder Gleichgestellten nehmen.

Beide können sich slbstverständlich Notizen über den Inhalt anfertigen, wobei die SchwbV auch hier die Zustimmung des MA benötigt.

Einsicht in Personalakte

Pia, Friday, 11.05.2007, 14:21 (vor 6217 Tagen) @ Jan

Der Mitarbeiter hat das Recht auf Einblick in die Personalakte, Du als SBV nicht. Der Mitarbeiter kann Dich und den Betriebsrat mitnehmen, muss es aber nicht. Er kann sich Notizen machen und auch Kopien machen, die er allerdings bezahlen muss.

Pia

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