Feststellung GdB abhängig von Bundesland? (Antragstellung / Widerspruch)

Eberhard, Monday, 14.05.2007, 13:42 (vor 6216 Tagen)

Hallo,
das ist mein erster Eintrag. Hoffentlich stelle ich keine schon mal gestellte Frage (habe aber hier nichts darüber gefunden)
Ich habe unter „Urteile“ gelesen, dass das Sozialgericht Düsseldorf - in einem Verfahren nach dem IX Buch Sozialgesetzbuch entschieden hat, dass Diabetiker, die mindestens zwei Insulininjektionen pro Tag benötigen, schwerbehindert (Grad der Behinderung 50) sind. Diese Information habe ich einem Kollegen weiter gegeben, der – bei dieser Diagnose - nur einen GdB von 40 erhalten hat. Daraufhin hat er beim Versorgungsamt nachgefragt. Dieses sagte ihm, dass das Urteil aus Düsseldorf bekannt sei, aber in Bayern (wo sein Hauptwohnsitz ist) keinerlei Bedeutung hat. Dort hält man sich an die Vorgaben aus Berlin, und diese sehen bei Typ-1-Diabetes nun mal 40% vor.
Frage: Entscheiden die Versorgungsämter so unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland> Gibt es Erfahrungsberichte zu diesem Thema>
Danke und Gruß
Eberhard

Feststellung GdB abhängig von Bundesland?

Ede vom Bayerwald, Monday, 14.05.2007, 13:56 (vor 6216 Tagen) @ Eberhard

Hallo Eberhard,

vor allem entscheiden die Fürsorgeämter in Bayern fast immer gegen den Antragsteller. Selbst wenn du "mit dem Kopf unter dem Arm" ") kommst, mußt du noch um das kämpfen, was dir zusteht.

Aus langjähriger bay. Erfahrung und Verbindung zu vielen Kollegen in allen Regierungsbezirken kann ich nur sagen, dass dir ein Amt einen GdB von 40 nur dann gibt, wenn dir mindestens GdB von 50 zusteht.

Bitte umgehend Einspruch einlegen! Diesen mit dem VdK zusammen machen, kostet 6€ pro Monat (mindestens ein Jahr nach Abschluß des "Falles) aber bringt Rechtsschutz und die Dienststellen fürchten in der Regel die Rechtsvertreter.

Nimm auch sofort Einsicht in die Akten, damit du siehst, was die überhaupt berücksichtigt haben. Oft und oft wird einfach nicht das angegebene angesehen sondern nur das womit man ablehnen kann.

Zwischen 70 % und 90% aller Fälle, die in Bayern vor Gericht gehen, werden zu Gunsten der Behinderten entschieden und die bekommen dann ihre GdB-Werte. Dies sind offizielle Zahlen des Bayjustmini!!

Sich auf ein Urteil aus dem Ausland, und das ist Düsseldorf ja für die bayerischen Justizler, einlassen ist nicht Sache bay. Behörden, zumindest nicht ohne Zwangsmittel der Beklagung

Also VdK, Einspruch, bzw. Klage mit denen und sofort, wenns Fristenmässig geht Einsicht in die Akten bei der FAmilienfürsorge, was die an Krankheitsberichten verwendet haben, kann man meist gut bei der Einspruchsbegründung verwenden.

Einspruch kann man übrigens zurück ziehen.

Viel Erfolg

Ede vB

Feststellung GdB abhängig von Bundesland?

hackenberger, Monday, 14.05.2007, 14:08 (vor 6216 Tagen) @ Eberhard

Hallo,

es ist nun einmal so, dass Urteile von Verwaltungsgerichten nicht bindend sind. Hier muss dann versucht werden Entscheidungen auf den oberen Gerichtsebenen zu erlangen. Diese hier betreffend wäre eine Entscheidung des Bundessozialgericht anzustreben. Eine weitere Möglichkeit wäre hier auch zu versuchen eine entsprechende positive Veränderung der Anhaltpunkte zu erreichen.

Feststellung GdB abhängig von Bundesland?

leines @, Saarland, Monday, 14.05.2007, 19:41 (vor 6215 Tagen) @ Eberhard

» Hallo,
» das ist mein erster Eintrag. Hoffentlich stelle ich keine schon mal
» gestellte Frage (habe aber hier nichts darüber gefunden)
» Ich habe unter „Urteile“ gelesen, dass das Sozialgericht Düsseldorf - in
»» Frage: Entscheiden die Versorgungsämter so unterschiedlich von Bundesland
» zu Bundesland> Gibt es Erfahrungsberichte zu diesem Thema>
» Danke und Gruß
» Eberhard
Hallo Eberhard
ich kann auch für das Saarland deine Feststellung ( Diabetiker, 2x täglich Insulinspritze ) mit einem Grad der Behinderung von 40 nur bestätigen. Bisher sind alle Versuche daran gescheitert das niemand sich traut vor dem Sozialgericht zu klagen.
Gruß
Leines

Feststellung GdB abhängig von Bundesland?

Diana Stock @, Erfurt, Tuesday, 15.05.2007, 10:32 (vor 6215 Tagen) @ leines

also ich spritze 5-7 mal am tag und ohne meine migräne hätte ich sicherlich auch nur 40% bekommen....

Feststellung GdB abhängig von Bundesland?

Diana Stock @, Erfurt, Thursday, 07.06.2007, 16:37 (vor 6191 Tagen) @ Diana Stock

achja, s gibt doch diese tabelle wo man nachlesen kann wieviel grad man bekommt....


hier der link: klick

Feststellung GdB abhängig von Bundesland?

Heinz SBV, Friday, 08.06.2007, 09:35 (vor 6191 Tagen) @ Eberhard

Hallo,

neben den Anhaltspunkten AHP gibt es auch noch eine Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft zu dem Thema http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/redaktion/news/Stellungnahme_AHP_final.doc

Das Landessozialgericht NRW LSG NRW stellt mit Urteil vom 31.08.2006 - L 7 SB 39/05 - fest: http://vsbinfo.de/content/view/398/13
Der GdB für einen Diabetes mellitus ist auf der Grundlage der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit - und nicht anhand der abweichenden Kriterien der Deutschen Diabetes-Gesellschaft - zu bestimmen. Die GdB-Bewertung erfolgt nicht nach dem Therapieaufwand; es ist im Wesentlichen auf Einstellbarkeit und Art und Ausmaß von Komplikationen sowie den Typ der Erkrankung abzustellen.

Ich denke man wird genau herausarbeiten und darstellen müssen, welche Auwirkungen/Einschränkungen die Erkrankung im Alltag- und Berufleben hat.


Herzliche Grüße

Heinz SBV

Feststellung GdB abhängig von Bundesland?

Arno-Konrad SCHNEIDER, Monday, 11.06.2007, 14:29 (vor 6187 Tagen) @ leines

Hallo "Lines".
Auch ich bin Saarländer, Typ I mit minsetens 5 Messungen und bis zu 5 Injektionen pro Tag. Aufgrund meiner Erkrankung bin ich seit 1987 mit 40 % eingestuft und habe aufgrund des "Düsseldorfer Urteils" im Saarland eine Verschlimmerung beantragt, die wie erwartet abgelehnt wurde. Ich habe den Widerstand nicht gescheut und nach der erwarteten Ablehnung den Widerspruch eingereicht sowie bin den Weg der gerichtlichen Klage gegangen. Ich lasse mich durch einen freien Anwalt vertreten. Der ist recht pfiffig. Er würde sich wünschen dass mehrere Betroffene klagen würden. Das würde mehr Druck auf die Gerichte machen. Aber scheinbar scheuen zu viele den Weg. Derzeit ist das Verfahren in den Ruhestand geraten seit 26.01.2007 wegen einem bereits laufenden Verfahren vor dem Bundessozialgericht. Das dortige Aktenzeichen lautet B9aSB10/06R. Leider habe ich hierzu noch nichts gefunden. Meine Klklage läuft seit dem 01.08.2005 und ist somit noch relativ frisch. Ich bin gerne bereit mit meinem Fall Hilfestellung zu leisten.
Kopf hoch, Arno

Feststellung GdB abhängig von Bundesland?

susann @, Tuesday, 26.06.2007, 09:14 (vor 6173 Tagen) @ Eberhard

moin,

ich kenne mich in der materie aus und kann sagen, dass das düsseldorfer urteil gegen die festgeschriebenen regularien der anhaltspunkte für die ärztliche gutachtertätigkeit verstößt.

bei diab. mel. typ I gibt es bei erwachsenen stets den gdb von 40.
wird diese erkrankung bereits im kindesalter diagnostiziert gibt es 50 und H. wobei das H nur bis max. zum 18. Lebensjahr.

besteht diab. mel. typ II mit insulinbehandlung gibt es seit änderung der anhaltspunkte nur noch gdb 30; tablettenversorgung nur gdb 10-20 (komt auf die medikamente an) und diätisch eingestellt 0-10.

eigentlich dürfen die entscheidungen von bundesland zu bundesland nicht unterschiedlich sein, da es sich um die bearbeitung eines bundesgesetzes handelt. allerdings musste ich bei schulungen mit kollegen aus den unterschiedlichsten gegenden deutschlands festellen, wie stark die arbeitsweise variert. besonders schwierig, ist es dort, wo die versorgungsämter kommunalisiert wurden. dort sind die mitarbeiter verstreut und haben keine fachliche führung mehr. problem: jeder macht das was er für richtig hält und das kann haarsträubend sein. vor allem für die antragsteller.

mfg

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