Wiederspruch oder Verschlechterungsantrag? (Antragstellung / Widerspruch)

Diana Stock @, Erfurt, Tuesday, 15.05.2007, 10:27 (vor 6214 Tagen)

Hallo, ein neues Problem für mich ;) :
also eine kollegin hat vor ein paar tagen einen grad der behinderung von 30 anerkannt bekommen. ihr ist das aber zu wenig. frage ist, ob sie widerspruch einlegen soll, oder ob sie einen verschlimmerungsantrag stellen soll (so kurz nach der bescheinigung>) oder beides...>>>
anerkannt wurden: hyperfunktionelle Stimmstörung, Arthrose m. Bewegungseinschränkung und schuppenflechte.
nicht geltend gemacht wurden: beschwerden im linken knie (welches ständig angeschwollen ist) und sehminderung durch einen hornhautkrümmung die in der kindheit durch falschbehandlung von masern zustande kam.

was soll die frau nun tun> hat sie überhaupt eine möglichkeit, einen höheren Grad zu bekommen>>>

Wiederspruch oder Verschlechterungsantrag?

Ingo Roida @, Hamburg, Tuesday, 15.05.2007, 11:31 (vor 6214 Tagen) @ Diana Stock

Hallo Diana,
es kommt darauf an: Wenn die nicht berücksichtigten Erkrankungen dem Versorgungsamt gar nicht bekannt waren, dann würde ich einen Verschlimmerungsantrag stellen. Wenn sie allewrdings bekannt und nur nicht berücksichtigt wurden, dann würde ich genau das auch als Aufhänger für den Widerspruch nehmen. Das macht allerdings nur dann wirklich Sinn, wenn die betroffene Person sich auch in ärztlicher behandlung befindet. Gut, wegen der Hornhautverkrümmung wird man ja gar nichts mehr machen können, da dürfte sich eine ständige ärztliche Behandlung erledigen. Insoweit sollte man im Widerspruch auch anbieten, dass man sich gern zur amtsärztlichen Untersuchung bereit erklärt.
Viele Grüße aus Hamburg

Wiederspruch oder Verschlechterungsantrag?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 15.05.2007, 11:51 (vor 6214 Tagen) @ Diana Stock

» also eine kollegin hat vor ein paar tagen einen grad der behinderung von
» 30 anerkannt bekommen. ihr ist das aber zu wenig. frage ist, ob sie
» widerspruch einlegen soll, oder ob sie einen verschlimmerungsantrag
» stellen soll

Erst mal formlos Widerspruch einlegen (zur Fristwahrung).
Dann Akteneinsicht nehmen (am besten ihr beide) und schauen, ob auch alles "gewürdigt" wurde.
Jetzt erst kann ersehen werden, ob und wie der Widerspruch begründet werden kann.

Antrag auf Erhöhung (Verschlimmerungsantrag) nur dann, wenn neue Aspekte (Krankheiten) hinzugekommen sind.
Wenn nicht, dass erst in 6 Monaten.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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