persönlicher SchwB-Parkplatz (Allgemeines)

Ingo Roida @, Hamburg, Tuesday, 15.05.2007, 11:55 (vor 6212 Tagen)

Hallo, ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage in eigener Sache. Ich habe hier im Forum gesucht, aber nichts dazu gefunden.
Ich habe in meinem Ausweis das G, H, B, Bl. Als ich das Bl erhielt, wies mich damals die Strassenverkehrbehörde darauf hin, dass ich nunmehr Anpruch darauf hätte, dass mir ein SchwB-Parkplatz vor meiner Haustür eingerichtet wird. Das beantragte ich und der Stellplatz wurde eingerichtet.
Nun ziehe ich (nach 3 jahren) ein paar Strassen weiter und beantragte die Verlegung des Stellplatzes bei der zuständigen Polizeidienststelle. Und die weigern sich jetzt, weil "wenn sie blind sind, können Sie ja sowieso nicht selbst fahren. Dann kann ihre Frau sie ja auch absetzen und sich einen Parkplatz suchen"
Eine für mich etwas seltsam anmutende Begründung - mit der gleichen Begründung könnte man jedem Schwerbehinderten, der nicht selbst fahren kann, den Parkausweis verweigern.
Bevor ich nun den Boden für ein Widerspruchsverfahren und anschließender Klage bereite (ich brauche ja wohl erstmal einen ablehnenden schriftlichen Bescheid), frage ich mal Euch, ob ihr schon mal ähnliches erlebt habt.
Viele Grüße aus (dem stets zugeparkten) Hamburg ;-)
Ingo

persönlicher SchwB-Parkplatz

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 15.05.2007, 15:09 (vor 6212 Tagen) @ Ingo Roida

Hallo Ingo,

du mußt zur Straßenverkehrsbehörde nicht zur Ordnungsbehörde gehen!!

Die Polizei ist für die Straßenbeschilderung und Markierung solcher Art nicht zuständig!!!!:-P :-D :cool:

Diese Straßenverkehrsbehörde findest du in irgend einer Webseite, oder einfach mal unwissend am Telephon fragen, wenn du bei der Stadtverwaltung anrufst.

Bei der Polizei gibt es leider auch eine ganze Menge Kollegen, genauso, wie bei Lehrern und Pfarrern, die von sich denken, dass sie und ihre Äußerungen immer das Nonplusultra sind, immer richtig und niemals falsch, besser als alle Fachleute zusammen. Und schnell beleidigt, wenn es jemand gibt, der ihnen nicht alles als der Weisheit letzter Schluß abkauft.

Gruß

Ede vB;-)

persönlicher SchwB-Parkplatz

Ingo Roida, Hamburg, Wednesday, 16.05.2007, 08:40 (vor 6211 Tagen) @ Ingo Roida

Hallo Ede,
gestatte, dass ich Dir widerspreche... Ich hatte schon Kontakt zur Strassenverkehrsbehörde, die sagten mir, ich kann das bei denen beantragen, aber entscheiden muss die Polizei. Und der Polizist, mit dem ich sprach, sagte ja auch, dass er für die Einrichtung des Parkplatzes - auch für die Entscheidung, OB einer eingerichtet wird, - zuständig ist. Und - wie sagte er noch so schön: Ja, wir handhaben das jetzt sehr restriktiv! Ich habe ihn dann nicht gefragt, ob er in Schwerbehinderten-Angelegenheiten zufällig sehr "talentfrei" oder ob er sub-optimiert ist, aber die Fragen lagen mir auf der Zunge...
Ich geb Dir Recht: Einige Leute meinen, dass sie den Stein der Weisen in der Tasche haben - bis jemand sie notfalls vor dem Verwaltungsgericht eines besseren belehrt...

persönlicher SchwB-Parkplatz

Ede vom Bayerwald, Monday, 21.05.2007, 07:48 (vor 6206 Tagen) @ Ingo Roida

Hallo,

also dann ist das in HH ganz anders geregelt, als in Bayern. Sorry für den dann falschen Hinweis.
bei uns wird die Polizei schon gefragt, aber die Straßenverkehrsbehörde entscheidet, übrigens auch nicht die Straßenmeistereien, bzw. der Straßenunterhaltungsdienst.

Gruß
Ede vB

persönlicher SchwB-Parkplatz

Roida, Ingo, Hamburg, Thursday, 28.06.2007, 23:24 (vor 6167 Tagen) @ Ingo Roida

zu guter Letzt: Heute bekam ich von der Polizei die Nachricht, dass der Parkplatz für mich eingerichtet wird. Ich weiss nun nicht, ob er keine Lust hatte, das SCHRIFTLICH abzulehnen oder ob er sich hat überzeugen lassen. Wie auch immer: Das Problem ist vom Tisch.

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