Informationspflicht des Arbeitgebers (Allgemeines)

Sander, Niedersachsen, Friday, 18.05.2007, 17:01 (vor 6209 Tagen)

Hallo,
ich habe gerade erfahren, dass unser Arbeitgeber von jedem Mitarbeiter eine unterschriebene Verpflichtungserklärung zur Verwendung von Kameras/Videokameras und Mobilfunktelefonen haben möchte. Priv. Handy's dürfen dann innerhalb der Produktionsräume nur noch in ausgeschaltetem Zustand sein. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Anweisung kann es zu disziplinarischen Konsequenzen, bis hin zur fristlosen Kündigung kommen.
Frage: Der BR wurde gerade uu Zustimmung gem. § 87 Nr.1 BetrVG gebeten. Die SBV wurde in keinster Weise informiert.
Fasst hier § 95 Abs. 2 SGB IX >>>>

Informationspflicht des Arbeitgebers

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 18.05.2007, 17:12 (vor 6209 Tagen) @ Sander

Hallo Sander,
dies ist erst mal kein klassischer Fall für den §95(2), weil m.E. noch keine Entscheidung ansteht.

Warum>
Euer BR gehört "geteert und geferdert", wenn er dem Ansinnen des AG einfach so zustimmt. Dies ist ein klassischer Fall der "harten" Mitbestimmung. Das heißt; ohne dem JA des BR geht nichts!
Und diese JA "verschenkt" man nicht!
Dies endet normalerweise im Abschluss einer Betriebsvereinbarung um die INteressen der Koll. zu wahren. (Nichteinigung - Einigungsstelle)!
Muster-BV bei der Gewerkschaft, im Web etc...

Nun kämest du ins Spiel.
Bei den (Zwischen)Beratungen kannst du dich nun wieder einbringen, denn ggf. wäre bei bestimmten schwer behinderten Koll. eine differenzierende Vorgehensweise notwendig.
Falls es irgendwann zu einem konkrten Verhandlungserbebnis kommt, dass der AG dann "offiziell" dem BR vorlegen muss - dann wäre es soweit, dass er dich im Vorfeld gemäß §95(2) informieren muss.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Informationspflicht des Arbeitgebers

Sander, Niedersachsen, Friday, 18.05.2007, 17:48 (vor 6209 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

danke für die prompte Antwort.
Leider kennst Du unseren BR nicht.
Der hat auf dem "kurzen Dienstweg" mit der GL gesprochen und es kommt lt. Aussage der Vorsitzenden nun ein etwas abgeschwächte Form.
Was abgeschwächt bedeutet> Keine Ahnung.

Informationspflicht des Arbeitgebers

hackenberger, Friday, 18.05.2007, 18:21 (vor 6209 Tagen) @ Sander

Hallo,

um welche Art von Betrieb handelt es sich hier> Besteht ggf. ein besonderer Anlass aus/zum Schutz von Betriebsdaten/-fakten> Also was ist der Anlass des AG hier so handeln zu wollen> Ein Stichwort könnte hier Betriebs-/Werksspionage sein!

PS: Der AG kann unter Beachtung der Rechte des BR hier Regelungen umsetzen. Er kann aber hier i.d.R. keine Verpflichtungserklärungen von AN verlagen. Dafür kenne ich zu mindest keine Rechtsgrundlage.

Informationspflicht des Arbeitgebers

Sander, Niedersachsen, Monday, 21.05.2007, 08:28 (vor 6206 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
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» um welche Art von Betrieb handelt es sich hier> Besteht ggf. ein
» besonderer Anlass aus/zum Schutz von Betriebsdaten/-fakten> Also was ist
» der Anlass des AG hier so handeln zu wollen> Ein Stichwort könnte hier
» Betriebs-/Werksspionage sein!

Ein Call Center.
In einem anderen Betrieb haben die Mitarbeiter, die für einen Kunden aus der Banken- und Versicherungsbranche arbeiten, dieses unterschrieben. Im Zuge der Gleichberechtigung soll es nun einfach für alle Mitarbeiter in allen Betrieben gelten.
Die Verwendung dieser Geräte ohne vorherige schriftliche Erlaubnis durch die Geschäftsleitung, insbesondere die Aufnahme und Speicherung von vertraulichen Informationen wie z.B. Kundenlogos, Images oder andere kundenrelevanten Informationen stellt eine Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung dar und kann zu disziplinarischen Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung führen.
Ebenso darf die Weitergabe und /oder Veröffentlichung dieser dargestellten Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Rechtsabteilung von ... nicht erfolgen.
Der BR hat mit der zuständigen Person gesprochen und nun soll es eine abgeschwächte Version (>) geben. Das wars dann aber auch schon für den BR.
HILFE

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» PS: Der AG kann unter Beachtung der Rechte des BR hier Regelungen
» umsetzen. Er kann aber hier i.d.R. keine Verpflichtungserklärungen von AN
» verlagen. Dafür kenne ich zu mindest keine Rechtsgrundlage.

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