Zusatzurlaub TVÖD (Zusatzurlaub)

Tanja @, Bad Homburg, Monday, 21.05.2007, 09:59 (vor 6206 Tagen)

Bevor ich wieder virtuell erschlagen werde:

Ja, ich habe die Begriffe Zusatzurlaub und TVÖD in die Suchmaschine eingegeben es kam aber nicht das was ich suche.

Es stellt sich die Frage da ja nach dem neuen TVÖD die Mitarbeiter über 50 nicht mehr als 36 Tage Urlaub haben dürfen, ob da der Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung beinhaltet ist>

In meinem Fall ist jemand über 50 Jahre alt, hat 33 Tage plus die 5 Tage wäre er auf 38 Tage.

Vielen Dank für Eure Antwort.

Liebe Grüße Tanja

Zusatzurlaub TVÖD

Ede vom Bayerwald, Monday, 21.05.2007, 12:00 (vor 6206 Tagen) @ Tanja

Hallo Tanja,

meiner meinung nach handelt es sich hier um zwei verschiedene Arten von Urlaub. Einmal Urlaub nach Tarif und einmal Urlaub nach Gesetz!
Beide sind nicht gegeneinander Ausspielbar.

Die 5 Tage nach SGB IX sind unzweifelhaft Gesetz. Punkt.

Und nach Gesetz zusätzlich zu dem tariflichen Urlaub zu gewähren.

Eine Tarifliche Regelung würde damit den gesetzlichen Anspruch kürzen und damit den Bediensteten schlechter stellen, als dies das Gesetz vorsieht. Dies ist NICHT möglich.

36 Tage Urlaub nach TVöd hab ich noch nicht gehört, aber kann ja sein. Da
ist aber nur Urlaub nach tariflichen Regelungen regelbar!!

Bevor es hart auf hart geht, würde ich allerdings nochmal einen RA konsultieren, der ist als Jurist da noch viel besser, als der Beste hier von uns.

Gruß
Ede vB

Zusatzurlaub TVÖD

hackenberger, Monday, 21.05.2007, 12:38 (vor 6206 Tagen) @ Tanja

Hallo Tanja,

Ede hat schon auf das wesentliche hingewiesen. Siehe aber auch: http://www.schwbv.de/urteile/78.html

Der Zusatzurlaub gem. § 125 SGB IX ist ein gesetzlicher zusätzlicher Anspruch. Dieser kann nicht durch TV oder ähnliches beschnitten werden. Das Gesetz ist das höherwertige Rechtsgut.

Das SGB IX hat grundsätzlich keine Öffnungsklauseln welche eine Regelung wie auch immer hier duch TV zulassen.:-)

Zusatzurlaub TVÖD

Tanja @, Thursday, 31.05.2007, 06:54 (vor 6196 Tagen) @ hackenberger

Vielen Dank Euch zwei.

Der Kollege hat 33 Tage Urlaub weil er über 50 ist. Und im TVÖD ist eine Regelung, dass man nicht mehr als 36 Tage Urlaub haben darf. Unklar ist nur, ob da der Zusatzurlaub wegen Behinderung drunter fällt.

Der Gesetzestext ist da ja aber klar.

Liebe Grüße Tanja

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