Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

Diana Stock @, Erfurt, Tuesday, 22.05.2007, 09:09 (vor 6205 Tagen)

wo schickt den der AN hin> an AfA in seiner Gemeinde oder an die AfA von der Gemeinde des Arbeitgebers>

Gleichstellungsantrag

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 22.05.2007, 12:03 (vor 6205 Tagen) @ Diana Stock

Hallo Diana,
Gleichstellungsanträge werden von den AN immer an das Arbeitsamt gesandt, das für den Arbeitgeber zuständig ist, zumindest was die AN betrifft, die bereits beim AG beschäftigt sind. Bei arbeitslosen ist das meines Wissens das zu dieser Zeit zuständige Arbeitsamt, kann also vom Standort des potentiellen AG verschieden sein. Am besten bei letzteren Fällen mit dem Arbeitsamt Kontakt aufnehmen und nachfragen.

Gruß Andrea

Gleichstellungsantrag

hackenberger, Tuesday, 22.05.2007, 13:15 (vor 6205 Tagen) @ Diana Stock

Es ist hier grundsätzlich "gleich" wo man diesen Antrag abgibt, dieser wird ggf. intern an die zuständige AfA weitergeleitet.

Gleichstellungsantrag

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 22.05.2007, 14:14 (vor 6205 Tagen) @ Diana Stock

Und daran denken, IMMER Behinderungsbedingt begründen, alles andere ist bestenfalls hilfsweise Begründung.
Alleine ohne Behinderungsbedingte Begründung ist der Antrag abzulehnen!
Und natürlich abfahren darauf, das der Arbeitsplatz (laut hiesiger AfA ist
dies der Schreibtisch nicht der Vertrag mit dem AG!!) in Gefahr ist, oder nur durch Gleichstellung ein Arbeitsplatz angetreten werden kann!

Gruß
Ede vB

Gleichstellungsantrag

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Wednesday, 23.05.2007, 13:48 (vor 6204 Tagen) @ Diana Stock

Zuständig ist bei Gleichstellungsantrag immer die AfA am Wohnort des Antragstellers.

Grüßle
Jürgen

Gleichstellungsantrag

Ralf1 @, Mainz, Tuesday, 25.09.2007, 12:04 (vor 6079 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea, Hallo @ll,

Wie lange dauert es ungefähr zwischen Abgabe des Gleichstellungsantrages und des Bescheides >>
gruss

ralf

Gleichstellungsantrag

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 25.09.2007, 14:06 (vor 6079 Tagen) @ Ralf1

» Wie lange dauert es ungefähr zwischen Abgabe des Gleichstellungsantrages
» und des Bescheides >>

Hängt von vielen Faktoren ab:
- Stellungnahmen des AG, BR und SBV
- Arbeitsmenge des Sb bei der Agentur
- etc.

Hat die Frage einen tieferen Grund>

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Gleichstellungsantrag

hackenberger, Tuesday, 25.09.2007, 14:07 (vor 6079 Tagen) @ Ralf1

Hallo Ralf1,

es kommt hier u.a. darauf an, wie schnell die Stellungnahmen des AG/BR und SchwbV bei der AfA vorgelegt werden. Liegen diese dort vor ca. 2-3 Wochen. So meine Erfahrungen.

Ich habe stets als SchwbV die Stellungnahme sowohl für den BR und SchwbV gefertigt und der BR-V hat diese mit unterzeichnet. Auch habe ich den AG bei der Stellungnahme "unterstützt/beraten". Dieses hatte auch den Vorteil, dass sie sich nicht widersprachen.

Gleichstellungsantrag

Ralf1 @, Tuesday, 16.10.2007, 14:17 (vor 6058 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

»»
» Hat die Frage einen tieferen Grund>

Es gab mittlerweile 2 Gespräche mit meinem Vorgesetzten.

Darum ging es 1. um meine Fehlzeiten wg. Arztbesuchen bzw. medizinischen Anwendungen.
Ich solle diese Termine vor.- oder nach der Arbeitszeit legen. Er verlangte sogar eine Verlegung schon bestehender Termine. Es besteht aber keine Personalnot !!! Obwohl es in der Firma die ' Variable Arbeitszeit ' besteht und ich die fehlenden Stunden immer wieder ausgleiche.
2. Meine angeblich mangelnde Einstellung zu meinem Job.
Weil ich 1-2 mal im Monat Krankheitbedingt ausfalle oder kurzzeitig beschränkt Einsatzfähig bin.
Nachdem ich den Betriebsrat eingeschaltet habe und ihm mitgeteilt wurde, das ein Gleichstellungsantrag gestellt ist hat er folgendes persönlich zu mir gesagt:
Ich würde mich aus dem Team spielen und solle doch aufpassen, das ich morgen noch an meinem Platz sitze oder nicht versetzt werde.
Sollte mein Gleichstellungantrag abgelehnt werden, erwarte ich eine schlechte Beurteilung in meiner jährlichen Leistungsbewertung, eine Versetztung oder ein Abfindungsangebot oder befürchte weitere Repressalien.

Gleichstellungsantrag

hackenberger, Tuesday, 16.10.2007, 14:21 (vor 6058 Tagen) @ Ralf1

Hallo Ralf1,

gibt es eine SchwbV und wie steht die zu diesen Aussagen>

Der BR sollte einmal seine soziale verantwortung hinterfragen.:-(

Den Inhalt des Top 2 Deiner Antwort solltest Du der AfA noch zu Unterstützung deiner Antragsbegründung mitteilen.

Zum Schluss noch der TIPP, veruche wo möglich Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit zu legen bzw. nutze Gleizeit. Einfach auch als positives Zeichen von Dir.

Gleichstellungsantrag

Ralf1 @, Tuesday, 16.10.2007, 14:35 (vor 6058 Tagen) @ hackenberger

» gibt es eine SchwbV und wie steht die zu diesen Aussagen>
»
» Der BR sollte einmal seine soziale verantwortung hinterfragen.:-(

Es gibt eine SchwbV.
Denke aber, das der Vorgesetzte es vor dem BR leugnet oder es so hinstellt, das es sich wieder um ein Missverständnis handelt. Der ist wie ein Aal und dreht alles rum.

Da ich weitere Repressalien befürchte, bin ich bis jetzt erstmal ruhig geblieben. :-( und hoffe das der Gleichstellungsantrag durch geht.

Gleichstellungsantrag

Ralf1 @, Tuesday, 16.10.2007, 14:47 (vor 6058 Tagen) @ hackenberger

» Zum Schluss noch der TIPP, veruche wo möglich Arzttermine außerhalb der
» Arbeitszeit zu legen bzw. nutze Gleizeit. Einfach auch als positives
» Zeichen von Dir.


Das mache ich doch schon. Der Vorgesetzte weiss das sogar. Aber bei 2-3 Terminen/Woche geht es eben nicht immer.
Und ohne diese regelmässigen Anwenungen würde ich noch öfters ausfallen.

Gleichstellungsantrag

Ede vom Bayerwald, Monday, 22.10.2007, 09:07 (vor 6052 Tagen) @ Ralf1

» Nachdem ich den Betriebsrat eingeschaltet habe und ihm mitgeteilt wurde,
» das ein Gleichstellungsantrag gestellt ist hat er folgendes persönlich zu
» mir gesagt:
» Ich würde mich aus dem Team spielen und solle doch aufpassen, das ich
» morgen noch an meinem Platz sitze oder nicht versetzt werde.

Hallo Ralf1,

Das sind doch gute Argumente für die Antragstellung Gleichstellung, Gefährdung des Arbeitsplatzes (AfA sagt Arbeitsplatz ist der Arbeitsplatz/Tisch/Besenstiel, den ich aktuell innehabe, nicht der grundsätzliche Arbeitsvertrag mit dem AG!!).

Nicht dass dies reden des BR Lobenswert sei, nein, das ist ein offensichtlicher Pflichtverstoß. Aber diese Äußerungen belegen, dass der Arbeitsplatz in Gefahr ist!!!! In der Behinderung begründet, da in Zusammenhang mit Offenbarung behinderungsbedingter Antragstellungen geäußert.

Also einerseits Nicht schön, was geschieht, aber ungewollt hilfreich für dich!

Übriogens ist es nicht wichtig, ob der BR zu den Ausagen steht oder ein Feigling ist.
Du mußt nur glaubhaft machen, dasss solche Aussagen gefallen sind bezüglich der "Sicherheit" deines Arbeitsplatzes. Dann wird es da in der Regel keine extra "Zeugenbefragung" des BR geben.

Gruß
Ede vB

Gleichstellungsantrag

Diana, Erfurt, Monday, 18.08.2008, 15:30 (vor 5751 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

1. was kann ich tun, wenn ein antrag auf gleichstellung abgelehnt wurde>
2. wie wird wohl das arbeitsamt entscheiden, wenn der AG sagt, der Arbeitsplatz ist nicht von Kündigung bedroht, der SBV und der sb. MA sind aber völlig anderer meinung>
sachlage: kollegin arbeitet im callcenter (backoffice noch) und hat probleme mit dem gehörgang. wenn das backoffice wegfällt müsste sie ins frontoffice und die hotline abfragen, was sie wegen der ohren nicht kann. wie lange das backoffice bei uns bleibt kann keiner genau sagen. der AG ist der meinung, sie ist nicht von kündigung bedroht. da der AG selbst aber nicht sagen kann, ob das BO ewig bei uns bleibt, finde ich schon, dass es eine bedrohung des arbeitsplatzes ist. Wir haben nämlich noch 3 andre gehörlose im backoffice und dazu meinte der AG gegenüber der kollegin, dass er nicht weiss, ob er die gehörlosen immer beschäftigen kann. ist doch ein widerspruch in sich, oder sehe ich das falsch>

Gleichstellungsantrag

hackenberger, Monday, 18.08.2008, 15:46 (vor 5751 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

zum Thema „Gleichstellung“ haben wir schon soviel gesagt, dass man nicht mehr weis was kann man noch sagen.

Eine positive Aussage vom AG, bezgl. der Gefährdung ist zwar nicht unbedingt hilfreich aber auch nicht grundsätzlich schädlich. Wichtig ist aber, dass die Aussagen des Antragstellers und SchwbV und BR sich bezgl. der Gefährdung AUS IN DER BEHINEDERUNG LIEGENDEN GRÜNDEN sich nicht widersprechen.

Man muss also darlegen wo sind die in der Behinderung liegenden Gründen der Gefährdung>

» Wir haben nämlich noch 3 andre gehörlose im backoffice und dazu meinte der AG gegenüber der kollegin, dass er nicht weiss, ob er die gehörlosen immer beschäftigen kann. ist doch ein widerspruch in sich, oder sehe ich das falsch>

Nein, das siehst Du durchaus richtig und kann auch ein Grund für eine in der Behinderung liegender Grund sein, besonders die Aussage des AG. Diese Aussage sollte aber bitte auch belegbar sein, damit der AG hier nicht das Gegenteil sage kann.

Bitte auch unbedingt einmal unter A-Z "Gleichstellung und folgende" wie auch die Suchfunktion mit dem Suchbegriff "Gleichstellung nutzen".

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