Arbeitszeitverschiebung (Fragen zu einer Behinderung)

ML @, Thursday, 24.05.2007, 13:25 (vor 6196 Tagen)

Hallo, ich habe eine Frage und zwar habe ich starkes Asthma und aus diesem Grund auch eine eingetragene Behinderung von 60% , zusätzlich habe ich jetzt auch noch erhebliche Probleme
mit meiner Halswirbelsäule. Bedingt durch beide Krankheiten bin ich öfter im Jahr krank und mein Arbeitgeber möchte mich gerne los werden. Ich hingegen bin auf den Job angewiesen und fahre nur um Geld zu verdienen jeden Tag von Fulda nach Frankfurt und wie man sich vorstellen kann ist das eine extreme Belastung und das besonders auch noch bei dieser Wärme.
Nun meine Frage kann mein Chef mir verweigern statt erst um sieben Uhr morgens schon um sechs Uhr anzufangen, besonders in der extrem warmen Zeit. Und dann hatte ich mir überlegt vielleicht meine tägliche Arbeitszeit von jetzt 7,36 auf 6Stunden herunter zu schrauben, das würde meiner gesundheitlichen Situation sicher helfen und meine Krankheitstage reduzieren. Darf er mir diesen Vorschlag verweigern oder können Sie mir hierzu einen Verhandlungsrat geben>> Vielen Dank schon mal im voraus für die Bemühungen
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Arbeitszeitverschiebung

hackenberger, Thursday, 24.05.2007, 20:13 (vor 6196 Tagen) @ ML

Hallo,

ein Teilzeitanspruch besteht grundsätzlich, sowohl gem. Teilzeit und Befristungsgesetz und hier auch gem. SGB IX.

Einen Anspruch auf Arbeitszeitverschiebung sehe ich als schwierig an. Hier könnte sich nur ggf. ein Anspruch aus § 81 (4) ergeben. Hierzu müsste es aber auch tatsächlich und nachweisbare in der Behinderung liegenden Gründe für eine Arbeitszeitverschiebung geben. Diese müssten auch Fachärztlich belegbar sein. Unter warmer Witterung (Hitze) leiden i.d.R. auch Nichtbehinderte. Weiter muss es aus dem Arbeitsablauf auch möglich sein, dass AN früher arbeiten. Hier könnten auch die Punkte Zusammenarbeit mit anderen AN im Betrieb und auch Sicherheitsaspekte gegen den früheren Beginn einzelner AN sprechen.

Hier sollte ein wirklich vertrauensvolles Gespräch mit der Unterstützung von SchwbV und BR erfolgen. Eine gegen der absoluten Willen des AG erzwingte Veränderung der Arbeitszeit dürften auf Dauer nicht von Vorteil und auch nicht arbeitsplatzsichernd sein.:-(

Arbeitszeitverschiebung

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 30.05.2007, 14:59 (vor 6190 Tagen) @ ML

Hallo ML,

warum gehst Du davon aus, dass Dein Chef was gegen die AZ-Veränderung hat>

Natürlich muss der AG darauf achten, dass sein Dienstbetrieb trotz veränderter AZ aufrecht erhalten bleibt. Wenn es vom Arbeitsablauf überhaupt keinen Sinn macht, bereits um 6.00 Uhr zu beginnen ist eine Verweigerung vom AG her verständlich. Habt ihr evtl. eine Gleitzeitregelung und eine damit verbundene Kernarbeitszeit> Ohne die HIntergründe zu wissen, ist eine Antwort gar nicht so einfach. Aber wenn ihr ein großer Betrieb seid, müßte, wenn die oben beschriebenen Probleme nicht dagegen stehen, eine Arbeitszeitänderung und/oder eine AZ-REduzierung möglich sein.

Andrea

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