Konkretes Problem wg. Schwerbehinderteneigenschaft bei Einstellung! (AGG)

peterpan @, Saturday, 26.05.2007, 11:51 (vor 6183 Tagen)

hallo.
ich habe aktuell folgendes problem.
hab einen neuen arbeitsvertrag unterschrieben.
weder in den vorangegangenen vorstellungsgesprächen von im arbeitsvertrag
wurde gefragt/steht etwas über evtl. schwerbehinderteneigenschaften.
also hab ich auch nichts gesagt.
meine behinderung hindert mich in diesem job überhaupt nicht.
nun hab ich aber die angst, dass ich noch einen personalbogen von der
personalabteilung erhalte.
soll ich hier verneinen, oder die wahrheit sagen>
ich habe angst, dass ich dann während der probezeit (3 monate) gekündigt werde.
(ohne angabe von gründen).
wenn ich verschweige, dass hab ich die angst, dass es entweder rauskommt (vom alten arbeitgeber) oder spätestens dann, wenn ich es doch mal sagen sollte
(nach der probezeit).

ich möchte es eigentlich erst nach der probezeit sagen, um einen erhöhten kündigungsschutz zu haben.

was soll ich tun>

danke
peterpan

Konkretes Problem wg. Schwerbehinderteneigenschaft bei Einstellung!

Ingo Roida @, Sunday, 27.05.2007, 22:44 (vor 6182 Tagen) @ peterpan

Hallo Peterpan, ich weiss ja nicht, was das für ein Arbeitgeber ist, aber ich würde mit offenen Karten spielen und das sagen. Schwerbehinderung ist doch kein Makel. Und wenn es -wie Du sagst- Dich in deinem Job überhaupt icht behindert, warum sollte der Arbeitgeber dann etwas dagegen haben, einen Schwebehinderten zu beschäftigen> Dadurch spart dein Arbgeitgeber doch sogar Geld, nämich bei der Ausgleichsabgabe. Und falls er die Quote schon erfüllt, dann glaube ich erst recht nicht, dass er jemanden entlässt, weil er schwerbehindert ist.
Wenn Du gefragt wirst, musst Du das m.E. auf jeden Fall sagen.
Möglicherweise kann deine Firma sogar noch weitere Fördergelder für Dich bekommen, das hängt allerdings davon ab, ob Du "behinderungsbedingte Minderleistungen" hast. Ich empfejhle Dir auch, mal Kontakt zum Integrationsamt aufnehmen, die werden Dir sicherlich sehr gut sagen können, wie Du Dich am besten verhältst.

Konkretes Problem wg. Schwerbehinderteneigenschaft bei Einstellung!

Wolfgang E., Tuesday, 29.05.2007, 10:44 (vor 6180 Tagen) @ Ingo Roida

» Wenn Du nach der Schwerbehinderung gefragt wirst, musst Du das m.E. auf jeden Fall sagen.

Diese Aussage ist nach der Fachliteratur jedenfalls in dieser pauschalen Form so nicht richtig.
Nähere aktuelle Infos dazu u.a. im Link „Fragerecht nach dem AGG“.

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