Beschlußverfahren (Umgang mit BR / PR)

bifavi, Wednesday, 30.05.2007, 20:14 (vor 6194 Tagen)

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen und alle Mitleser und Mitleserinnen.

So hab folgendes Problem.

Heute war BR Sitzung.
Konnte ich leider nicht teilnehmen wegen Personalmangel in der Abteilung.

Da wurden heute Beschlüße gefasst, laut TOP.
Alle Mitarbeiter betroffen.

Soll eine Betriebsvereinbarung dabei rauskommen.

Kann ich diese Beschlüße nach § 95 wegen Nichbeteiligung aussetzen lassen>

Des weiteren wurden auch Einstellungbeschlüße (Personelle Maßnahmen) in dieser Sitzung getätigt.
Greift da auch der §95.


Ja die Teilnahme an den Sitzungen allgemein wird mir schon sehr schwer gemacht,
teilweise schon Drohungen.
Ich sollte doch die SBVarbeit nicht neu erfinden, und an die Kollegen denken die für mich dann mitarbeiten müßten, ich wär schließlich als Angestellter eingestellt und nicht als SBV, es wär ja keine Pflichtveranstaltung ich hätte nur das Recht daran teilzunehmen usw.

Aber das habt ihr sicher auch allle schon gehört.


Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.

Viele Liebe Grüße

bifavi

Beschlußverfahren

Ede vom Bayerwald, Thursday, 31.05.2007, 08:20 (vor 6193 Tagen) @ bifavi

Hallo bifavi
» Heute war BR Sitzung.
» Konnte ich leider nicht teilnehmen wegen Personalmangel in der Abteilung.

die Mandatstätigkeit geht vor!Der Ag ist verpflichtet die notwendige Zeit der Personalvertretungen BR + SBV + Jugend + Gleichstellungsbeauftragte usw. für die MAndatstätigkeit entsprechen aufzufangen und sei es durch Neueinstellungen!

Wenn bei euch "Personalmangel" üblich ist, so ist eventuell zu prüfen, ob dies nicht irgendwann einen Tatbestand nach § 156 SGB IX darstellt!

» Kann ich diese Beschlüße nach § 95 wegen Nichbeteiligung aussetzen lassen>
» Des weiteren wurden auch Einstellungbeschlüße (Personelle Maßnahmen) in
» dieser Sitzung getätigt.
» Greift da auch der §95.

Also die Teilnahme an einer BR/PR-Sitzung ist nicht die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nach SGB IX. Die gesetzliche Beteiligung geht direkt AG -> SBV und zurück.
Alles andere ist auf Dauer ein Tatbestand, der unter § 156 SGB IX fällt und eine Behinderung der Tätigkeit der SBV darstellt.

Nichtteilnahme an der Sitzung deiner Seits ist allerdings kein Tatbestand der Nichtbeteiligung durch den AG! Wenn das häufiger vorkommt, (Ausnahme ist eigentlich nur wegen Arbeitsunfähigkeit) machst du dich selber angreifbar! Wiederholte Nichtteilnahme ist ein Grund, weshalb eine SBV aus diesem Amt entfernt werden kann!!

Aber denk dran, wenn du nicht kannst (nach pflichtgemäßem Prüfen!), dann MUSST du deinen Stelli schicken!

» Ja die Teilnahme an den Sitzungen allgemein wird mir schon sehr schwer
» gemacht,
» teilweise schon Drohungen.
» Ich sollte doch die SBVarbeit nicht neu erfinden, und an die Kollegen
» denken die für mich dann mitarbeiten müßten, ich wär schließlich als
» Angestellter eingestellt und nicht als SBV, es wär ja keine
» Pflichtveranstaltung ich hätte nur das Recht daran teilzunehmen usw.

Auch diese Art und Weise ist zwar häufig, aber stellt auf Dauer doch einen Tatbestand nach § 156 SGB IX dar und ist somit strafbar!!
Darüber hinaus ist dies Mobbing, wenn dies häufiger vorkommt und auch von daher strafbar. Deswegen führe ein Mobbingtagebuch! Hast du Zeugen die standhaft sind beim Mobbingvorwurf> Dann würde deine Position noch besser werden.

Wieviel sb-Kollegen vertrittst du denn> Wie sieht es mit einer offiziellen Freistellung aus>

Gruß

Ede vB

Beschlußverfahren

bifavi, Thursday, 31.05.2007, 16:45 (vor 6193 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede vom Bayerwald

Bin selber nur der Stelli.
Cheffe ist im Urlaub und somit verhindert.
Zu Verteten sind 45 SB.

Also heute kam schon Rundschreiben raus das die BV zwischen BR und GL abgeschlossen worden ist.

Ich denk jetzt mal so § 95 Abs.2 oder nicht wäre gut.

Freistellung wäre nicht schlecht haben wir auch schon dran gedacht.
Aber bis jetzt haben wir noch nicht mal neue Literatur.
Die vorhandene ist vom letzten Jahrtausend.
Schon mehrere Fristen gesetzt.
Jetzt haben wir mal nen Faß aufgemacht.
Bin mal gespannt wie es wird.
Ist alles im Argen bei uns.
GL ist auch Beauftragter des AG.
Der wußte noch nicht mal was das ist, ist aber so beim IA gemeldet.

Achso noch was.
Vielleicht bin ich auch nur blöd.
Das heißt also AG und BR handeln was aus.
Dann muß AG der SBV das vorlegen, sagen wir mal eine Betriebsvereinbarung.
Und wenn die SBV dann zustimmt ist das ok.

Also müßte es dann heißen zwischen AG BR und SBV wurde folgende Betriebsvereinbarung beschlossen.
Liege ich da richtig>

Bis jetzt geht das nähmlich nur so.
BR und AG haben folgendfes Vereinbarung geschlossen.
Im Vorfeld wird ja alles hin und hergereicht und verhandelt. In BR Sitzungen halt. Aber du schreibst ja das das nicht richtig ist.
Also müßte der AG praktisch mit BR und SBV verhandeln>
Sind dann eigentlich alle bisher getroffenen Betriebvereinbarungen anfechtbar>

Fragen über Fragen.

Danke
Gruß bifavi

Beschlußverfahren

Ede vom Bayerwald, Friday, 01.06.2007, 08:21 (vor 6192 Tagen) @ bifavi

Hallo bifavi,

klingt heftig, was da so bei euch abgeht.

Wie groß ist euer Betrieb> Wie sieht es aus mit Gleichgestellten> habt ihr nicht Kollegen/innen, die einen GdB von 30 oder 40 haben und sich gleichstellen lassen wollen> Die sind dann auch zu vertreten, spart dem AG möglicherweise Ausgleichsabgabe. So müßte dies eventuell sogar im Interesse des AG liegen. Ist aber eine andere Baustelle.

Habt ihr nur dich als SBV - Stelli> Was ist, wenn du krank wirst, oder gleichzeitig Urlaub willst/brauchst aus z.B. familiären Gründen>
Aber auch eine andere Baustelle.

Literatur für die SBV, da besteht ein Anrecht darauf, dass das aktuellste vorliegt. Beschafft euch doch einen Kommentar, z.B. den sog "Knittel-Kommentar vom RS Schulzverlag" eine Loseblattsammlung mit CD da seit ihr immer auf dem laufenden.
Also Literatur, Gesetze, kommentare, älter als 5 Jahre sind grundsätzlich stark hinterfragwürdig. Gesetz und Kommentar MÜSSEN aktuell sein, wenn die aus dem letzten JAhrzehnt/-hundert/-tausend sind, dann sind die Gesetze ja schon lange nicht mehr gültig und absolut überholt. Gebt euch nicht zufrieden mit einer kostenlosen Ausgabe der integrationsämter!! Euch steht was richtiges zu!! Heute heißt das Schwerbehindertengesetz nicht einmal mehr so, klingt mir doch nach einem guten Argument dem AG gegenüber. Beschafft es euch einfach und schickt die Rechnung mit der Begründung an den AG, dass ihr euch nur dringend benötigte Literatur beschafft habt. Der AG ist verpflichtet die SBV auf dem neuesten Stand des Gesetzes und der Kommentierung zu halten und die SBV selber entscheidet, nach pflichtgemäßem Ermessen und pflichtgemäßer Prüfung was dringend notwendig ist.
Rede mit dem SBV- Hauptmann und beschaff euch solch einen Kommentar! AG hat keine Chance es euch zu verweigern, der MUSS das zahlen, was für euch Notwendig ist an Literatur, ansonsten ist dies laut §156 SGB IX eine Behinderung der Tätigkeit und Amtsführung der SBV und dies ist mit persönlicher Strafe für den Verursacher bedroht (bis zu 10.000€ wenn ich es richtig im Kopf habe!).

Das GL auch Beauftrager ist geht wohl rechtlich, ist aber sicher ungeschickt, weil er sich da selber in Probleme bringt, wenn der GL nicht alle Gesetze zum Schutz der Schwerbehinderten einhält, der Beauftragte aber die Einhaltung überwachen muss!

Also nur mal zur Klarstellung: es heißt im SGB IX, dass die SBV in allen Angelegenheiten, die Schwerbehinderte als Einzelpersone oder die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen KÖNNEN! Unverzüglich zu informieren ist und vor einer Entscheidung zu hören ist!!!
Das heißt die Beteiligung der SBV muss eigentlich vor den Verhandlungen mit dem BR laufen in jedem Fall, bevor irgendetwas zwischen AG und BR festgezurrt ist!!

Allerdings muss da noch nicht einmal einer (BR oder AG) zuhören. Müssen halt bei einer abweichenden Entscheidung eine schriftliche Begründung liefern und wenn sie das vergessen, Teile oder das ganze Prozedere, so hat das keine grundlegenden Folgen.
Der BR und der AG schließen Vereinbarungen ab. Wenn diue gut sind, dann nehmen die die SBV auch mit ins Boot, einfach um das alles auf breitere Füße zu stellen. Aber ein ANreecht besteht nicht!
Allerdings sind alle BV's dann im Einzelfall gut prüfbar, an SGB IX und Agg und im Zweifelsfall wegklagbar bei Diskriminierung.

In Verhandlungen die du mitbekommst im BR solltest du dich bzw sich die SBV massiv beteiligen und positiv einbringen. Da kannste echt was erreichen, wenn du so Vertrauen schaffst und sicher auch viele Gefahrenquellen beseitigen! Hier ein Hinweis, was das gesetz sagt und wie das zu dem steht, was du willst, dort ein Hinweis, dass u.U. ja gesetzliche Regelungen für die SB -Kollegen es garnicht zulassen, dass dagegen verstoßende allgemeine Regelungen im Betrieb installiert werden (bei uns z.B. Arbeitszeitverteilung Mo.-Do. mit deutlich mehr als 8Std, damit am FR. die offizielle Arbeitszeit Mittags endet)
Das wollten eh nur wenige, die wurden dann so beschieden: wir hätten ja gerne, aber das Gesetz erlaubt es uns nicht anders - und gut 80% der Leute waren glücklich.

Nach meinem Wissen ist in der Regel keine BV ungültig, die ohne Beteiligung des SBV gelaufen ist. Die sind aber, wenn falsch formuliert nicht gesetzeskonform und damit allerdings nur durch Gericht kippbar!

soweit mein Wissen und meine Gedanken dazu

Gruß

Ede vB

Beschlußverfahren

bifavi, Friday, 01.06.2007, 15:24 (vor 6192 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

» Hallo bifavi,
»
» klingt heftig, was da so bei euch abgeht.

Jo ist schon echt heftig bei uns.

» Wie groß ist euer Betrieb>
circa 670 Mitarbeiter


Wie sieht es aus mit Gleichgestellten>
Sind schon in meiner genannten Zahl von 45 enthalten.


» Habt ihr nur dich als SBV - Stelli>

Ne wir haben noch nen 2. Stelli
»
» Literatur für die SBV, da besteht ein Anrecht darauf, dass das aktuellste
» vorliegt. Beschafft euch doch einen Kommentar, z.B. den sog
» "Knittel-Kommentar vom RS Schulzverlag" eine Loseblattsammlung mit CD da
» seit ihr immer auf dem laufenden.

Hatten ne Liste reingereicht mit Literatur.AG zu teuer und wir sollten uns Literatur mit BR teilen die hätten ja welche.
Na jetzt haben wir Fass aufgemacht und scheint auf einmal zu gehen.

» Das GL auch Beauftrager ist geht wohl rechtlich, ist aber sicher
» ungeschickt, weil er sich da selber in Probleme bringt, wenn der GL nicht
» alle Gesetze zum Schutz der Schwerbehinderten einhält, der Beauftragte
» aber die Einhaltung überwachen muss!

Ja aber gut für die SBV.
Bekommt er halt zweimal Post.
Ist er dann halt selber Schuld an der Zwickmühle.
Der wußte ja noch nicht mal was er für Aufgaben hat als Beauftragter des AG.

»
» Also nur mal zur Klarstellung: es heißt im SGB IX, dass die SBV in
» allen Angelegenheiten, die Schwerbehinderte als Einzelpersone oder die
» Schwerbehinderten als Gruppe betreffen KÖNNEN! Unverzüglich zu informieren
» ist und vor einer Entscheidung zu hören ist!!!

» Das heißt die Beteiligung der SBV muss eigentlich vor den Verhandlungen
» mit dem BR laufen in jedem Fall, bevor irgendetwas zwischen AG und BR
» festgezurrt ist!!

Ui das freut uns aber das ist noch nie der Fall gewesen.
Der AG kommt bei uns also seiner Info Pflicht nicht nach.

Na dann werd ich dem dochmal einen Infobrief zukommen lassen das das so nicht geht.

Üi was werden die uns wieder auf die Füße treten wollen und beschimpfen.
Aber egal hab nen dickes Fell.
Hab den schon paarmal bei den Roben gehabt, vor der jetzigen Amtszeit; und die haben nix dazu gelernt.
Und alles ohne SBV und BR und immer sind sie hintenrunter gefallen.

Na dann werd ich mal ein wenig böse werden.
Wünsche allen noch ein stressfreies Wochenende und sonnige Stunden im Kreis der Familie oder bei Freunden.

Bis denne
bifavi

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