Teilzeitrente (Gleichstellung)

Leon, Thursday, 31.05.2007, 12:56 (vor 6201 Tagen)

Hallo,
als Vertrauensperson habe ich derzeit folgendes Problem.
Eine Mitarbeiterin hatte während der aktiven Phase der Teilzeitrente eine AU Bescheinigung gebracht (krank seit Dez.04). Sie bekam über das Versorgungsamt 40 % GdB zugeteilt.
Ein Antrag auf Gleichstellung wurde von ihr gestellt (Jan. 07).

Der Arbeitgeber teilte dem Arbeitsamt mit, er sieht keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung der Mitarbeiterin aufgrund der Behinderung.
Ich selbst habe dem Arbeitsamt mitgeteilt, dass der Arbeitsplatz aufgrund der Behinderung gefährdet ist.
Das Arbeitsamt hat nun mit mir Kontakt aufgenommen und möchte den Antrag auf Gleichstellung ablehnen, weil der Arbeitgeber keine Stelle anbieten kann.

Ich bin nun der Meinung – eine Gleichstellung muss erfolgen.
Wer kann mir helfen>

Gruß
Jürgen

Teilzeitrente

hackenberger, Thursday, 31.05.2007, 13:58 (vor 6201 Tagen) @ Leon

Hallo Jürgen,

hier stellt sich für mich erst einmal die Farge: Wiso liegt für einem im Januar gestellten Antrag auf Gleichstellung bis heute noch kein Beisched vor> Wer hat da so lange nicht reagiert/agiert>

Sofern der AG bestätigt, dass auch bei Gleichstellung keine Beschäftigungsmöglichkeit gegeben ist, ist die angestrebte Ablehnung des Antrages auf Gleichstellung durch die AfA nachvollziehbar.

Nun liegt es dann in den Händen des Antragsstellers und BR sowie SchwbV darzulegen, dass entweder ein der Behinderung angepasster Arbeitsplatz doch vorhanden ist. Oder, dass sofern ein Arbeitsplatz im für den AG zumutbaren Rahmen, ggf. auch unter Inanspruchnahme von Mitteln aus der SchwbAV umgestaltet werden kann (siehe hierzu die Anforderungen an den AG bzw. die Rechte der Schwbs aus § 81 SGB IX) sehr wohl eine Beschäftigungsmöglichkeiten gegeben wäre. Daher wäre hier unbedingt eine Gleichstellung auszusprechen. Auch um Mittel aus der SchwbAV in Anspruch nehmen zu können.

Teilzeitrente

Leon, Thursday, 31.05.2007, 15:10 (vor 6201 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Jürgen,
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» hier stellt sich für mich erst einmal die Farge: Wiso liegt für einem im
» Januar gestellten Antrag auf Gleichstellung bis heute noch kein Beisched
» vor> Wer hat da so lange nicht reagiert/agiert>

Mir wurde dieser Fall erst ende April mitgeteilt, mit der Bitte um Stellungsnahme.

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» Sofern der AG bestätigt, dass auch bei Gleichstellung keine
» Beschäftigungsmöglichkeit gegeben ist, ist die angestrebte Ablehnung des
» Antrages auf Gleichstellung durch die AfA nachvollziehbar.

Wird durch diese Regelung der Sinn einer Gleichstellung nicht fragwürdig>
So kann der Arbeitgeber selbst über Gleichstellung od. Nichtgleichstellung entscheiden. Der Arbeitgeber muss nur angeben, dass er keinen geeigneten Arbeitsplatz hat und schon geht der Antrag auf Gleichstellung verloren.
Macht für mich keinen Sinn.
Muss die Mitarbeiterin jetzt selbst kündigen oder soll sie sich behinderungsbedingt weiter krank schreiben lassen>(Ihren bisherigen Arbeitsplatz kann sie nicht mehr ausfüllen).
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Teilzeitrente

traute, Thursday, 31.05.2007, 20:58 (vor 6201 Tagen) @ Leon

von wem ist denn geprüft worden, dass kein geeigneter arbeitsplatz vorhanden ist> der AG kann viel behaupten. er muß das protokollieren.

gruß, traute

Teilzeitrente

Leon, Friday, 01.06.2007, 16:37 (vor 6200 Tagen) @ traute

» von wem ist denn geprüft worden, dass kein geeigneter arbeitsplatz
» vorhanden ist> der AG kann viel behaupten. er muß das protokollieren.
Sehe ich genauso, aber das Arbeitsamt stützt sich auf die Aussage des Arbeitgebers.
Gruß und Danke
Jürgen
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Teilzeitrente

hackenberger, Friday, 01.06.2007, 09:05 (vor 6200 Tagen) @ Leon

Hallo Leon,

ich unterstelle einmal, dass der/die Betroffenen den Antrag auf Gleichstellung ohne Rücksprache mit der SchwbV bei der AfA gestellt hat. Wenn dem so ist, scheint mir, dass ihr hier möglicherweise auch ein Kommunikationsproblem zwischen SchwbV und der von euch zu vertretenden Koll. (Behinderte/Schwerbehinderte/Gleichgestellte) habt. Denn bei mir kommen zu 98% immer erst die Koll. zu mir un bitten um Beratung/Unterstützung bei der Antragstellung. Somit kann ich dann auch, weil ich ja auch die Einstellung des Betriebes/Unternehmen kenn, hier auf eine optimale Begründung des Antrages hinwirken. Vielleicht wurde auch aus diesem Grunde noch nie ein Antrag in welchem ich einbezogen wurde abgelehnt. Spätestens im Widerspruchsverfahren wurden alle positiv entschieden.

Ihr solltet einmal prüfen, ob ihr mehr /intensiver mit eueren Koll. kommunizieren solltet/könntet. Also mehr Infos an die Betroffenen bzw. im Rahmen eines Beitrages in der Betriebsversammlung an alle Mitarbeiter/Innen.

Teilzeitrente

Leon, Friday, 01.06.2007, 16:35 (vor 6200 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Leon,
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» ich unterstelle einmal, dass der/die Betroffenen den Antrag auf
» Gleichstellung ohne Rücksprache mit der SchwbV bei der AfA gestellt hat.
» Wenn dem so ist, scheint mir, dass ihr hier möglicherweise auch ein
» Kommunikationsproblem zwischen SchwbV und der von euch zu vertretenden
» Koll. (Behinderte/Schwerbehinderte/Gleichgestellte) habt. Denn bei mir
» kommen zu 98% immer erst die Koll. zu mir un bitten um
» Beratung/Unterstützung bei der Antragstellung. Somit kann ich dann auch,
» weil ich ja auch die Einstellung des Betriebes/Unternehmen kenn, hier auf
» eine optimale Begründung des Antrages hinwirken. Vielleicht wurde auch aus
» diesem Grunde noch nie ein Antrag in welchem ich einbezogen wurde
» abgelehnt. Spätestens im Widerspruchsverfahren wurden alle positiv
» entschieden.
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» Ihr solltet einmal prüfen, ob ihr mehr /intensiver mit eueren Koll.
» kommunizieren solltet/könntet. Also mehr Infos an die Betroffenen bzw. im
» Rahmen eines Beitrages in der Betriebsversammlung an alle
» Mitarbeiter/Innen.

Hallo Bernhard
ich bin erst seit 2006 im Amt, die Informationen erfolgeten erst über den Antrag auf Gleichstellung, die betroffene Koll. ist seit 2004 nicht mehr am Arbeitsplatz.
Trotzdem vielen Dank.
Gruß
Jürgen

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