Verneinung einer Schwerbehinderung (AGG)

bifavi, Thursday, 07.06.2007, 08:06 (vor 6171 Tagen)

Hallo und schönen Guten Tag

Hab nir mal die neuen Arbeitverträge angeschaut.

Der beinhaltet einen neuen §.

Genauen Wortlaut bekomme ich nicht mehr zusammen.

Der Unterzeichnende Arbeitnehmer bestätigt das keine Behinderung vorliegt, usw.


Halt das er Gesund ist und keine SB vorliegt und auch keine SB bekannt ist.


Geht sowas>

Vom Gefühl her würd ich sagen nein.

Verstoß gegen AGG>>>>>

Schönen Feiertag noch
bifavi

Verneinung einer Schwerbehinderung

hackenberger, Thursday, 07.06.2007, 09:59 (vor 6171 Tagen) @ bifavi

Hallo,

aufgrund der Fußnote folgende Anmerkung von mir. Da es sich bei diesem Forum um ein ernsthaftes Forum mit dem Ziel der Unterstützung von Betroffenen handelt, gibt es keinen Sinnhaften Grund auf diese Fragestellung weiter einzugehen.

Verneinung einer Schwerbehinderung

Pia, Thursday, 07.06.2007, 10:37 (vor 6171 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
»
» aufgrund der Fußnote folgende Anmerkung von mir. Da es sich bei diesem
» Forum um ein ernsthaftes Forum mit dem Ziel der Unterstützung von
» Betroffenen handelt, gibt es keinen Sinnhaften Grund auf diese
» Fragestellung weiter einzugehen.

Hallo Bernhard,

Deine Reaktion verstehe ich nicht. Vielleicht ist mir aber etwas entgangen. Bei der Fussnote sollte man bedenken, dass es Menschen gibt die Probleme mit der Rechtschreibung haben und versuchen damit humorvoll umzugehen.


Auf jeden Fall ist die Fragestellung interessant.

Ich finde, dass es auf die beschriebene Art nicht zulässig ist und möglicherweise ein Verstoss gegen das AGG vorliegt, allerdings bin ich keine Juristin.

Pia

Verneinung einer Schwerbehinderung

hackenberger, Thursday, 07.06.2007, 14:03 (vor 6171 Tagen) @ Pia

Hallo Pia,

auch ich gehe mit Menschen welche Probleme haben immer sehr kulant um. Aus diesem Grund habe ich auch noch nie solche hier angesprochen. Doch hier entseht bei mr der Eindruck, dass hier der Schreiber eben nicht kolant mit diesem Thema umgeht sonder sich lustig macht.

Oder wie ist die Fußnote sonst zu werten>
» » "Rechtschreibfehler sind zur Belustigung der Leser." :-(

Verneinung einer Schwerbehinderung

Pia, Thursday, 07.06.2007, 14:31 (vor 6171 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

deswegen hat mich Deine Reaktion so überrascht, denn auch ich erlebe Dich so wie Du schreibst.

Ich habe mir beim ersten Lesen der Fußnote erst einmal gar nichts gedacht. Solche Fußnoten kenne ich aus anderen Foren, sie werden oft dann benutzt wenn die Schreiber sich öfter mal verschreiben und schon von anderen kritisiert worden sind (z.B. wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten).

Nach Nutzen der Suchfunktion und Lesen der bisherigen Beiträge von bifavi hatte ich nicht den Eindruck, dass er unlautere Absichten hat.

Verneinung einer Schwerbehinderung

bifavi, Thursday, 07.06.2007, 20:43 (vor 6171 Tagen) @ Pia

Hallo an alle.

Ja ich habe die Suchfunktion benutzt, leider waren dabei für mich keine erschöpfende Auskünfte und Antworten dabei.

Ich möchte hier auch klarstellen das ich meine Fußnote hier schon länger benutze.
Bisher würde sie noch nicht als anstößig bewertet.
Sicher soll das hier auch ein ernstes Forum bleiben, aber ein wenig Spass darf doch wohl schon sein.
Ich will damit keinen auf den Schlips treten.

Uns SBV lern wird das Leben eh schon schwer genug gemacht.
Wenn sich also jemand daran stört warum wurde ich vorher nicht drauf angesprochen.
Und wenn es wirklich so ein ernstes Forum ist warum wird das dann nicht bemängelt:-P :-) :-D Das ist doch auch nicht ernst.
Und die Füßnote gehört zur meiner Persönlichketsenfaltung.

Und nun zur Freizeit ja sicher werden viele Antworten in der Freizeit hier gegeben, aber wie sieht es denn mit den Fragestellern aus.
Auch ich mach meine ganze SBV arbeit nur in der Freizeit weil mein AG mir nicht die Möglichkeit gibt dies in der Arbeitszeit zu erledigen.
Bin zwar nur Stelli aber dem SBV gehts genau so.

Bekomme nicht die Stunden die ich mache gutgeschreieben mit der Begründung der AG sieht keine betriebsbedingte Veranlassung das dies während der Freizeit gemacht wird.
Unzumutbare Kosten für AG sollen das sein.

Gruß bifavi

Verneinung einer Schwerbehinderung

Wolfgang H., Friday, 08.06.2007, 07:39 (vor 6170 Tagen) @ bifavi

Hallo Ihr lieben Kritiker,

.....und wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein.

Mir ist das Forum zu wichtig, als dass man hier an der Art der einzelnen Veröffentlichung herumkritteln sollte. Die Emoticons sind aus Sicht des Lesers des Öfteren auch daneben. Sie drücken doch aber eher das Empfinden des Schreibers aus.

Zum eigentlichen Inhalt der Anfrage:
Derartige Abfragen nach der Behinderung sind unzulässig. Hauptsächlich der BR hat hier Eingriffsmöglichkeiten, da Formularverträge der Mitsprache des BR unterliegen.
Ich hätte auch kein Problem, derartige Fragen zu verneinen, sofern die Behinderung keine Auswirkung auf das Arbeitsergebis hat.

Verneinung einer Schwerbehinderung

hackenberger, Monday, 11.06.2007, 11:36 (vor 6167 Tagen) @ Wolfgang H.

Hallo,

Frage nach der Schwerbehinderung ist bei Einstellung unzulässig

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschied, dass der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht anfechten konnte. Die Frage nach der Schwerbehinderung sei unzulässig gewesen und durfte deshalb falsch beantwortet werden. Außerdem habe der Arbeitnehmer durch seine vorherigen Beschäftigungen bereits bewiesen, dass die Schwerbehinderung seine Arbeit nicht beeinträchtigt habe. LAG Hamm, Urteil vom 19.10.2006, Az.: 15 Sa 740/06

Auszuga aus: Personaltipp der Woche [newsletter@personalverlag.de.srv2.de]

Verneinung einer Schwerbehinderung

Ralf1, Thursday, 07.06.2007, 11:32 (vor 6171 Tagen) @ bifavi

....ich versteh nicht, warum diese Frage alle 3 Tage neu gestellt werden muss. :-(

Denjenigen, die in ihrer Freizeit die fundierten Antworten für uns geben, ist zu danken. Ich verstehe auch, dass sie "gebetsmühlenartig", wie ein Gästebucheintrager vermerkt hat, den Hinweis wiederholen doch die Suchfunktion zu nutzen.

Ich, der hier überwiegend nur mitliest, möchte nun auch mal die "schnellen Frager" aufrufen die Suchfunktion zu nutzen. Antworten auf Fragen die man selbst findet geben auch ein gutes Gefühl. ;-)

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