Angsterkrankung/Depression/Persönlichkeitsstörung (Fragen zu einer Behinderung)

Eva, Monday, 11.06.2007, 17:17 (vor 6178 Tagen)

Hallo,

Ich bin dauerhaft berentet auf Grund von Depressionen, Angststörungen und einer Persönlichkeitsstörung und Grundsicherungsempfängerin.

Ich verlasse auf Grund von schweren Ängsten nur noch selten das Haus.
Mittels einer Verhaltenstherapie möchte ich nun alles daran setzen, mich nicht vollends zu isolieren ( habe kaum noch Kontakte ).

Ist es in einer solchen Situation denkbar, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, um öffentliche Verkehrsmittel günstiger nutzen zu können>

Vielen Dank!
Eva

Angsterkrankung/Depression/Persönlichkeitsstörung

traute, Tuesday, 12.06.2007, 07:08 (vor 6177 Tagen) @ Eva

hallo eva,
zunächst einmal sei gesagt, dass du mit der feststellung einer behinderung nicht automatisch auch vergünstigungen im öffentlichen verkehr hast. dazu wären noch ein paar andere kirtierien notwendig. vielleicht erfüllst du die ja, könnteich mir jedenfalls vorstellen.

die tatsache, dass du dauerhaft berentet bist, besagt, dass du erhebliche einschränkungen im tgl. leben hast. diese einschränkungen kannst du im antrag auf feststellung von behinderung angeben. damit meine ich, nicht die diagnosen, sondern im detail, was dich behindert. vermutlich gibt es von RV träger ein gutachten> besorge dir das und lege es bei. deine behandelnden ärzte werden auch zur stellungnahme vom versorgungsamt aufgefordert.

bestimmte merkzeichen wie H (für hilflos)oder G (für gehbehindert)müssen ebenfalls beantragt werden, um öffentliche verkehrsmittel kostengünstiger zu nutzen. allerdings beinhalten diese merkzeichen wiederum bestimmte merkmale, die vorhanden sein müssen. und dieses muß ebenfalls der behandelnde arzt bestätigen.

in der suchfunktion findest du sicher etwas darüber.

gruß, traute

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Angsterkrankung/Depression/Persönlichkeitsstörung

Roida, Ingo @, Hamburg, Tuesday, 12.06.2007, 08:22 (vor 6177 Tagen) @ Eva

Hallo Eva,
sprich doch einmal mit deinem behandelnden Psychologen über diesen Antrag. Vielleicht (bestimmt sogar) kann er Dir helfen.
Du benötigst in der Feststellung nachher mindestens das "G" für Gehbehinderung oder "H" für "hilflose Person". Beim H bekommst du die Wertmarke kostenlos, beim G musst Du dir die Wertmarke kaufen, die berechtigt dich dann für ein Jahr zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs.
Ingo

Angsterkrankung/Depression/Persönlichkeitsstörung

susann @, Tuesday, 26.06.2007, 09:01 (vor 6163 Tagen) @ Eva

hallo,

bei psychischen erkrankungen ist die vergabe von merkzeichen nur dann möglich, wenn eine geschlossene oder betreute unterbringung notwendig ist. dann kommt aber ausschließlich H in betracht. merkzeichen g und b sind nicht möglich. wenn ich ihre beschreibung lese, gehören sie nicht zu dem personenkreis, für die dieses merkzeichen in betracht kommt, und daher auch keine wertmarke.

mfg

Angsterkrankung/Depression/Persönlichkeitsstörung

traute, Wednesday, 27.06.2007, 16:08 (vor 6162 Tagen) @ susann

das ist so nicht richtig. jemand, der notwendige betreuung (überwachung) bei medikamenteneinnahme benötigt, kann auch das H beantragen. dazu ist eine unterbringung NICHT notwendig. so geschehen bei meinen clienten mit bulimie/anorexa nervosa
gruß, traute

» hallo,
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» bei psychischen erkrankungen ist die vergabe von merkzeichen nur dann
» möglich, wenn eine geschlossene oder betreute unterbringung notwendig ist.
» dann kommt aber ausschließlich H in betracht. merkzeichen g und b sind
» nicht möglich. wenn ich ihre beschreibung lese, gehören sie nicht zu dem
» personenkreis, für die dieses merkzeichen in betracht kommt, und daher
» auch keine wertmarke.
»
» mfg

Angsterkrankung/Depression/Persönlichkeitsstörung

Eva, Thursday, 28.06.2007, 10:45 (vor 6161 Tagen) @ traute

Hallo an alle Antwortenden,

ich bedanke mich sehr, sehr herzlich für Euere Informationen und die Mühe, die Ihr Euch mit meinem Anliegen gemacht habt.

Zu den Entscheidungen, Wegen (Gängen), Arztbesuchen bin ich nicht fähig.

Die Angst vor Menschen, bzw. deren Reaktionen ist zu groß.

Ich werde versuchen, mich stark zu machen, um aktiv werden zu können.

Ich danke Euch sehr!
LG,
Eva

Angsterkrankung/Depression/Persönlichkeitsstörung

susann @, Monday, 02.07.2007, 09:50 (vor 6157 Tagen) @ traute

übersteigt der tägliche hilfebedarf die 120 min, dann gibt es ein H sonst nicht. so steht es in den ahp. dann haben eure clienten schlicht weg glück.
gruß
susann

» das ist so nicht richtig. jemand, der notwendige betreuung (überwachung)
» bei medikamenteneinnahme benötigt, kann auch das H beantragen. dazu ist
» eine unterbringung NICHT notwendig. so geschehen bei meinen clienten mit
» bulimie/anorexa nervosa
» gruß, traute
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