Anti Defizit Sydrom (Fragen zu einer Behinderung)

Elke Maennchen @, Frankfurt, Tuesday, 12.06.2007, 11:30 (vor 6177 Tagen)

Ich habe eine Mitarbeiterin, die unter dem sogenannten " Anti- Defizit - Syndrom leidet. Das ist eine neurobiologische Störung.
Kann diese Krankheit als Schwerbehinderung anerkannt werden. Hat jemand schon Erfahrungen mit dieser Krankheit>

Anti Defizit Sydrom

Roida, Ingo @, Hamburg, Tuesday, 12.06.2007, 12:42 (vor 6177 Tagen) @ Elke Maennchen

Anti-Defizit-Syndrom> Das klingt ehrlich gesagt so, als wäre sie gerade NICHT krank. Wie wirkt sich diese Erkrankung denn aus>
Oder meintest du das Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom>
Man kann wegen jeder Krankheit, soll heißen, wegen jeder Abweichung von der altersbedingten Norm, Schwerbehinderungen beantragen. Es kommt nur darauf an, dass man darstellt, wie sich diese Störungen im täglichen Leben auswirken.
Und je nach Intensität der Störungen/Auswirkung auf das tägliche Leben fällt dann auch der GdB aus.
Gruß aus Hamburg

Anti Defizit Sydrom

hackenberger, Tuesday, 12.06.2007, 12:49 (vor 6177 Tagen) @ Elke Maennchen

Hallo,

Ingo hat schon auf das Wesentliche hingewiesen. Es wird nicht die erkrankung selbst, also der Herinfakt usw., anerkannt/bewertet sondern die sich hieraus ergebene Einschränkungen. Siehe hierzu auch den § 2 SGB IX Abs. 1:

§ 2 Behinderung
(1) 1 Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. 2 Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Kommentierung hierzu:

Menschen sind nach Abs. 1 Satz 1 behindert,- wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen
und
- daher ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist.

Die Definition bezieht körperliche, geistige und seelische Abweichungen von dem für das Lebensalter typischen Zustand gleichgewichtig ein. Sie stellt damit klar, dass dem gesetzlichen Behinderungsbegriff kein rein körperlicher Gesundheitszustand zugrunde zu legen ist. Eine Abgrenzung zwischen den drei genannten Dimensionen dürfte auch vielfach nicht eindeutig möglich sein, da sich die Gesundheitsstörungen gegenseitig beeinflussen können.

Art und Ursache der Behinderung sind ohne Bedeutung. Es kommt vor allem nicht darauf an, ob der behinderte Mensch die Schädigung zu vertreten oder gar selbst herbeigeführt hat, etwa durch eine Selbstverstümmelung oder einen Selbsttötungsversuch

Dieses dürfte nun zu einer Einschätzung weiterhelfen oder> Im Zweifelsfalle einfach einen Antrag stellen. Dieses bedeutet i.d.R. ca. 10 Minuten Arbeit und aktuelle Arztbesuche. Das VA meldet sich dann mit einem entsprechend Feststellungs- oder Ablehnungsbescheid.

Bitte nur daran denken, immer sehr genau die Auswirkungen/Beeinträchtigungen sowohl im privaten wie auch im beruflichen Umfeld beschreiben. Notfalls auf einem besonderen Blatt. Das hier beschriebene sollte sich dann aber auch in einem Bericht des Arztes, welchen man besten stets gleich beifügt wiederfinden.

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