muss Arbeitgeber weiterhin Lohn zahlen? (Gleichstellung)

chrysam, Sunday, 17.06.2007, 08:33 (vor 6184 Tagen)

Hallo, ich beziehe noch bis Anfang Aug07 Krankengeld, dann hört die Zahlung auf.
Ich bin Gleichgestellt und habe meinem Arbeitgeber dieses mitgeteilt und um eine andere Stellung gebeten. Zurück kam ein Schreiben, dass er leider für mich keinen anderen Arbeitsplatz hat.Gekündigt wurde ich noch nicht, da ja wohl jetzt auch darüber das Indigrationsamt entscheiden muss! Ist es richtig das so lange hier noch ein Verfahren ist, mein Arbeitgeber mir meinen alten Lohn zahlen muss>Denn ALg bekomme ich ja nur wenn ich Arbeitslos bin, was ich ja noch nicht bin und dafür kämpfe ich auch. Nur weiß ich jetzt nicht wie ich über die Runde kommen soll ab August>

lg

muss Arbeitgeber weiterhin Lohn zahlen?

Pia, Sunday, 17.06.2007, 10:19 (vor 6184 Tagen) @ chrysam

Google nach dem Begriff "ausgesteuert".

muss Arbeitgeber weiterhin Lohn zahlen?

hackenberger, Sunday, 17.06.2007, 11:24 (vor 6184 Tagen) @ chrysam

Hallo,

diese Fragestellung hat nichts mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu tun. Hier geht es um "normales" Arbeitsrecht und das Thema Lohnfortzahlung im Krankenfall und was geschieht nach wenn die Zahlung des Krankengeldes eingestellt wird (ausgesteuert).

Der AG ist hier dann, wegen des weiter bestehen der Arbeitsunfähigkeit, nicht verpflichtet Lohn zu zahlen, auch nicht bei schwerbehinderten und/oder gleichgestellten AN.

Sofern also nicht wieder eine Arbeitsfähigkeit entsteht, besteht/entsteht auch keinen Anspruch auf Lohnzahlung. Sollte eine Arbeitsfähigkeit wieder entstehen und wegen der Behinderung/Gleichstellung die alte Tätigkeit nicht wieder ausgeübt werden, der AG aber auch unter Anstrengungen keinen anderen Arbeitsplatz schaffen kann, wird es wohl zur Beendigung des Arbeitsverhältnis (Kündigung) kommen. Hier wäre dann das IA einzubinden (§ 85 SGB IX). Dieses dürfte dann aber wohl der Kündigung zustimmen, sofern der AG alles Zumutbare versucht hat, das Arbeitsverhältnis weiter aufrecht zu halten.

muss Arbeitgeber weiterhin Lohn zahlen?

chrysam, Sunday, 17.06.2007, 14:35 (vor 6184 Tagen) @ hackenberger

Ich bin ja Arbeitsfähig, leider nur nicht mehr als Laborantin! Wie schon beschrieben, habe ich meinen Arbeitgeber angeschrieben und ihm mitgeteilt das ich nicht mehr als Laborantin tätig sein kann und darauf auch Gleichgestellt bin. Aber ich könne für mindestens 4-6 stunden/tägl. in der Verwaltung arbeiten.
Der AG hat noch keine Anstregungen angezeigt mich weiterhin arbeiten zu lassen. Die Fa. ist sehr groß und hat 6 Töchterfirmen, ich denke schon das da ein Arbeitspaltz für mich zu schaffen wäre.
Aber wie schon gefragt...muss der AG mir bis eine Entscheidung getroffen wird mir Lohn zahlen, da ich ja Arbeitswillig bin>

Danke für die Antwort

Chrysam

muss Arbeitgeber weiterhin Lohn zahlen?

hackenberger, Sunday, 17.06.2007, 16:44 (vor 6184 Tagen) @ chrysam

Hallo,

habt ihr einen BR oder eine SchwbV>

Wenn ich deine Antwort richtig verstehe, hat der Arzt dich wieder arbeitsfähig geschrieben. Wenn dem so ist, ist der AG hier im Abnahmeverzug. Er muss die Arbeitsleistung, welche Du dem AG zur Verfügung stellst abrufen. Sofern Du Deine Arbeitsleistung gem. ArbV nicht mehr erbringen kannst, gerätst Du aber wiederum in Verzug, die dem AG geschuldete Arbeitsleistung zu bringen. Dann könnte der AG eine personenbedingte Kündigung aussprechen.

Bei Schwerbehinderten und auch Gleichgestellten, muss er vor der Aussprache einer Kündigung (jeglicher Art) aber die Anforderungen des SGB IX beachten/erfüllen. Hier als §§ 81 und 84. Also Prüfung ob eine Beschäftigung unter Beachtung der Auswirkungen der Behinderung möglich ist. Hier sind die Anforderungen an den AG auch merklich.

In die Prüfungspflicht und Umsetzung des § 84 muss der AG den BR, die SchwbV und ggf. das IA einbinden. Ergibt sich aber, dass auch unter Beachtung des dem AG zumutbaren, kein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, bzw. geschaffen werden kann, folgt dann vermutlich die Kündigung. Hier ist dann der § 85 ff. zu beachten.

Bitte verstehe, dass man hier im Forum nun nicht jeden Fall bis zu einem endgültigen Ergebnis behandeln kann. Hier ist dann ggf. die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes notwenig.


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