Steuerfreibetrag?? (Gleichstellung)

Ursula @, Schwandorf, Sunday, 17.06.2007, 17:22 (vor 6184 Tagen)

Hallo,
ich bin zu 30% behindert und habe die Gleichstellung (50%)
Bei meiner Einkommenssteurer Erklärung wurde mir vom Finanzamt
die Behinderten Pauschale verweigert mit der Begründung, ich sei nicht zu 50% schwerstbehindert und darum auch nicht berechtigt, den Betrag geltend zu machen.
Mfg
Ursula

Steuerfreibetrag??

hackenberger, Sunday, 17.06.2007, 17:34 (vor 6184 Tagen) @ Ursula

Hallo Ursula,

das Finazamt hat Recht!

Mit der Gleichstellung ändert sich nicht der GdB, bei Dir also GdB 30 (übrigens nicht %). Die Gleichstellung gewährt dem Gleichgestellten nur die Schutzregeln im SGB IX, nicht aber die Ansprüche auf Nachteilsausgleiche, wie z.B. auch den Steuerfreibetrag.

Bei Behinderten, deren Grad der Behinderung zwischen 25 und 45 liegt,
ist eine Steuerermäßigung nur möglich, wenn
- wegen der Behinderung entweder ein gesetzlicher Anspruch auf Rente
oder andere laufende Bezüge besteht, oder
- die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit
geführt hat, oder
- die Behinderung auf einer typischen Berufskrankheit beruht.

Steuerfreibetrag??

Ursula @, Schwandorf, Monday, 18.06.2007, 18:11 (vor 6183 Tagen) @ hackenberger

Hallo Herr Hackenberger,

auf Ihre Antwort von gestern:

Bei mir wurde eine Behinderung festgestellt, die zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit führt.

Also müsste ich doch vom Finanzamt den Steuerfreibetrag in Höhe von 310,00 Euro anerkannt bekommen!>

MfG
Ursula

Steuerfreibetrag??

Ursula @, Schwandorf, Monday, 18.06.2007, 18:46 (vor 6183 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter

vielen Dank für die Tabelle!
Werde dann mal mit dem "Finanzbeamten" SPRECHEN!!
Ursula

Steuerfreibetrag??

Roida, Ingo, Hamburg, Monday, 18.06.2007, 22:15 (vor 6183 Tagen) @ Ursula

Hallo Ursula,
soweit ich weiss, kannst du den Betrag nur dann beim Finanzant geltend machen, wenn Du eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt mit dem Bescheid des Versorgungsamtes bekommen hast. Sprich also am besten noch mal mit dem Versorgungsamt/der Stelle, die Deine Behinderung festgestellt hat und frage nach, warum du diese Bescheinigung nicht bekommen hast. Falls Du Widerspruch gegen Bescheid des Versorgungsamtes einlegen musst, um die Bescheinigung zu bekommen, empgehle ich Dir, einen "Überprüfungsantrad nach § 44 SGB X" zu stellen. So kommst Du in jede Frist wieder hinein und (bei Erfolg) würdest Du die Bescheinigung ab Antragdatum des Erstantrages bekommen.

Viele Grüße
Ingo

Steuerfreibetrag??

Roida, Ingo, Hamburg, Monday, 18.06.2007, 22:22 (vor 6183 Tagen) @ Roida, Ingo

Also, es heißt natürlich " empfehle" und "Überprüfungsantrag"...

ich bin hochgradig sehbehindert, darum verzeiht mir bitte...

Steuerfreibetrag??

Ursula ⌂ @, Schwandorf, Monday, 18.06.2007, 22:57 (vor 6183 Tagen) @ Roida, Ingo

Hallo Ingo,
danke für Deine Mühe!
Den Bescheid des Versorgungsamtes habe ich schon seit letztem Jahr.
Voriges Jahr wurde mir der Betrag auch anerkannt, (12tel Regelung).
Heuer sitzt anscheinend ein ganz schlaues Kerlchen im Finanzamt, der wahrscheinlich meint, er müsse das aus seiner eigenen Tasche zahlen.
Er hat behauptet, es sei alles zum 1.1.07 geändert worden und somit hätte ich unter 50 auch keinen Anspruch mehr.
Wie man aber jetzt erfährt, stimmt doch noch die "alte" Regelung, darum werde ich beim diesem "Herrn" ganz schön Krawall machen!!
Danke nochmal
Gruß
Ursula

Steuerfreibetrag??

hackenberger, Tuesday, 19.06.2007, 09:21 (vor 6182 Tagen) @ Ursula

Hallo Ursula,

» Den Bescheid des Versorgungsamtes habe ich schon seit letztem Jahr.
» Voriges Jahr wurde mir der Betrag auch anerkannt, (12tel Regelung).

Ist diesem Bescheid eine entsprechende Erklärung, also eine Bescheid zur Vorlage beim Finanzamt, über eine steuerliche Anrechung beigefügt>
Es gibt was die Steuerfreibeträge betrifft keine 12tel-Regelung.

Hier scheint also irgendwo was nicht ganz stimmig zu sein.

Steuerfreibetrag??

traute, Tuesday, 19.06.2007, 10:52 (vor 6182 Tagen) @ Ursula

hallo ursula,
wenn diese bescheinigung bereits beim FA vorliegt und dir der freibetrag im letzten jahr angerechnet wurde, brauchst du natürlich keine neue bescheinigung vorlegen. die alte liegt doch dort in den akten. laß dir keinen bären von dem typ aubinden oder laß dir zeigen, WO die von ihm genannten änderungen stehen.
gruß, traute

Steuerfreibetrag??

Roida, Ingo, Hamburg, Tuesday, 19.06.2007, 20:12 (vor 6182 Tagen) @ traute

@Bernhard, die 12tel-Regelung bezieht sich offenbar darauf, dass sie sich einen monatlichen Freibetrag in die LSK eintragen hat lassen. Das ist auch bei mir so: Merkzeichen BL= 3700 Euro/12 = 309 Euro monatlicher Freibetrag.
@Ursula: Ich glaube auch nicht , dass sich da entwas geändert hat. Meine Frau hat nämlich in diesem Jahr einen GdB von 30 zuerkannt bekommen UND die Bescheinigug zur Vorlage des Finanzamtes war auch dabei. Wenn sich da etwas geändert hätte, dann wäre diese Bescheinigung ja völliger Quatsch.
Ich würde empfehlen, dich mit dem Versorgungsamt in Verbindung zu setzen und dort mal nach der Rechtslage zu fragen. Die können Dir das sicherlich genau sagen.
Zu dem ... ähhh... tja "talentfreiem" Mitarbeiter des Finanzamtes kann man nur sagen: Solche Typen, sub-optimiert und von jeglicher Bestimmung des SGB IX unberührt, gibt es überall. Aber dafür gibt es ja Vorgesetzte, an die man sich wneden kann. Im übrigen ist der Tipp von Traute natürlich auch sehr richtig: Frag ihn doch mal, woraus sich diese Änderung ergibt. Ich glaube kaum, dass er das erfunden hat... zumindest hoffe ich das nicht. Also irgendwas muss sich möglicherweise geändert haben - vielleicht legt er das auch nur falsch aus>

Steuerfreibetrag??

hackenberger, Wednesday, 20.06.2007, 09:18 (vor 6181 Tagen) @ Roida, Ingo

Hallo,

…… der unter uns ohne Fehler ist werfe den ersten Stein. Dieser Satz dürfte sehr vielen Bekannt sein, die übrigen mögen ihn bitte einmal aufmerksam lesen.

Soviel zu den unschönen Worten bezüglich des Finanzbeamten. Es mag sein, dass hier ein Anspruch auf einen Freibetrag besteht. Sollte dieses so sein und der FA-Mitarbeiter hier eine falsche Auskunft/Auslegung/Berücksichtigung begangen haben, so kann man im Rahmen eines Widerspruches dieses beanstanden und korrigieren.

Auch ich habe schon Fehler gemacht und bin auch zukünftig nicht davon frei. Ich habe aber auch die Erfahrung machen können, dass sofern man in angemessener Art nachfragt, man sehr schnell zu einem zufrieden stellenden Ergebnis kommt.

Daher die Ratschläge wie sie hier gemacht wurden doch einfach einmal aufgreifen, zuerst den Bescheid des VA einmal überprüfen ggf. auch beim VA nachfragen, wurde dort ein Freibetrag zuerkannt also von dort eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim FA ausgestellt. Dann bei FA Widerspruch, unter Vorlage der Bescheinigung des VA, gegen den Bescheid einlegen und ggf. auch einmal mit dem MA des FA ein Gespräch führen und die Rechtslage klären.

Sollte ein Freibetrag zustehen und konnte dieser nun in den ersten Monaten dieses Jahres nicht über die 12-tel Regelung (monatlicher Freibetrag)in Anspruch genommen werden, so kann man dieses bei der Einkommensteuerklärung wieder korrigieren.

Steuerfreibetrag??

Roida, Ingo, Hamburg, Thursday, 21.06.2007, 23:48 (vor 6180 Tagen) @ hackenberger

Lieber Bernhard,
vielleicht habe ich dem MA des FA Unrecht getan - ich war gestern den ganzen Tag sooo böse auf eine andere Behörde, nämlich die AfA, die einen ehemaligen Mitarbeiter von uns so extrem ungerecht, arrogant und offensichtlich fehlerhaft behandelt, dass einem die Spucke wegbleibt. Die handeln offenbar - und das meine ich sehr ernst - nach der Devise: Einfach ablehnen, Widersprüche nicht annehmen (!!!), dummdreist schreiben und dann wird der Bürger schon Ruhe geben. Was anderes kann man zu der Fallkonstellation wirklich nicht sagen. Ich arbeite selbst bei einer Sozialversicherungsbehörde, aber so etwas ist mir in 24 Jahren noch nie untergekommen.
Und es kann schon sein, dass ich in meiner Wut gestern sehr beissfreudig war. Ich habe vermutlich einfach unterstellt, dass er das ablehnt, obwohl er weiss, dass ein Anspruch besteht. Das erkennt man sehr oft an mündlichen Ablehnungen - die würden das niemals schreiben.
Natürlich hast Du Recht: Ein nettes Gespräch kann sehr viel mehr bewirken. Den Versuch sollte man schon mal unternehmen, sofern die Sache nicht schon zu sehr eskaliert ist.
Also: Ich bin wieder lieb. (Aber erstmal nicht mehr zu der AfA!) ;-)
Nein, ich weiss, sind nicht alle bei der AfA so. Aber DEN SB habe ich gefressen.
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