Erwerbsminderungsrente (Antragstellung / Widerspruch)

Andrea42, Wednesday, 20.06.2007, 14:49 (vor 6177 Tagen)

Hallo ihr Lieben,
weiß mir langsam keinen Rat mehr und fühle mich auch ganz schön nutzlos. Habe Depressionen,Tinnitus und muß seit ein paar Tagen auch mit der Diagnose Rheuma leben. Beziehe bis 01.09.07 Krankengeld und dann> Soll nach Aussage meiner Ärztin nur einen Teilzeitjob machen. Darf keinen Arbeitsplatz mit Lärm haben wegen Tinnitus. Wegen meiner Schlafstörungen darf ich keine Nachtschichten machen und eine Arbeit mit Stress darf es auch nicht sein. Was soll ich dazu noch sagen. War heute beim Arbeitsamt. Die haben mir was von Erwerbsminderungsrente erzählt. Habe überhaupt keine Ahnung, was ich alles beantragen kann. Suche eigendlich nen Job, aber mit meinen Vorraussetzungenkann ich das wohl vergessen. Könnt ihr mir weiterhelfen>

Erwerbsminderungsrente

hackenberger, Wednesday, 20.06.2007, 15:25 (vor 6177 Tagen) @ Andrea42

Hallo,

Du solltest sofern nicht schon geschehen einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen und sofort nach Zugang des Bescheides den AG über eine entsprechende Feststellung informieren. Bitte hier gute aktuelle Befundberichte der Fachärzte beifügen, damit es schnellstens zu einem möglist positiven Bescheid kommt.

Da Du ja noch ein Beschäftigungsverhältnis hast, wäre der AG dann erst einmal gefordert gem. § 81 i.V.m. § 84 SGB IX alles zu prüfen/unternehmen um möglichst eine weitere dauerhafte Beschäftigung zu ermöglichen.

Tinnitus besagt übrigens nicht grundsätzlich, dass ein Arbeitsumfeld ohne Lärm gegeben sein muss. Man kann auch Tinnitus durchaus behandeln in der Auswirkung mindern. Leide selbst auch unter Tinnitus.

Auch Schafstörungen schließt nicht grundsätzlich Schichtarbeit aus.

Ich möchte hier aber nicht die Aussagen/Feststellung des Arztes in Frage stellen, sollte nur als allg. Hinweis dienen.

Bei den Rentenfragen sollte man unbedingt guten fachlichen Rat hinzuziehen. Entweder durch die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Bund oder auch durch den VdK.

Ganz besonders sollte man sich auch informieren, ob der bisherige AG ggf. eine Teilzeitbeschäftigung ermöglichen kann. Denn oftmals kommt erst einmal nur eine Teilrente heraus, da man nicht grundsätzlich also zu 100% Erwerbsunfähig ist.

Erwerbsminderungsrente

Andrea42, Wednesday, 20.06.2007, 16:46 (vor 6177 Tagen) @ Andrea42

Danke für deine Antwort. Habe leider keinen Job. War befristet eingestellt und auf Grund meiner Krankschreibung wurde mir nicht verlängert. Hatte bei der RV Bund einen Antrag für eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt,um eine Berufsfindung mit zu machen, wurde abgelehnt und mein Widerspruch auch.Meine Ärzte und Therapeuten haben sich wohl verkehrt ausgedrückt. Klagen möchte ich nicht. Dazu fehlt mir das Geld und psychisch halte ich das nicht aus. Es war schon schwer ein halbes Jahr auf die Antwort zu meinem Widerspruch zu warten.Zumindest werde ich deinen Ratschlag befolgen und Bescheid geben, was draus geworden ist.
Tschüss

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