Bürostuhl (Hilfsmittel)

Diana Stock @, Erfurt, Wednesday, 20.06.2007, 15:19 (vor 6161 Tagen)

hallo,

das thema gibts zwar schon, aber ich blicke da nicht recht durch.

meine kollegin is mit 30% behindert und ist gleichgestellt. ihr arzt hat ihr jetzt nahegelegt, dass sie doch einen ergonomischen speziellen bürodrehstuhl bekommen sollte.

wer beantragt das nun wo> der AG beim integrationsamt> ich beim IA oder bei der RV> oder meine kollegin>

Bürostuhl

hackenberger, Wednesday, 20.06.2007, 15:36 (vor 6161 Tagen) @ Diana Stock

Hallo,

sofern der besondere Bürostuhl aus Gründen der Behinderung benötigt wird kann sowohl der AG einen Antrag auf Mittel für die Beschaffung beim IA stellen aber auch der Behinderte selbst. Ist der Behinderte Rentenversichert und ohne die Beschaffung die Arbeitsunfähigkeit droht, ist i.d.R. die Deutsche Rentenversicherung Bund in der Leistungspflicht. Diese fördert aber nur die Versicherten. Also kann dort nur der Versicherte einen Antrag stellen. Sofern dem Antrag stattgegeben wird, kann er aber seine Leistungsansprüche dann an den AG abtreten.

Hier können auch in allen Fällen die SchwbV sowohl den AG wie auch den Behinderten in der Antragstellung unterstützen ggf. sogar die Anträge für sie stellen. Aber Achtung bei der DRV-Bund geht dieses nur sofern der Versicherte den Antragsteller entsprechend bevollmächtigt. Diese Vollmacht muss dann an die DRV-Bund übersandt werden.

Die DRV-Bund fördert sofern sie Leistungspflichtig ist den Versicherten stets zu 100% beim IA gibt es i.d.R. ca. 70-80%, hängt von verschiedenen Kriterien ab.

PS: Nicht in jedem Bundesland werden durch dass IA Bürostühle bemittelt. Hierzu gibt es "Kannregelung" (leider). Gerade dieses für teile bei bundesweiten AG zu Unverständlichkeiten, kenne dieses so auch aus jahrelangen Erfahrungen.
Bei der DRV-Bund wiederum benötigt man Zeit und Geduld, aus diese Erfahrungen konnte ich mehrfach machen.

Es lohnt sich in allen Fällen immer einen sehr guten Kontakt zu den jeweiligen Ämtern und deren SB.

Bürostuhl

Diana, Erfurt, Monday, 05.05.2008, 15:28 (vor 5841 Tagen) @ hackenberger

nochmal eine frage dazu.
ich kann selber keine kostenübernahme beantragen> entweder der AG oder der Schwb AN>
gibts dafür ein formblatt>
stelle ich formlos einen antrag beim arbeitgeber, dass er die kosten übernehmen soll. oder stellt der AG beim IA formlos einen antrag>

bin etwas überfordert zur zeit :(

Bürostuhl

hackenberger, Monday, 05.05.2008, 15:52 (vor 5841 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

entsprechende Anträge auf Leistungen gem. § 19, §24, §25 (SchwbAV) Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung gibt es beim IA.

Man kann einen Mittelantrag formlos beim IA stellen, dann sendet das IA den formellen Antrag.

PS: Du kannst als SchwbV auch mit dem AG vereinbaren (schiftl.), dass Du in seinem Namen diese Anträge stellen darfst, dieses muss dann nur auch dem IA mitgeteilt werden. Den AG hier unterstützen, also sein Fachwissen und seine Kontakte nutzen, kann die positive/ vertrauensvolle Zusammenarbeit der SchwbV und AG stärken. Es bedingt dann aber auch sich die notwenigen Kenntnisse hierfür zu vermittel, z.B. durch Kontakte/ Gespräche mit dem zuständigen SB des IA. Am besten hierfür einal einen persönlichen Termin vereinbaren, denn wenn man sich kennt, lässt es sich besser verhandeln.

Gleiches gilt dafür, dass man den AG berät und unterstützt bei dem Thema "wo sind "Mehrfachanrechnungen" welche sich ja positiv auf die zu zahlenden Fehlbelegungsangaben auswirkt. Dieses sollte aber bedingen, dass der AG sich positiv bei der Einstellung Schwerbehinderter verhält. Nur dann sollte man als SchwbV in hier unterstützen.

Bürostuhl

SBV60, Monday, 05.05.2008, 16:27 (vor 5841 Tagen) @ Diana Stock

Hallo Diana,
wenn die Voraussetzungen gegeben sind, den Antrag beim RV-Träger zu stellen, sollte man folgendes beachten: Wenn der Arzt "nur" einen "ergonomischen" Bürostuhl verordnet, wird die DRV nichts zahlen, weil für ergonimische Stühle der AG zuständig ist/sein soll. Also stets darauf achten, dass ein orthopädischer Stuhl verordnet wird.
Man bekommt dann in aller Regel ca. 3 Monate später eine Bewilligung über ein paar hundert Euro (ca. 500) und damit kann man sich bei einem Bürostuhl-Händler einen Stuhl aussuchen. Die rechnen meist mit der DRV ab und geben einem auch mal einen teureren, als sie abrechnen. Der Stuhl ist dann Eigentum des Schwerbehinderten. Das geht allerdings nur, wenn die rentenversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn nicht, kann man einen Antrag beim IA stellen - dann gehört der Stuhl dem ArbGeb. Ich bin der Meinung, manchmal ist die AfA zuständig (falls sich nichts geändert hat)

Viele Grüße

Bürostuhl

hackenberger, Monday, 05.05.2008, 16:42 (vor 5841 Tagen) @ SBV60

Hallo SBV60,

Anträge an die Rentenversicherung kann immer nur der Versicherte stellen, da die Rentenversicherung immer nur dem Versicherten Leistungen gewährt. Diese auch nur, wenn sonst die Verrentung droht. Dann aber auch immer zu 100% der notwenigen Kosten.

Man kann in diesen Fällen (DRV) aber auch mit Vollmachten arbeiten (der versicherte kann so z.B. die SchwbV bevollmächtigen in seinem Namen zu handeln, dann bekommt die SchwbV auch Auskünfte von der DRV diesbezgl.) und der Versicherte kann im Leistungsfall seine Ansprüche an den AG abtreten. Dass erspart dann auch der DRV Geld, da in diesen Fällen die DRV die Mehrwertsteuer spart, da der AG Vorsteuerabzugsberechtigt ist.

In diesen Fällen muss dann aber auch mit dem AG abgeklärt werden, dass diese dann "privaten" Gegenstände im Büro/ auf der Arbeit genutzt werden können.

Das IA fördert sowohl den Schwerbehindertem wie auch den AG, dafür aber nie zu 100%.

Sofern man Anträge auf Leistungen der SchwbAV beim IA stellt, prüfen diese ob ggf. andere Leistungsträger in Frage kommen und leiten dann den Antrag entsprechend weiter. Man muss also immer nur einen Antrag stellen. Ausnahme der AG hat den Antrag bei IA gestellt und die Deutsche Rentenversicherung ist der zuständige Leistungsträger, dann fordern diese einen Antrag des Versicherten.

Es macht gerade bei der Notwendigkeit von besonderen Bürostühlen immer Sinn im Vorfeld mit dem zuständigen SB des IA den Kontakt zu suchen, da in diesen Fällen von Bundesland zu Bundesland die Leistungen des IA teils sehr unterschiedlich sind.

RSS-Feed dieser Diskussion