Einspruch bzw. Ablehnung eines Seminars durch AG (Seminare / Fortbildung)

Christoph, Thursday, 21.06.2007, 11:37 (vor 6180 Tagen)

Hallo,
ich habe mich zu einem Seminar "Rechtliche Absicherung im Umgang mit Internet, Intranet und E-Mail" angemeldet. Das eintägige Seminar ist ausgeschrieben für BR-Mitglieder und SBV-Vertrauenspersonen. Ein Mgl. des Betriebsrats wurde nach Beschluss ebenfalls angemeldet.
Der Arbeitgeber wurde von mir informiert und hat mir heute mitgeteilt, dass er Einspruch erhebt mit der Begründung:"Die Geschäftsleitung sieht keinen Bedarf an der Schulung in Bezug auf die Arbeit der Schwerbehindertenvertreter".
Die Geschäftsleitung bittet darum, die Anmeldung zu stornieren.

Muss ich das so hinnehmen , oder kann ich etwas dagegen unternehmen>
Ich freue mich auf Eure Stellungnahmen.

Christoph

Einspruch bzw. Ablehnung eines Seminars durch AG

hackenberger, Thursday, 21.06.2007, 14:18 (vor 6180 Tagen) @ Christoph

Hallo Christoph,

Du kannst den AG noch einmal darauf hinweisen, dass er bei einem BR-Mitglied dieses Seminar nicht beanstandet hat. Weiter auf die Tatsache, dass die SchwbV eine eigenständige MA-Vertretung ist, welche rechtlich dem BR gleich zustellen wäre. Du hättest die gleichen Bedarfe für die Teilnahme an diesem Seminar "Rechtliche Absicherung im Umgang mit Internet, Intranet und E-Mail", da auch Du in deiner Funktion auf die Nutzung/Inanspruchnahme beider Medien angewiesen seiest und hier daher selbstverständlich auch der Rechtssicherheit bedarfst.

Bisher bittet die GL ja nur die Teilnahme zu stornieren. Du musst nun weiter abschätzen ob sich der Besuch dieses Seminars es wert ist, sich es mit der GL zu verderben.

Nach meiner Rechtskenntnis, welche aber bitte nicht gerichtfest ist, müsste der AG notfalls die Arbeitsgerichtsbarkeit bemühen um die Teilnahme letztlich zu unterbinden. Ich hatte aber einen solchen Fall bisher noch nie und kennen auch nicht vergleichbares, daher hier nur so eine Einschätzung vo mir.

Einspruch bzw. Ablehnung eines Seminars durch AG

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 23.06.2007, 11:01 (vor 6178 Tagen) @ Christoph

Hallo Christoph,
ob du das hinnehmen musst oder den "harten" Weg beschreitest hängt einzig von der Begründung zum Seminarbesuch ab.

Ob und inwieweit eine Schulungs- und Bildungsveranstaltung Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind, ist im Einzelfall zu entscheiden.
Der Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung hat zwei Voraussetzungen:
- Die Schulungsveranstaltung muss Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.
- Die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung muss für die Schwerbehindertenvertretung persönlich erforderlich sein.

Ob alle erforderlichen Elemente bei einer Veranstaltung gegeben sind, entscheidet zunächst die Vertrauensperson selber. Sie hat auch hier einen gewissen Beurteilungsspielraum. Bei dessen Ausfüllung muss sie sich – so die Rechtsprechung des BAG zum Betriebsverfassungsrecht – auf den Standpunkt eines mit den Verhältnissen vertrauten vernünftigen Dritten stellen und nicht nur nach subjektiven Wünschen über die Schulungsteilnahme entscheiden. (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84)

Weiteres siehe hier: http://www.schwbv.de/schulungsanspruch_sbv.html

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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