Erhöhung 50 % abgelehnt (Antragstellung / Widerspruch)

ninadiamant, Monday, 25.06.2007, 13:05 (vor 6172 Tagen)

Hallo,
ich arbeite seit 16 Jahren als Altenpflegerin(50 Jahre alt) im öffentlichen Dienst und mein Arbeitgeber hat 5 Altenheime.
Habe seit 2003 einen GdB von 30%, Wirbelsäule,Depression und Asthma. Nun habe ich 2007 einen Erhöhungs-Antrag gestellt für neue Krankheiten:
3 fach HWS-Bandscheibenvorfall,Schulter-Verkalkung-Verengung,Verwachsungen,
HNO-OP und Knieprobleme,Skoliose,Pollenallergie,sehr starke Schmerzen.
Aber mein Antrag ist abgelehnt worden.
Es bleibt bei nur 30 %.
Was sagt ihr dazu >
Stehen mir 50 % zu >
Bin jetzt seit 3 Monaten krank und leide unter sehr starken Nervenschmerzen
von der Schulter,sowie Hals und Arm nur eingeschränkt zu bewegen.
Meine Gleichstellung auf 50%, ist auch abgelehnt worden,
da angeblich mein Arbeitsplatz nicht in Gefahr sei.(was ich nicht glaube).
Ich werde aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr die schwere
körperliche Arbeit als Altenpflegerin machen können in Zukunft.
Was muß ich nun tun um keine Kündigung zu erhalten >
Was ist bei Ärzten und Gutachten zu beachten (was muß drin stehen) >
Kann ich selber ein Gutachten beantragen,was kostet es >
Ich hoffe auf Eure Erfahrung und Hilfe !
Danke! viele Grüße von ninadiamant

Erhöhung 50 % abgelehnt

hackenberger, Monday, 25.06.2007, 15:05 (vor 6172 Tagen) @ ninadiamant

Hallo,

Du solltest Dir eine kompetente Unterstützung/Beratung für deine Anträge suchen. Entweder in einer guten SchwbV oder z.B. beim VdK.

Hier auf die Ferne eine Einschätzung über mögliche Erfolge bei Anträgen abzugeben ist nicht möglich.

Sofern die 4 Wochen für einen möglichen Widerspruch, sollest Du unbedingt sehr kurzfristig hier dir die Unterstützung einholen um ggf. einen noch erfolgreich einbringen zu können.

Hier kannst Du auch selbst einmal in den Anhanltspunkten nachsehen, wie die vorliegenden Einschränkungen eingeschätz werden können: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/

PS: Schmerzen werden nicht anerkannt, nur sich ggf. auf Grund der Schmerzen ergebene Einschränkungen.

Erhöhung 50 % abgelehnt

ninadiamant, Monday, 25.06.2007, 15:14 (vor 6172 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
Danke für Deine schnelle Antwort.
Ja,ich bin im VDK und werde Einspruch einlegen.
Trotzdem
möchte ich wissen,ob private ärztliche Gutachten(vom Facharzt)
im nachhinein anerkannt werden >
Was muß in einem Gutachten drin stehen,
was ist zu beachten >
Danke ! Viele Grüße von ninadiamant

Erhöhung 50 % abgelehnt

hackenberger, Monday, 25.06.2007, 16:45 (vor 6172 Tagen) @ ninadiamant

Hallo,

Da Du ja im VdK bist, wird der dich hier beraten was zu tun ist. Man sollte sofern am eine Seite um Unterstützung bitten und diese von dort auch gewährt bekommt hier nicht "hineinregieren".

Die Koll. des VdK wissen was man wann wie unternehmen kann/soll.

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