Einstellungsgespräch (Einstellung)

Tine @, Monday, 25.06.2007, 19:28 (vor 6152 Tagen)

hi,
ich habe eine körperbehinderung von 100%.
Ich war nun zu einem vorstellungsgespräch eingeladen.
Als ich später daheim war und mit meiner mutter telefonierte, frug sie mich, ob bei dem gespräch eine schwerbehindertenvertretung anwesend gewesen sei.
da fiel mir ein, dass mir keine der sechs Personen als Vertretung vorgestellt worden ist.
Kann ich nun im nachhinein noch etwas tun>
Was ist, wenn ich eine Absage bekomme>
Kann ich dann ein Wiederholungsgespräch verlangen, bei dem eine Schwerbehindertenvertretung anwesend ist>
Ich habe gelesen, dass eine Vertretung Vorschrift ist, wenn dem zukünftigen Arbeitgeber bekannt ist, dass man behindert ist.
Durch Beifügung einer Kopie meines Ausweises habe ich dies ja bewiesen.
Ich möchte nun wissen, wie ich mich am besten verhalten soll. So gut kenne ich mich mit den Rechten einer Schwerbehinderten noch nicht aus.
Vielen Dank.
Tine

Einstellungsgespräch

Wolfgang H., Tuesday, 26.06.2007, 07:37 (vor 6152 Tagen) @ Tine

Guten Morgen Tine,

am besten Du informierst die Schwerbehindertenvertretung des Betriebes direkt über Deine Bewerbung. Die muss dann wissen, wie sie sich dem Arbeitgeber gegenüber zu verhalten hat. Auf eine telef. Anfrage hin müßte Dir der Name bekannt gegeben werden.

Ich wünsche Dir, dass Deine Bewerbung Erfolg hat.

Einstellungsgespräch

hackenberger, Tuesday, 26.06.2007, 08:25 (vor 6152 Tagen) @ Tine

Hallo Tine,

man könnte hier prüfen ob es ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG ergibt. Sollte der AG hier bewußt die SchwbV nicht hinzugezogen/ informiert haben, wäre ein Indiz gegeben.

Bei einem Verstoß gegen dass AGG könnte man hier auf Schadenersatz klagen, sofern es nicht zu einer Einstellung kommt. Dann müsste der AG beweisen, dass eine Nichtberücksichtigung nicht mit der Schwerbehinderung in Zusammenhang steht.

Aber wie Wolfgang auch schon geschrieben hat, setze dich mit der SchwbV des Betriebes in Verbindung.

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