Verstoß gegen AGG? (AGG)

Roida, Ingo @, Thursday, 28.06.2007, 14:01 (vor 6150 Tagen)

Hey Mitstreiter,
ich habe eine Frage zu einem Vorgang, von dem ich nicht weiss, ob das ein Verstoss gegen das AGG darstellt.
Es geht um einen Gleichstellungsantrag. Bei meinem AG wird das so gehandhabt, dass die Stellungnahme des Personalrates von der SBV vorbereitet wird und dann vom Personalrat unterschrieben wird. Ich sprach zuvor mit dem PR, die mir sofort sagte: "Was> Nee, für die unterstützen wir keine Gleichstellung. Die hat ja sogar Kinder und studiert nebenbei noch, da kann die ja gar nicht schwerbehindert sein." (Es ist leider kein Witz...)
Ich werde nun nach Rücksprache mit der Schwerbehinderten unseren Landesgeschäftsführer damit konfrontieren, damit er vielleicht seine Meinung in die Waagschale werfen kann. Meine Frage konkret:

Ist eine solche Aussage - und dann noch von einer Mitarbeitervertretung, die ihr Handeln streng nach "Mag ich" und "Mag ich nicht" orientiert - nicht auch ein Verstoß gegen das AGG> Ich benötige diese Information für die sicherlich noch folgende Auseinandersetzung mit diesem PR. Wir haben übrigens den Bezirkspersonalrat und in der Folge auch den Hauptpersonalrat ebenfalls eingeschlatet, aber die sind eben auch nicht weisungsbefugt, sondern können bestenfalls beraten. Leider ist zu erwarten, dass dieser PR diese Beratung nicht berücksichtigen/annehmen wird...

Vielen Dank im Voraus!
Gruß aus Hamburg
Ingo Roida, SBV

Verstoß gegen AGG?

hackenberger, Friday, 29.06.2007, 15:23 (vor 6149 Tagen) @ Roida, Ingo

Hallo,

eine solche Aussage, ist unakzeptabel. Diesen PR/BR sollte man auf sein Gesetz (BPersVG/BetrVG) verweisen. Lt. diesem Gesetz hat er sich für die Belangen aller MA einzusetzen, also auch für die besonderen Belange der Behinderten/Schwerbehinderten. Weiter ist eine solche Aussage auch unsozial. Sie könnte den Eindruck von Sozialneid erwecken.

Sie gibt zumindest ein Indiz für einen Verstoß gegen das AGG. Die SchwbV kann nur leider als MA-Vertretung nicht wegen Verstoß gegen das AGG aktiv werden, also nicht den Rechtsweg einschlagen. Sie ist hier auch gehemmt, denn wenn sie diese Äußerungen an den/die Betroffene weitergibt, könnte sie wegen Verletzung der Vertraulichkeit Probleme bekommen.

Die SchwbV könnte dieses aber zu einem TOP auf der nächsten PR/BR-Sitzung machen und dann dieses einmal mit dem gesamten Gremium besprechen.

Verstoß gegen AGG?

Roida, Ingo, Hamburg, Friday, 29.06.2007, 21:36 (vor 6149 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
Das mit dem Gremiim wird problematisch: Wir haben eine Stufenvertreung, d.h., wir haben örtliche Personalräte, Bezirkspersonalräte unf einen Hauptpersonalrat. Es handelt sich hierbei um einen öPR, der nur aus 3 Personen besteht.
Sag mal, wie meinst Du das mit der Vertraulichkeit> Dürfte ich also der Schwerbehinderten nicht sagen, was mir der öPR gesagt hat>
Sozialneid - Du hast es perfekt erkannt. Wir stehen vor der größten Umstrukturierung der Geschichte meines Arbeitgebers, da ist es natürlich so, dass alle Angst vor der Zukunft haben. Allerdings wird immer wieder maßlos überschätzt, wieviel "Vorteile" (Nachteilsausgleich) so eine Schwerbehinderung mit sich bringt. Minimale Sozialpunkte, bei den meisten Bewerbungen wird es Bestenauswahl geben -da haben sbM auch nur dann die Nase vorn, wenn ansonsten alle Voraussetzungen gleich sind. Aber es ist erschreckend mit anzusehen, wie sogar ein PR so um sich beisst und bereit ist, die schwächsten zu opfern.
Also, dann werde ich mal bei dem Gespräch mit dem öPR sagen, was ich von solchen Äußerungen halte und dass die schon mal darüber nachdenken sollten, ob es sich nicht um einen Verstoss gegen das AGG handelt. Das wird dan vermutlich schon mal Wirkung zeigen.
Wegen der Vertraulichkeit: Das könnte also auch heißen, dass ich unseren obersten Landeschef nicht einschalten darf> Wegen des Gesprächs mit dem öPR oder wegen des Datenschutzes hinsichtlich der Schwerbehinderten>
Gruß
Ingo

Verstoß gegen AGG?

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 04.07.2007, 15:54 (vor 6144 Tagen) @ Roida, Ingo

Hallo Ingo,

du darfst dich immer mit den Bezirksvertretungen und HAuptvertretungen besprechen. Die siind ebenso wie du zum SChweigen verpflichtet.
Mußt ja nicht mit den Namen hausieren gehen sondern nur nennen, wenn die Möglichkeit sehen da tätig zu werden und das auch tun wollen.

Gruß Ede

Verstoß gegen AGG?

leines @, Saarland, Wednesday, 04.07.2007, 22:16 (vor 6144 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

» Hallo Ingo,
»
» du darfst dich immer mit den Bezirksvertretungen und HAuptvertretungen
» besprechen. Die siind ebenso wie du zum SChweigen verpflichtet.
» Mußt ja nicht mit den Namen hausieren gehen sondern nur nennen, wenn die
» Möglichkeit sehen da tätig zu werden und das auch tun wollen.
»
» Gruß Ede

Hallo Ingo
Ede hat Recht
lt. Aussage der Agentur für Arbeit hat der Fragebogen der SchV den höchsten Stellenwert bei dem Antrag auf Gleichstellung. Als sehr positiv hat sich der persönliche Kontakt zum Sachbearbeiter der AfA erwiesen ( eventuell auf einem gesonderten Blatt die Situation im Zusammenhang der anstehenden Veränderungen erläutern)
leines

Verstoß gegen AGG?

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 04.07.2007, 15:52 (vor 6144 Tagen) @ Roida, Ingo

Hallo Ingo,

nur mal so, bei uns ist die Aussage der SBV laut Auskunft AfA rund 66% PR und AG-Stellungnahme zusammen nur 33% maßgebend für die Entscheidung der AFA, ob GL durchgeht oder nicht!

Natürlich ist solch ein PR nicht lustig und auf die leichte Schulter zu nehmen. Aber tu du dein bestes und dann ist es eher gleichgültig, was der sagt, für die Erreichung des Ziels GL.

Gruß Ede

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