Kann AG vorab geschlossenen Arbeitsvertrag "stornieren"??? (Einstellung)

melanieb @, Wednesday, 04.07.2007, 22:23 (vor 6143 Tagen)

Hallo liebe Freunde,
ich bin total verzweifelt und unsicher!
Ich habe bereits jetzt schon einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, welcher am 1.10.07 beginnt.
Bei meinem jetzigen Arbeitgeber wollte ich Ende August zum Ende Sept. kündigen.
Nun habe ich über Ecken gehört, dass mein neuer Arbeitgeber evtl. meinen Arbeitsvertrag
angehen will! Sprich, er möchte mich doch nicht haben!
Ich habe doch einen rechtsgültigen Vertrag mit Ihm>
Er kann mich doch erst während der Probezeit kündigen>
Oder kann er bereits im Vorfeld von dem Vertrag zurücktreten>>>
Was kann ich unternehmen, sollte er meinen Vertrag angehen> bzw. er mich innerhalb der ersten
Woche der Probezeit kündigt>
PS: Ich bin Betriebsrätin, und habe die Befürchtung, mein neuer Arbeitgeber hat davon Wind bekommen!
Mein neuer AG hat keinen BR!

Danke
Melanie

Kann AG vorab geschlossenen Arbeitsvertrag "stornieren"???

Ede vom Bayerwald, Thursday, 05.07.2007, 08:05 (vor 6143 Tagen) @ melanieb

Hallo Melanie,

Gewerkschaft fragen, wenn kein Mitglied dann RA.
Die können dir da echte Auskuunft geben.

Aber warum hat der neue Angst>

die Position BR nimmst du ja nicht mit. Beim Neuen bist du wieder ein ganz kleines Licht.

Gruß Ede

Kann AG vorab geschlossenen Arbeitsvertrag "stornieren"???

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 05.07.2007, 08:24 (vor 6143 Tagen) @ melanieb

» Nun habe ich über Ecken gehört, dass mein neuer Arbeitgeber evtl. meinen
» Arbeitsvertrag angehen will! Sprich, er möchte mich doch nicht haben!
"Gehört" muss nicht stimmen.
Wenn du es genau wissen willst, dann frag doch einfach beim neuen AG nach. Wenn es wirklich so wäre, dann wäre u.U. eine gütliche Einigung möglich und du könntest deine alte Arbeitsstelle weiter behalten.

» Ich habe doch einen rechtsgültigen Vertrag mit Ihm>
Ein AV ist auch vor Arbeitsaufnahme fristgerecht kündbar, soweit dies nicht vertraglich ausgeschlossen ist.

» Er kann mich doch erst während der Probezeit kündigen>
» Oder kann er bereits im Vorfeld von dem Vertrag zurücktreten>>>
Zurücktreten nur bei arglistiger Täuschung. Kündigen kann er (wie du auch) ganz regulär.

PS: Wie Ede sagt - wende dich an deine Gewerkschaft.
Die bieten auch ganz viele Schulungen für Betriebsräte an. ;-)

PPS: Damit du siehst wie schwierig die Beantwortung einer Frage ist, ohne die Details zu kennen, führ ich dir mal die Fundstellen im Arbeitsrecht zu diesem Thema an:

Arbeitsvertrag 13 1 ff.
Abschluß 28 1 f.
AGBG 13 10
allgemeine Arbeitsbedingungen 13 30
Amateur 153 13
Arbeitsvertrag Wehr- und Zivildienstleistende, Suspendierung der Hauptpflichten bei Einberufung 126 24
Begriff 4 1 ff.
befristeter 30 15
Bestimmungsrechte 13 65 ff.
® s. Bestimmungsrechte
betriebliche Übung 13 34 ff.
Bindung an Vertrag 13 5
Einheitsregelung 13 30
einseitige Gestaltung 13 63 ff.
Flexibilisierung 13 5
Form 30 7 ff.
Formen 13 6
Formularvertrag 13 8 ff.
® s. Formularvertrag
Freiwilligkeitsvorbehalt 13 77
Gesamtzusage 13 29
Gleichbehandlungsgrundsatz 13 4
individuell ausgehandelter Vertrag 13 7
Niederschrift 30 20 f., 24, 29
pacta sunt servanda 13 5
Parteiwille 13 3
Rechtsquelle 13 5
revisionsrechtliche Überprüfung 13 27 f.
schlüssiges Verhalten 13 32 ff.
Sportleistungsvertrag 153 8 ff., 22 ff.
Trainer, Sportlehrer 153 16
vertragliche Bestimmungsrechte 13 65 ff.
vertragliche Einheitsregelung 13 30
Vertragsbindung 13 5
Wirksamkeitsvoraussetzung 30 32, 33 ff.

Arbeitsvertrag, Nichtigkeit
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 31 29 ff.
Anfechtung wegen Irrtums 31 19 ff.
Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung 31 29 ff.
beschränkte Geschäftsfähigkeit 31 5 ff.
Geschäftsunfähigkeit 31 5 ff.
Unmöglichkeit 31 12 f.
Verstoß gegen die guten Sitten 31 14 ff.
Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot 31 14

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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