Stottern (Fragen zu einer Behinderung)

Ewald @, Thursday, 05.07.2007, 09:57 (vor 6154 Tagen)

Hallo zusammen,
weiß einer von Euch ob Stottern als Behinderung anerkannt wird>

Lg Ewald

Stottern

Jan, Thursday, 05.07.2007, 19:49 (vor 6154 Tagen) @ Ewald

Hallo Ewald,

stottern wird in bestimmten Fällen anerkannt, bin selber auch betroffen, habe einen GDB von 50.
Doch vorsicht, es hängt sehr stark von der Art und heftigkeit des stotterns ab, so wird ein GDB von 50 wahrscheinlich nur in sehr seltenen Fällen vergeben, 30 können unter umständen machbar sein.
Es kann aber Mehrfachanrechnengen geben, d.h. wenn Du noch eine Behinderung aufweisen kannst, die sich zusammen mit dem stottern negativ auswirken, können diese Gemeinsam berücksichtigt werden. Schwerhörigkeit und Stottern wirken sich z.b. negativ auf die Kommunikation aus. Bei mir ist es Stottern und Depression.

Der beste Tipp den ich Dir geben kann: Geh zu Deinen Doc. und lass Dich beraten, er dürfte auch ein Buch haben, woraus er sehen kann, ob Dein stottern anrechenbar ist.Sag ihm ganz klar und offen was Du willst. Aus der ferne kann ich Dir da leider nicht helfen.

Stottern

Dirk @, Monday, 20.08.2007, 16:37 (vor 6108 Tagen) @ Jan

Hallo,
ich möchte einen Antrag auf Schwerbehinderung wegen Stottern stellen.Jetzt meine Frage:Muß man eine Bestätigung oder Attest vom Hausarzt haben,daß man stottert>
Wenn man psychische Probleme hat und die aber noch keinem Arzt oder Psychologen mitgeteilt hat,muß man dann eine Behandlung oder ähnliches nachweisen>
Mfg.:Dirk

Stottern

hackenberger, Monday, 20.08.2007, 17:59 (vor 6108 Tagen) @ Dirk

Hallo Dirk,

sofern man nicht offensichtliche Behinderungen zur Anerkennung bringen möchte, muss man diese und deren Auswirkungen ärztlich belegen.

Gerade beim Stottern kommt es auf die Auswirkungen/ Einschränkungen im privaten und beruflichen Umfeld an. Es gäbe zwar auch die rechtliche Möglichkeit, dass das VA Antragsteller zum medizinischen Dienst zur Begutachtung einbestellt, doch dieses wird i.d.R. nicht gemacht.

Gerade aus der gesundheitlichen Störung, des Stottern, können sich auch seelische/physische Beeinträchtigungen ergeben und diese müssen dann auch belegt werden. Hierzu ist es i.d.R. notwenig, dass dieses fachärztlich bekundet wird.

Ob das VA das gesamte Thema „Stottern“ und seine Auswirkungen auf Grund eines Hausärztlichen Befundberichtes alleine, der nicht durch Aussagen von entsprechenden Fachärzten gestützt wird, abschließend behandeln kann, kann ich nicht sagen. Vor allem wäre dann die Frage zu stellen, wird auf Grund eines solchen Befundberichtes des Hausarztes der optimale GdB zuerkannt>

Stottern

Jan, Tuesday, 21.08.2007, 15:50 (vor 6107 Tagen) @ Dirk

Hallo Dirk

Stottern ist eigentlich eine kommunikationsstörung und bringt oftmals psychische Probleme mit sich. Ich kenne selber Leute die sich aus Angst und Scham, in vielen Situationen fast völlig aus dem sozialen Leben zurückziehen.
Rede am besten mit Deinen Hausarzt darüber, wie er die Sache sieht.
Beim VA sieht es sicherlich besser aus, wenn Du neben Deinen Hausarzt noch einen Facharzt konsoltiert hast.
Erlaube mir bitte das ich hier für die Selbsthilfe etwas Werbung mache:-) ,dort sind oft Leute drin die mit beiden Beinen Fest auf den Boden stehen und von denen kann man sich sicherlich etwas abschauen. Es kann für Dein sprechen und für Dich selber hilfreicher sein, wenn Du Dich nicht selber als behindert ansiehst.

Wenn Du willst gebe ich Dir gerne mal meine tel. Nr. und keine Angst, es darf gestottert werden.

Stottern

traute, Thursday, 05.07.2007, 22:46 (vor 6154 Tagen) @ Ewald

hallo ewald,
wenn du einen antrag stellst, mußt du natürlich kommunikationsprobleme als behinderung eintragen, nicht nur einfach stottern. in diesem zusammenhang auch alles andere, was dich beeinträchtigt.
gruß, traute


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