Sonderurlaub ....? (Gleichstellung)

Diana Stock @, Erfurt, Tuesday, 10.07.2007, 11:58 (vor 6157 Tagen)

hallo,

meine kollegin hat einen grad der behinderung von 30. der gleichstellungsantrag wurde genehmigt. nun hat sie ja eigentlich kein recht auf sonderurlaub. trotzdem wurden ihr 4 tage sonderurlaub gegeben. ist das rechtens> nicht dass sie die irgendwann wieder zurückgeben muss.

Sonderurlaub ....?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 10.07.2007, 12:19 (vor 6157 Tagen) @ Diana Stock

Hallo Diana,

nach dem Gesetz bekäme sie diesen, wie von dir vermutet, nicht.
Könnte aber sein, dass bei euch ein Tarifvertrag bzw eine Betriebsvereinbarung etc. vorhanden ist, wo dies geregelt ist.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Sonderurlaub ....?

hackenberger, Tuesday, 10.07.2007, 17:50 (vor 6157 Tagen) @ Diana Stock

Hallo,

zum einen gibt es teilweise Länderregelungen welche auch Gleichgestellten einen Anspruch auf Sonderurlaub zuerkennen. Aus dem Saarland kannte ich dieses zu mindest.

Weiter gilt aber grundsätzlich für alle AN (Bundesurlaubsgesetz): Zuviel gewährter Urlaub muss nicht zurückerstattet werden. Da die Grundsätze des Bundesurlaubsgesetz auch auf den Zusatzurlaub Anwenung findet gilt dieses auch für den Zusatzurlaub.

Es wäre aber auch wegen der vertauensvollen Zusammenarbeit mit dem AG hier in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Betroffen zu überlegen, ob sofern kein rechtlicher Anspruch auf den Zusatzurlaub besteht den AG hier auf einen Irrtum seinerseits hinzuweisen.

So nach dem Motto "fair ist fair"!!:-)

Sonderurlaub ....?

traute, Wednesday, 11.07.2007, 08:10 (vor 6156 Tagen) @ Diana Stock

wenn ein tarifvertrag etwas günstigeres aussagt als das gesetz, ist der TV anzuwenden. in s-h ist es so, dass nach manteltarif vertrag für arbeiter ÖD zusatzurlaub gewährt wird, allein aufgrund der tatsache das ein GdB ab 25 besteht. eine GL ist nicht erforderlich.
gruß, traute


» hallo,
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» meine kollegin hat einen grad der behinderung von 30. der
» gleichstellungsantrag wurde genehmigt. nun hat sie ja eigentlich kein
» recht auf sonderurlaub. trotzdem wurden ihr 4 tage sonderurlaub gegeben.
» ist das rechtens> nicht dass sie die irgendwann wieder zurückgeben muss.

Sonderurlaub ....?

diana @, erfurt, Wednesday, 11.07.2007, 19:07 (vor 6156 Tagen) @ traute

thema geklärt, der AG weiss jetzt bescheid, dass sie den urlaub nicht bekommen darf.

danke

Sonderurlaub ....?

Ede vom Bayerwald, Thursday, 12.07.2007, 08:11 (vor 6155 Tagen) @ diana

Also mal kurz meine Meinung dazu,

Gibt der AG dem AN mehr Urlaub, als irgendwo festgelegt, also hier 4 TAge ab einem GdB von 30, so ist das doch seine Sache, die weder Kollege selber, noch SBV prüfen muss.
Schon gar, wenn dies schriftlich erfolgt ist und somit belegbar.
Der AN muss doch nicht alle Gratifikationen, die ihm der AG gewährt überprüfen, ob dies der AG auch wirklich so wollte. Wenn der AN diese Gratifikationen in Anspruch nimmt und der AG dies später nicht mehr so haben will, so ist der AG ja nicht dazu gezwuungen gewesen, dies zu gewähren, also besteht meines Erachtens nicht eine "Rückgabepflicht".
Es sei denn z.B. beim Gehalt wurden einige Nullen mehr überwiesen und aus der Rechtskenntnis des AN ohne besondere NAchforschungen ist deutlich ein Irrtum auf Seite AG erkennbar.

Der AG muss ja die Urlaubsregelungen in Gesetz und den Tarifverträgen kennen und ist darüber hinaus absolut frei mehr zu gewähren, nach seinem eigenen Gutdünken.

Sonderurlaub ....?

Diana Stock @, Erfurt, Thursday, 12.07.2007, 15:22 (vor 6155 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

schriftlich hat der kollege es nicht. er hatte es nur im zeiterfassungssystem zufällig gesehen.

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