Anfrage

peter @, Thursday, 07.10.2004, 08:18 (vor 7153 Tagen)

hat der schwerbehinderte Mitarbeiter bei einer
innerbetrieblichen Versetzung, die wiederum für den
Schwerbehinderten mit erheblichen Belastungen
verbunden ist, die Möglichkeit, die Versetzung ab zu
lehnen>>

Gruß

Peter

Re: Anfrage

hackenberger, Thursday, 07.10.2004, 10:35 (vor 7153 Tagen) @ peter

Hallo Peter,

hier ist unter U. der § 81 (4) SGB IX anzuwenden.
Doch der Versetzung widersprechen wäre hier dann die
Sache des BR bzw. hier sollte sofern es berechtigte
Anliegen/Nachteile gibt die SchwbV in ihrer
Stellungnahme nach § 95 SGB IX darauf hinweisen und
somit von ihrer Seite aus sich gegen eine Versetzung
aussprechen.

Bernhard

Re: Anfrage

Peter, Thursday, 07.10.2004, 19:51 (vor 7152 Tagen) @ peter

Hallo Bernhard,

ich dachte, das es zu Thema Versetzungen SBH Personen
eine detailiertere Aussage in Form eines § gäbe
Vielen Dank für deine Antwort

Re: Anfrage

lindi @, Saturday, 27.11.2004, 21:11 (vor 7101 Tagen) @ peter

Ich lese gerade ihre frage/antwort .ich habe da eine sehr schlechte
erfahrung gemacht.ich wurde 1996 ohne Vorwarnung,noch anhörung innerhalb
eine stunde auf eine Station versetzt,trotz schwerbehinderung,und nachdem
die bg es bestätigte wieder auf eine station ohne das es eine
schwerb,noch einpr das absegtneten,nach zusammenbruch 98 dann musste man
sich wieder normal versetzen.nun fängt das mobbing wieder an,nur weil ich
mich wegen einer klärung eines sachverhalts an die mav wenndete,nun hab
ich 2 abmahnungen,seit august krank,physich/psychisch,und nun noch eine
schlafapnoe dazu und das unter dem mantel der nächstenliebe.aber hab mut
ich hab keinen mehr
alles gute lindi

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