Muss ich informiert werden? (Gleichstellung)

Jan, Friday, 13.07.2007, 14:11 (vor 6158 Tagen)

Hallo,

habe von einen Kollegen erfahren das er einen Gleichstellungsantrag gestellt hat und Fragebogen von der Agentur für Arbeit etc. schon in der Personalabteilung liegen.
Ich wurde von unserer Personalabteilung nicht informiert, müssen die mich erst dann informieren wenn der Antrag Erfolg hat>
Bekomme ich als SBV keinen Fragebogen von der Agentur für Arbeit zu geschickt>

Muss ich informiert werden?

hackenberger, Friday, 13.07.2007, 14:55 (vor 6158 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,

sofern der Antragsteller die Beteiligung der SchwbV im Antragsverfahren nicht ausgeschlossen hat (kann sie) wird die SchwbV von der AfA hier zur Stellungnahme aufgefordert.

Der AG muss der SchwbV über ein lfd. Verfahren hier "leider" nicht informieren. Sie muss die SchwbV gem. § 95 nur einbinden, wenn aus der Antragstellung oder in Floge der Antragstellung personelle Maßnahmen erfolgen.

Muss ich informiert werden?

Ede vom Bayerwald, Monday, 16.07.2007, 08:24 (vor 6156 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,

Bei uns ist es so, dass die AfA die Fragebogen an AG,PR/BR und SBV in einem Brief an den AG schickt. Diese Fragebögen sind entsprechend der zu befragenden Stelle beschriftet (Befragung AG, Befr. BR/PR, Befr. SBV)

Der AG hat die absolute Pflicht und Schuldigkeit, diese Fragebögen weiter zu geben.
Wenn du weißt, dass die Fragebögen da sind, frag nach, dann muss der AG antworten.
Wenn du die Fragebögen trotz Nachfrage nicht SOFORT bekommst, so ruf einfach den Sachbearbeiter an bei der AfA und erkläre ihm das alles und er möge dir doch neue Fragebögen schicken, direkt zu dir auf den Tisch. Und bitte um entsprecchende Fristverlängerung.

Es gibt Fristen und der AG könnte versucht sein, die abzureiten und zu behaupten, die SBV habe nicht Stellung nehmen wollen, oder ähnliches. Dann hat aber in der Regel der Antragsteller keine Chance auf GL.

Viel Glück

Ede

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