Stellungnahme (Gleichstellung)

didi, Thursday, 19.07.2007, 16:17 (vor 6148 Tagen)

Hi,

unsere Pflegedienstleitung, die seit Jahren Leute mobbt und mich massiv als MAV-Mitlglied "angegriffen" hat nunmehr selbst einen Gleichstellungsantrag bei der AA gestellt. Ich habe nunmehr als SBV den Brief der Arbeitsagentur bekommen.

Als ich mit ihr Kontakt aufgenommen habe, hat sie erwartungsgemäß geantwortet, daß sie sich als Ansprechpartner den "Spitzel der MAV=undichte Stelle" ausgesucht hat, ich soll mich an ihm halten.
Was soll ich nunmehr machen, ich möchte mich auf keinen Fall rechen, bin aber der Meinung, daß ihre "Freundin" den Antrag so ausgefüllt hat, daß sie keine Gleichstellung bekommt. Drin sind Sachen angekreutzt wie: der Arbeitsplatz ist behinderungsgerecht ausgestattet, nicht gefährdet, es ist kein Versetzung beantragt u.s w. Soll ich einfach die Finger davon lassen oder der Arbeitsgagentur mitteilen, daß die Mitarbeiterin kein Interesse an einer Stellungnahme hat>
Danke Didi

Stellungnahme

barevi, Friday, 20.07.2007, 07:07 (vor 6147 Tagen) @ didi

Hallo didi,

so ganz verstehe ich Dein Problem nicht. - Du bist die Vertrauensperson für ALLE schwerbehinderten Mitarbeiter/innen und solche, "die es werden wollen".

Persönliche Aspekte, Gefühle, Aversionen und Beurteilungen sind da total fehl am Platz.

Du hast -ganz neutral- die Situation der Betroffenen zu beurteilen und Hilfestellung zu gewähren - dann mach' das auch in ihrem Sinn..., d.h. "berichtige" ggf. die Angaben zum Arbeitsplatz, zum Arbeitsumfeld und zu den noch möglichen Hilfen am Arbeitsplatz. Du bist FÜR die schwerbehinderten Kolleg/innen gewählt und hast somit Verantwortung übernommen.

Viele Grüße
barevi

Stellungnahme

Ede vom Bayerwald, Friday, 20.07.2007, 09:23 (vor 6147 Tagen) @ didi

Hallo Didi,

Bin auch der Meinung, dass du für diese Stelle SBV gewählt bist. Solange Wahlkampf ist, kannst du als Kandidat/in persönliche Gefühle ausleben wie du willst, kein Problem.

Bist du aber dann gewählt, so bist du nicht SBV deiner Wählerklientel, sondern Vertrauensperson aller Schwerbehinderten und Gleichgestellten Kollegen und -innen. Du hast dann die "verdammte Pflicht und Schuldigkeit" allen in der gleichen Weise und im gleichen Umfang zu helfen und sie zu unterstützen, nicht den, dessen NAse dir gefällt anders als den, dem du bei Nacht nicht auf der Straße begegnen wolltes oder dem, den du nichteinmal mit der Kohlenzange anfassen wolltest.
Alle sind gleichwertig und gleich wertvoll und deiner hilfe gleich wert.

Solltest du dich als SBV ungeliebten kollegen gegenüber so verhalten, wie es deren Verhalten dir gegenüber entsprechen würde, so würdest du dich ja auf deren schlechteres Niveau herab begegeben und dich selber unter Wert verkaufen!
Ist es dir das wirklich wert, dich selber schlechter zu machen!.

Mach deine Stellungnahme nach bestem Wissen und Gewissen so, dass der Antrag durch geht.

Du mußt ja schließlich nicht vor anderen, sondern vor dir selber und Gott bestehen können.

Gruß

Ede

RSS-Feed dieser Diskussion