Arbeitszimmer: Eigenes Büro (Allgemeines)

Hannelore, Monday, 11.10.2004, 13:19 (vor 7148 Tagen)

Meine Frage:
Steht der Schwerbehindertenvertretung
(nicht freigestellt) ein eigenes Büro
mit allen dazugehörenden Arbeitsmittel
zu >

Wenn der freigestellte Betriebsrat, der
ein eigenes Bürozimmer für seine
Tätigkeit nutzen kann, nicht damit
einverstanden ist, dieses Zimmer auch
der Schwerbehindertenvertretung
zugänglich zu machen, besteht dann ein
Anspruch auf ein eigenes Zimmer >>>>

Es heißt ja, die Schwerbehinderten-
vertretung hat als eigenständige
Interessenvertretung einen dem
BR-Vorsitzenden entsprechenden
rechtlichen bzw. organisatorischen
Status.

Gruß Hannelore

Arbeitszimmer: Eigenes Büro

hackenberger, Monday, 11.10.2004, 15:51 (vor 7148 Tagen) @ Hannelore

Hallo Hannelore,

die SchwbV hat keinen eigenständigen Anspruch auf ein
Zimmer. Das Gesetz sagt, dass der AG verlangen kann,
dass die Räume usw. des BR mitgenutzt werden. Der BR-
Vorsitzende kann und darf sich nicht weigern. Er kann
sich aber bei dem AG dafür stark machen, dass die
SchwbV eigene Räume erhält.

Bernhard

Arbeitszimmer: Eigenes Büro

Raphael, Monday, 11.10.2004, 21:22 (vor 7148 Tagen) @ Hannelore

Hmm...

Ich möchte dann mal auf die Kommentierung aus dem
Bundverlag hinweisen, die hier auf der Seite ja auch
schon in Kopie reingesetzt worden ist.

Klick hier zur Geschäftsausstattung.

Arbeitszimmer: Eigenes Büro

hackenberger, Monday, 26.01.2009, 17:48 (vor 5580 Tagen) @ Raphael

Hallo Raphael,

ja, der AG hat die Kosten zu tragen und die SchwbV hat den Anspruch die Einrichtungen des BR mit nutzen zu dürfen. Sie hat weiter den Anspruch, dass ihr für vertrauliche Gespräche besondere/ eigene Räume bereitgestellt werden. Dieses gilt auch für den Fall, dass die Mitnutzung der BR-Einrichtungen nicht möglich ist, weil z.B. beide diese Zeitgleich benötigen. Hieraus ergibt sich aber kein Anspruch auf die dauerhafte Überlassung von besonderen Räumlichkeiten. Es gibt dann eigentlich nur einen Anspruch auf anlassbezogene Bereitstellung/ Überlassung. Entscheiden ist hier dann aber auch die Zahl der schwerbehinderten/ gleichgestellten Koll. und der sich hieraus ergebenden Zeitaufwände/ -notwendigkeiten/ Bedarfe. Entscheidend könnte auch sein, wie ist die Raumsituation im Betrieb/ freie Räumlichkeiten> Der BR hat einen ständigen / täglichen Bedarf an Räumlichkeiten bei der SchwbV ist dieses ggf. nicht immer gegeben.

Arbeitszimmer: Eigenes Büro

JohannesL, Bayern, Monday, 26.01.2009, 17:02 (vor 5580 Tagen) @ Hannelore

Meine Frage:
Kann man ein eigenes Arbeitszimmer zuhause steuerlich geltend machen>

Arbeitszimmer: Eigenes Büro

hackenberger, Monday, 26.01.2009, 17:55 (vor 5580 Tagen) @ JohannesL

Hallo "JohannesL",

Du bist neu hier im Forum, daher ein Willkommen :ok:

» Kann man ein eigenes Arbeitszimmer zuhause steuerlich geltend machen>
Das ist eine Frage des Steuerrechtes, diese müsstest Du einem Steuerberater oder Finanzamt stellen.

Ich kann Dir aber aus eigener Erfahrung sagen, selbst mir als VPSchwb/GVPSchwb/ Stelli der KSchwbV und BR hat das Finanzamt diese Kosten nicht als Werbungskosten anerkannt. Dieses auch obwohl ich, wegen sehr vieler Dienstreisen auch sehr viel zu Hause gearbeitet habe.

Die steuerlichen Anforderungen zur Absetzbarkeit von Arbeitszimmern, sind sehr stark negativ zu Lasten der Steuerzahler/ AN verändert worden.

PS: Mit einer Anrede lesen sich die Beiträge angenehmer, ebenso mit einer Grußfloskel am Ende. :-(

Weiter bitte auch diesen Hinweis (über dem Textfeld) beachten: Text: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen ;-)

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