schulung-abmahnung-klage (Seminare / Fortbildung)

tarsim @, Wednesday, 25.07.2007, 18:20 (vor 6145 Tagen)

hallo:-)liebe kolleginnen und kollegen:-)

ich wollte von meinem heutigen gütetermin,
im bezug auf meine abmahnung berichten.
www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=5621

der richter hat klipp und klar gesagt das eine interne
schulungsprogramm für mich nicht bindend ist,
ich kann beschließen und brauchte
die einverständnis der geschäftsleitung nicht.
die geschäftsleitung könnte dann nur eins machen,
die kosten nicht bezahlen, dann müßte die sbv
die kosten übernahme verklagen, das währe sicher.
die vertreter der gl und ihre vertreter von südwestmetall
wollten daraufhin die abmahnung umvormulieren,
der richter meinte er kann sie nicht davon abhalten etwas zutun,
aber er ist dann sicher das man sich bald vor dem gericht wiedersehen
wird:-)
meine vertreterin von dgb und ich mußten fast nichts sagen.
für das gericht war das eindeutig.
es wurde immer wieder gesagt das ich keine genehmigung des gl,s
bräuchte.
die verträterin der gl hat vor dem richter gesagt,
das sie mir eine neue umvormulierte abmahnung geben werden.

ich warte darauf und werde natürlich sofort dagegen wieder klagen.
ist doch lachhaft, sie wollen kosten sparen
und schmeißen mit sowas geld raus, soll einer die arbeitgeber verstehen.
also fazit ist,die abmahnung kommt aus meinem personalakte raus, bis das nächste kommt, da bin ich ja gespannt.
ich werde euch auf jedenfall davon berichten

ganz liebe grüße
und vielen dank für eure unterstützung:-)

schulung-abmahnung-klage

hackenberger, Wednesday, 25.07.2007, 21:23 (vor 6145 Tagen) @ tarsim

Hallo,

erst Dir einmal Glückwunsch und nicht unterkriegen lassen. Gibt es eigentlich eine Aussage/Stellungnahme des BR zu der ganzen Angelegenheit bzw. war er eingebunden und wie hat er sich verhalten>

Es erfreut mich natürlich auch, dass unsere Aussagen hier im Forum zu dieser Thematik vom Gericht bestätigt wurden. Auch ich kann mir nicht vorstellen, dass eine angewandelte Abmahnung vor Gericht bestand haben wird. Vielmehr wird wohl ein Gericht wenn es wegen einer nun abgewandelten Abmahnung in Anspruch genommen wird und dann aus den Akten die Vorgeschichte erfährt nicht gerade vom AG begeistert sein. Dieses wird es dem AG dann auch deutlich zu erkennen geben. Habe dieses auch schon feststellen dürfen.

Weiter muss eine Abmahnung auch stets zeitnah ausgesprochen werden, allein daran dürfte es dann schon mangeln.

Du musst halt nun nur, besonders außerhalb des Mandates etwas darauf achten möglichst keine Gründe für arbeitsrechtliche Vorwürfe zu liefern. Aber vielleicht kann ja nun nach einigen Tagen, wegen der "Wundheilung" dann doch ein Angebot von Dir für ein vertrauensvolles Gespräch weiterhelfen.

Sofern Du von dem Gütetermin einen Schriftsatz bekommst, hätte ich Interesse an diesem.

schulung-abmahnung-klage

tarsim @, Wednesday, 25.07.2007, 21:56 (vor 6145 Tagen) @ hackenberger

hallo bernhard,
danke für deine /eure hilfe
der betriebsrat hatte davon kenntnis,
wurde von ag benachrichtigt,
als ich bei der betriebsratsitzung die abmahnung vorgelesen hatte,
hat der brv in der sitzung zu mir gesagt,
was willst du von mir,ich soll dir helfen>
du gehörst zu opposition(bei uns gab es leider eine listen br-wahl,
ich gehöre als ersatzmitglied nicht zu seiner liste)
ich werde dir nicht helfen,hat er mir klipp und klar in der sitzung die meinung gesagt.
heute wollte er mich verhindern über die ausgang der gütetermin zu berichten.
ich habe es trotzdem gemacht,es war schlimm,sage ich dir.
soweit zu vertrauensvolle zusammen arbeit, leider zw.mir und brv
ich werde dir gern eine kopie des schriftsatzes senden,
wenn du mir eine adresse zukommen lässt.
gruß
tarsim

schulung-abmahnung-klage

Ede vom Bayerwald, Thursday, 26.07.2007, 07:49 (vor 6145 Tagen) @ tarsim

Hallo tarsim,

Also mal kurz zu dem BRV.
Laut Gesetz ist der BR und damit auch der BRV sobald er gewählt ist Vertreter ALLER Bediensteten eines Betriebes.

Nur im "Wahlkampf" ist der Kandidat nur für sich und hat Gegenkandidaten, die natürlich nicht "vertreten" werden. Aber wo hat ein Kandidat schon jemanden zu vertreten, er will ja erst Vertreter werden.

Sollte sich solch ein, dann gewählter Vertreter nochmals vor Zeugen so äußern, so stellt dies eine schwere Pflichtverletzung dar und könnte entsprechend gegen ihn verwendet werden falls es irgendwie vor Gericht zur Sprache kommen sollte. Und bei einer Abmahnung ist ja hin und wieder auch der BR/PR mit einbezogen, als Zeuge für die eine oder andere Seite.

Wenn du Kandidat warst auf einer Liste, gibt es Kollegen von dieser Liste, die in den BR gewählt wurden> das wären deine geborenen Zeugen.

Vorerst einmaal schönen Tag noch

Ede vB

schulung-abmahnung-klage

Ede vom Bayerwald, Thursday, 26.07.2007, 08:02 (vor 6145 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo tarsim,


als Ergänzung noch ein Tip.

Versuche eine Art Tagebuch zu führen, ähnlich wie das in diesen "Mobbingtagebüchern" vorgeschlagen wird.

Datum, Uhrzeit, wer, hat was, bei welcher Gelegenheit, gesagt/getan/nicht getan, Zeugen wenn möglich.

Und zwar Tagebuch für BR und extra Tagebuch für deine Arbeit. Da Dienst-/Arbeitsanweisungen eintragen und die Reaktionen der Vorgesetzten.

Immer Stichpunktartig, aber so, dass auch ein Betriebsfremder es nachvollziehen könnte, wenn er es lesen würde.
Eintragen nicht nur Schlechtes, sondern auch Gutes!
Wird interessant, wenn von ein und dem selben Vorgesetzten zum gleichen Geschehen unterschiedliche Aussagen kommen.

Tagebuch führen immer Zeitnah, so wie es halt bei euch geht, entweder direkt nach dem Geschehen (ist viel besser, weil die Erinnerung noch ganz frisch ist), spätestens am Abend zuhause.
Und jede Eintragung mit Namenskürzel (erste zwei oder drei Buchstaben des Familiennamens) oder Unterschrift abzeichnen. Datum und Uhrzeit und Ort niemals vergessen, auch wenn du mehrere Eintragungen am Tag haben solltest.

Durch solch ein Tagebuch kannst du vieles glaubhaft machen, auch wenn keine Zeugen dabei sein sollten und bekommst damit recht gute Karten.
Die schlechte, eine umformulierte Abmahnung ist dir ja schon angekündigt, also mach dir Notizen, so ab dem Gütetermin bei Gericht.

Viel Erfolg

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