Noch einmal Zusatzurlaub
Einer Kollegin wurde nach Heilungsbewährung auf einen
GdB von 30% zurückgestuft. Sie hat eine Klage
eingereicht, die bekanntlich ja einige Zeit bis zu
einer Entscheidung braucht. Gilt sie in der Zeit bis
zum Urteilsspruch als Schwerbehindert mit den
dazugehörigen Urlaubsanspruch>
lyckatill