Depressionen (Antragstellung / Widerspruch)

Diana @, Erfurt, Monday, 06.08.2007, 14:15 (vor 6130 Tagen)

Hallo,

ich wollte mal rumfragen ob irgendwer weiss, ob man bei depressionen auch ein paar grad der behinderung bekommt. ich weiss nicht ob man diese als psychovegetative Störung bezeichnet....
ob sich da der Arzt besser auskennt> und muss man da eine bescheinigung vom psychologen haben>

Depressionen

Ede vom Bayerwald, Monday, 06.08.2007, 16:02 (vor 6130 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

wir haben hier mindestens zwei Fälle, wo die Depressionen der Kollegen bei der Berechnung des Grades der Behinderung eine bedeutende Rolle spielen.

Wichtig ist ein entsprechendes Schreiben des behandelnden Psychologen, in dem die FUNKTIONSBEEINTRÄCHTIGUNGEN darstellt werden, unter denen der kranke Kollege leide, sowie deren Auswirkungeen auf das tägliche Leben und das Arbeitsleben, die beschreiben in wieweit der ANtragsteller durch diese Funktionsstörungen in seinem täglichen Leben behindert wird, bei welchen Tätigkeiten usw.

Behinderung ist eine Funtionsbeeinträchtigung der Körper- und anderen Lebensfunktionen im Vergleich mit einem gesunden gleichaltrigen Menschen des gleichen Geschlechts.

Unter diesen Bedingungen werden auch Psychische Erkrankungen und dazu zählen Depressionen wirksam im Zusammenhang mit der Anerkennung eines Grades der Behinderung. Je nach Schwere durchaus auch Schwerbehinderung!

Viel Erfolg

Ede vB

Depressionen

Gaston, Baden-Württemberg, Thursday, 27.03.2014, 16:20 (vor 3705 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

die Frage von mir kommt etwas spät, ich weis das. Aber heute ist ein AN auf mich zugekommen wegen einen Erstantrag mit Diagnose Depression. Das hat mich sehr hilflos gemacht! Kannst du mir bitte von deinen Fall etwas erzählen> Was du bei Gesundheitsstörungen geschrieben hast, ob du eine zusätzliche Erklärung mit abgegebeb hast, was du da reingeschrieben hast,...
Ich Danke Dir im voraus,

--
Gaston

Depressionen

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 27.03.2014, 18:15 (vor 3705 Tagen) @ Gaston

Hallo Gaston,

als Antragsteller zu einer Erkrankung seitenlange eigene Erläuterungen zu schreiben ist unnötig wie ein Kropf. Das interessiert das VA idR nicht die Bohne.
Du gibst die Krankheit im Antrag an, ordnest der Krankheit einen behandelnden Arzt zu und gut.
Die Versorgungsämter interessieren nur die angeforderten ärztlichen Stellungnahmen, die dann auf die in der VersmedV, Teil B Nr. 3.7, angegebenen Kriterien eingehen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Depressionen

zicko, Bayern, Friday, 28.03.2014, 08:55 (vor 3704 Tagen) @ albarracin

Hallo,

i.R. meiner bisherigen Tätigkeit habe ich da andere Erfahrungen gemacht. Mir hat ein MA des VA in einem Gespräch sogar berichtet, dass dem VA eine genaue Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen inkl. den Auswirkungen im täglichen Leben des Betroffenen bei der GdB-Einstufung oftmals dienlicher ist, als manche Atteste von Ärzten mit den Befunden.
Sicherlich handelt es sich dabei um keine seitenweisen Darstellungen, aber ich bin der Meinung, dass es schon hilfreich wäre, wenn der Betroffene die individuellen Auswirkungen aus seiner Erkrankung heraus dokumentiert.

Schöne Grüße
zicko

Depressionen

elschwoabos, NRW, Friday, 28.03.2014, 10:21 (vor 3704 Tagen) @ zicko

» Hallo,

Auch hallo

» i.R. meiner bisherigen Tätigkeit habe ich da andere Erfahrungen gemacht.
» Mir hat ein MA des VA in einem Gespräch sogar berichtet, dass dem VA eine
» genaue Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen inkl. den
» Auswirkungen im täglichen Leben des Betroffenen bei der GdB-Einstufung
» oftmals dienlicher ist, als manche Atteste von Ärzten mit den Befunden.

Das spricht doch eindeutig für eine zweigleisige Vorgehensweise.:-)
Und die Empfehlung meines zuständigen Integrationsamtes ist, am besten auch die Arztberichte beizufügen. Das reduziert dem Sachbearbeiter Arbeit und könnte zu einem größeren Wohlwollen führen.

Hardy

--
Hardy

Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.

Depressionen

Gaston, Baden-Württemberg, Friday, 28.03.2014, 11:03 (vor 3704 Tagen) @ elschwoabos

Hallo,

Danke für eure Antworten!
Auch wir fahren "zweigleisig" und haben überwiegend gute Erfahrungen gemacht.
Was mich bei diesem Fall so aufgewühlt hat, war der Grund der Depression und meine Frage an mich, ob ich diesen Grund in der Beschreibung angeben soll oder "nur" die Auswirkungen.
Ich werde jetzt die Auswirkungen auflisten und den Grund weglassen. Der steht im Arztbericht.

Gruß

--
Gaston

Depressionen

montag, Thursday, 24.04.2014, 12:21 (vor 3677 Tagen) @ Gaston

Hallo Gaston,

» Was mich bei diesem Fall so aufgewühlt hat, war der Grund der Depression

der Grund für eine Depression kann sehr unterschiedlich sein. Es gibt die Diagnose Depression als eine anerkannte Erkrankung, die unbedingt medikamentös eingestellt wird und es gibt eine Depression als Folge eines Geschehens (z.Bsp.Trennung, Verlust von Partnern, Kindern, des Arbeitsplatzes etc.)und ist meist ein verhaltenstechnisches Problem.
Über den Grund müssen keine Angaben gemacht werden. Für uns ist ausschließlich die Diagnose wichtig zur Antragstellung.

» und meine Frage an mich, ob ich diesen Grund in der Beschreibung angeben
» soll oder "nur" die Auswirkungen.

Auf jeden Fall solltest Du aber die Auswirkungen beschreiben, da sie im Arbeitsleben ja zum tragen kommen und oft nicht unerheblich sind. Gerade die kognitiven Einschränkungen, evtl. Ängste verschiedenster Art, geringe Stressbelastung und Belastbarkeit auch körperlich.
Die Ärzte erleben die Betroffenen meist ja nur für kurze Zeiträume in der Praxis, wogegen wir die Mitarbeiter schon ein wenig mehr erleben und auch aus einer anderen Sicht beurteilen.

Ich hoffe, ich habe verständlich genug geschrieben und Du kannst damit etwas anfangen>!

Viele Grüße

Sonne21

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